>... km-Stand war 93.000 und wird keinen Antrag stellen. Hat jemand andere Erfahrungen?
Moin,
für jegliche Kulanzhandlungen ist die lückenlose Ausfüllung des Servicehefts Voraussetzung. Das bringt mich zu diesen Fragen:
- Wann war denn die letzte Inspektion?
- Wer hat die durchgeführt?
Bei 93T sollte die letzte Inspektion ja grade erst erfolgt sein. Im Rahmen dieser Inspektion ist auch der Zustand von ZR und Spannrollen zu überprüfen.
Ich kenne die gebrochene Halterung eigentlich als Problemstelle der Audi (100 und frühe A6), aus denen der Motor stammt. Bei der übernahme in den T4 wurde dieser Punkt verbessert. Jedenfalls bedeutet eine gebrochene Halterung, daß die selbstnachstellende Rolle am Anschlaß ihres Verstellbereichs angekommen war. Das hätte dem Mechaniker bei der Kontrolle auf jeden Fall auffallen müssen.
Zum Thema "Kulanzantrag durch die Werkstatt": es gibt deutlich bessere Chancen, wenn der Kunde sich selbst direkt die VW AG, Abt. VK8 wendet. Die Werkstatt selbst hat damit recht wenig zu tun, die ist nur "Durchreicher" bzw. stellt den Antrag "im Kundenauftrag".
Weißt du denn schon, was alles kaputt ist? Der Kopf ist klar, die Frage ist, wie heftig war der Zusammenprall von Ventilen und Kolben, sprich hat die Kurbelwelle auch etwas abbekommen? Eine VW-Werkstatt wird den ganzen Motor tauschen, schon um sich risikofrei zu halten. Ein guter Motoreninstandsetzer hat wohl auch Möglichkeiten, den unteren Teil zu diagnostizieren, und darufhin zu entscheiden, was alles ersetzt werden muß. Wo steht der Wagen jetzt?
Viel Erfolg
MiKo