Hallo Skipper,
grad auf dem letzten Ende steckt eigentlich der Teufel.
Ein Gesetz zu verabschieden und dessen Inkrafttreten um anderthalb Jahre vorzudatieren. Ich meine, bei den 200 €, tschuldigung an alle Wenigverdienenden (ich war zu der Zeit auch noch Studi) sind noch verkraftbar ABER vom Prinzip her:
Ich fahre auf einer Autobahn 150 oder gehen über einen Zebrastreifen und nach anderthalb Jahren sagt mir jemand dass das nicht nur ab dem jetzigen Zeitpunkt illegal ist, sondern ab heute beschlossen wird dass das schon lange illegal (oder eine Ordnungswidrigkeit) ist und ich nun rückwirkend Strafe zu zahlen habe! Ok, Strafe und Steuer ist nicht das Gleiche (obwohlman ja auch Geld los wird), das ist ja ein Freibrief für alle möglichen Gesetze um mal fix klamme Kassen wieder aufzubessern!
Klar, es wurde schon lange vor dem Gesetz angekündigt, dass da "demnächst eine Änderung im Steuerrecht kommt", aber, wenn ich noch mal auf mein Tempolimitbeispiel zurückkomme. Wenn mir dann jemand sagt, da gibts eine Änderung im Tempolimit, ich aber nicht weiß welche, soll ich von nun an 130 fahren, oder 100 oder 50 oder gleich das Auto stehenlassen weil ich ja nicht weiß ob das bald für illegal erklärt wird!
Gibt´s denn da jetzt schon irgendwelche Aktivitäten hinsichtlich einer Sammelklage? Leider bin ich in kein Jurist so dass ich mich mit meinen Möglichkeiten an dieser Stelle nicht auskenne.
Aber ein Schreiben werde ich nach dieser Anregung wahrscheinlich nochmal verfassen.
Gruß
Ralf
>Hallo Ralf
>Das Finanzamt geht nicht auf deinen Punkt 1 ein, hält deinen Einspruch aber gleichzeitig für erledigt? Wie geht denn das und warum wohl? Du solltest denen klarmachen, daß du deinen Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung aufrecht erhälst und eine rechtsverwertbare Entscheidung erwartest, die dich eventuell in die Lage versetzt zu klagen.
>Was mich bei der ganzen Steuergeschichte stört ist die Tatsache, daß das Gesetz vom 21. Dezember 2006 ist und am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, aber rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten soll.
>Geht das überhaupt? Kann man zum Beispiel am 20. Dezember 2008 beschließen, daß ich für mein Fahrrad ab heute Steuern bezahlen soll, rein hypothetisch gefragt?
>Wenn mein neuer Steuerbescheid eintrifft, werde ich auf jeden Fall gegen eine rückwirkende Besteuerung Einspruch erheben, um meine Rechte zu sichern, falls es einmal eine Gerichtentscheidung geben sollte.
>Guckmalhier
><A href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf" target="_top[/url]http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf</A>
>saludos
>skipper