Beiträge von T4-Hermann


    Oder vielleicht sowas hier...--> T4Forum ;) :D

    Zitat

    Hallo Jungs,


    ich wollte euch mal von meinem heutigen Besuch beim***(3 Buchstaben)
    erzählen....


    snip


    ...



    Das freut mich, daß ich Dir helfen konnte.


    Aber auch mein Wissen kommt natürlich nicht von ungefähr sondern auch aus diesem und anderen Foren (und die Wiki nicht zu vergessen); wenn wir alle zusammenarbeiten und jeder nach Kräften mithilft, werden wir das Beste für uns (und unsere Busse) herausholen.


    Also mach's wie ich und viele hier, gib Dein Wissen und Deine Erfahrungen weiter!


    Vielen Dank für die Rückmeldung hier.


    Hi Andreas,


    ich hab' Dir mal ne Nachricht geschickt mit geldwerten Tipps...

    Zitat

    Hallo,


    (snip)

    Zitat


    Mir ist auch noch nicht klar wie ich an den Zuschuss komme, wenn ich das
    Fahrzeug als PKW laufen lasse. Wer kennt den online- Antrag unter
    https://www.pmsf.bafa.de/ ?????


    (snip)

    Zitat

    Grüße an alle T4 Liebhaber


    Im Antrag (den es bei der bafa auch als PDF-File gibt) steht es ja:


    Zitat:
    ...und als Anlage eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs beigefügt ist.


    Für den Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Absatz 2a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) oder dass es sich nicht um ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Absatz 2b KraftStG handelt, ist zusätzlich eine Kopie des letzten Kraftfahrzeugsteuerbescheids beizufügen.


    Grüße


    Hermann


    Hallo,


    natürlich "paßt" der DPF bei allen aufgeführten Nummern, aber nur bei der 0427 erhält man die grüne Plakette (wenn die anderen Bedingungen auch erfüllt sind), sonst nur gelb!


    Gruß Hermann


    PS zu spät :(


    Hallo Berni,


    wenn ich deine Angaben richtig interpretiere hast du im Moment die SN 0661 und ein zGG von >2,8to. Richtig soweit?


    Der Klartext zu 0661 lautet: 94/12/EG(M),GKL:GI. Die Zuordnung kannst Du HIER nachlesen, Seite 869, Punkt 2.Nfz.
    Um in den "Genuß" einer 04-er Nummer zu kommen, mußt du ein zGG von <2,8to eintragen lassen, SO-Kfz Wohnmobil bleibt bestehen.
    Somit bekommst Du eine neue Schlüsselnummer. Wenn sie dir jetzt mit der 0426 kommen, weist du den freundlichen TÜV-Beamten auf folgenden Sachverhalt hin:


    Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln! Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.


    So müsste es auch bei dir klappen. Ich wünsche dir Glück und Beharrlichkeit in diesem Chaos, und wenn alle Stricke reissen, wechsele die Prüfstelle und fang von vorne an.


    Grüsse


    Hermann


    Hi Screwi,


    steht genauso da, siehe mein Bafa-Link in meinem Posting, dann unter "Fragen zum Fahrzeug", dritte Frage (Deeplink geht nicht).


    Hermann


    Hallo BjörnSN,


    Wenn dein Womo als PKW versteuert wird sollte das klappen.


    BafA sagt:


    Zitat:
    Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
    Ja, wenn sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw anerkannt sind. Das trifft zu, wenn sie nicht unter den § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen. Die hubraumbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer – wie für jeden anderen Pkw – weist darauf hin. Dies ist durch Vorlage des letzten Steuerbescheides nachzuweisen.
    Nein, wenn sie zur Klasse M zählen, als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung zugelassen sind und nach § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als Pkw gelten. Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht. Die gewichtsbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer weist darauf hin.



    und:


    Zitat:
    Welche Nachweise muss ich beim BAFA einreichen?
    Für den Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin und der technischen Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems in der Zeit vom 01. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ist die Vorlage einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
    Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als Pkw besteuert werden (z. B. bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile), ist zusätzlich eine Kopie des letzten Steuerbescheids beizufügen.


    LG Hermann


    Hallo BjörnSN,


    Glückwunsch! Bei manch anderem ist das wesentlich komplizierter.


    Könntest Du vielleicht das Schreiben von VW hier einstellen?
    Eventuell hilft es jemand anderem.


    LG Hermann

    Hallo Berni,


    Zitat


    Ich versuche gerade auch meinen Bus umzuschlüsseln - gar nicht so einfach.
    Habe beim T Ü V angerufen und wurde freundlich abgewiesen, mit dem Hinweis
    ich bräuchte eine Bestätigung von VW, die die Konformität des Motors mit
    der zur 0427 gehörenden EG-Richtlinie bestätigt.


    Ich hab' das schon mal hier in einem anderen Thread gepostet, aber ich weiss nicht, wie ich dahin verlinken kann, also schreib ich es hier nochmal.



    Mein Multivan hatte ursprünglich auch die SN 0426, wurde dann zum (unechten) Womo mit SN 0633 und dann wollte ich den TÜV (hier bei uns der TÜV Nord) durch Änderung des zGG zur Vergabe der 0427 "zwingen". Nach vielem Hin und Her kam folgendes dabei heraus:


    Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln!
    Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.



    Du lässt also am besten das zGG des Wagens ändern, dann muß nämlich eine neue Schlüsselnummer vergeben werden und das muß dann die 0427 sein.


    Ich hoffe, das geht bei eurem TÜV genauso...

    Zitat


    ACV 2461ccm von Juli/96 und, jetzt kommts, aktuell 14.1: 0461, 93/59/II.
    War aber bei Geburt mal 0426


    Hallo,


    du müsstest zusehen, wieder auf die 0426 zu kommen, der Rest ist einfach:


    Der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln! Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.


    Gruß Hermann

    Hallo,


    der TÜV benutzt ein Loseblattwerk mit ständiger Aktualisierung (heisst StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag), da gibt es eine Tabelle "Emissionsvorschriften Pkw" aus der Ergänzungslieferung Nr. 63 vom Februar 2001, dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden)".


    Also mein Tipp für alle die 26 haben mit dem Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und auf 27 wollen: beruft euch auf die o. g. Loseblattsammlung, Tabelle Emissionsvorschriften Pkw, dann müssen sie umschlüsseln!
    Der für die grüne Plakette erforderliche Klartext "96/69/EG1" gehört zwingend zur 27 dazu, das ist dann kein Problem mehr.

    >.. roter T4 E-BY ...
    >Jörg


    Hallo Jörg,


    das könnte ich gewesen sein: Mein T4 ist rot und hat E-VW.... und die Uhrzeit war einmal um ca. 15:45 und dann noch mal um 16:45 Uhr.


    Aber ich kann mich gar nicht an einen anderen Roten erinnern...?


    Purer Zufall, dass ich Deinen Post gelesen habe, komme hier nur sehr selten vorbei, werde jetzt aber 'mal öfter reinschauen.


    Gruß Hermann