Beiträge von willy-13

    Hallo, hat mal einer zufällig folgende Teilenummern zur Hand:



    Zahnriemen, Spannrolle, Umlenkrolle und Wasserpumpe
    Beim Zahnriemen bräuchte ich auch die Anzahl der Zähne




    für einen ACU, BJ.1994, MJ 1995 ("S" in der Fahrgestellnummer), Motornummer 0009730



    Danke Stefan

    >Moin Stefan,
    >die Motornummer brauchst du für dein vorhaben nicht!
    >Jeder Teilefuzzi sollte anhand deines Motorkennbuchstaben (ACU)
    >die richtigen Teile rausfinden! Wenn nicht,such dir einen anderen
    >Teileladen!!!
    >MFG Harry [Blockierte Grafik: http://www.vw-bus-t4.de/images/forum/smiley%20smoker%201.gif]


    So weit, so gut, aber der Teilefuzzi hat in seinem Programm den Hinweis: "für ACU bis Motornummer ......" oder "für ACU ab Motornummer ......". Ist übrigens auch in diversen Teilekatalogen im Internet so.


    Gruß Stefan

    Hallo, für einen Zahnriemenkauf für meinen ACU suche ich die Motornummer. Die Suche habe ich schon benützt. Aber weder im Serviceplan, noch auf dem Aufkleber beim Sicherungkasten bin ich fündig geworden. Auf der Zahnriemenabdeckung steht: ACU 0009730. Dies ist aber eine siebenstellige Nummer. Sie sollte aber meinen Infos zufolge sechstellig sein. Die Nummer, die ich am Motorblock fand lautet: 023 103 373 B. Dürfte aber wahrscheinlich die Teilenummer sein. Wer kann helfen?


    Gruß Stefan

    Bezgl. der Robustheit: Meins hat 160000 km gehalten. Kommt halt drauf an, ob mit Hängerbetrieb oder nicht; auch die Wartung spielt eine Rolle. Insgesamt gesehen glaube ich, dass die Getriebe wahrscheinlich die 200000 km Grenze nicht alle erreichen. Fahren sich aber super.


    Verbrauch: Reiner Stadtverkehr: 15 l/100 km. 13 l habe ich auf der BAB auch schon mal geschafft. Mehr aber auch schon. Aber der Motor ist klasse, wenn man ihn auf Autogas umbauen will. Kosten ca. 2000 Euro.


    Aber: Steuerlich gesehen hat er nur Euro 1; Umrüstung für Automatik auf Euro 2 gibt es nicht. D.h. 380 Euro Steuer pro Jahr.


    Und: Wie sicher sind die 61000 km? Bei Bj. 99?


    Gruß Willy

    >Moin
    >ich wollte morgen endlich meine Rückfahrwarner einbauen. Die Steuerelektronik wird in der Nähe des Rücklichts eingebaut.
    >Nun fordert der Anschluss der Versorgungsspannung die Klemme 15 (wo finde ich die überhaubt) oder eine Leitung, die "bei eingeschalteter Zündung und während des Startens +12V führt".
    >Meine Frage; gibt es so eine Leitung nicht auch irgendwo hinten oder muss ich wirklich ein Kabel komplett von hinten nach vorne führen?
    >lG Klaus


    Hallo, für was benötigt die Elektronik eigentlich Kl. 15? Normalerweise braucht man für die +12 V Anschluß an den Rückfahrscheinwerfer (ich glaube Kl. 31), da man ja nur beim Rückswärtsfahren die Warner braucht. Ich weiß, daß es allerdings Systeme gibt, die, wenn eine gewisse Zeit nach dem Auskuppeln des Rückwärtsganges jemand hinter dem Fahrzeug rumgeht, die Rückfahrdetektion noch nicht ausschalten. So ein System habe ich auch, die Kl. 15 habe ich aber nicht angeklemmt und es funzt nur mit dem Rückwärtsgang einwandfrei.



    Gruß Stefan

    Ist vermutlich das Lenkradschloß. Bevor wieder einige sagen: Was hat das Lenkradschloß damit zu tun: Das Teil heißt so, weil das Zündschloß darin eingebaut ist. Unter anderem ist da auch ein Lager integriert. Wenn du das Lenkrad abbaust wirst du das Lager sehen. Nimm die Lenksäule zwischen zwei Finger und drücke es nach vorne und hinten und du wirst vermutlich ein "Spiel" bemerken. Also muß es raus. Ersatzteil bei VW kostet ca. 60 Euro. Kannst du selber mit etwas Geschick auswechseln. Hätte auch bei Interesse eine selbstgefertigte Einbauanleitung, da ich selber schon das Problem hatte.


    Gruß Willy


    >Mahlzeit,
    >also bei unserem T4, California Bj 1991 wackelt das Lenkrad. Und zwar müsst ihr euch das so vorstellen: Wenn man oben hinfasst, dann hat es ca. 5mm Spiel in Richtung Tacho. Ich habe die Schraube bereits geprüft, und die ist fest. Wenn das Lenkrad demontiert ist kann ich (Laie) auch darunter nichts Verdächtiges sehen. Habt ihr eine Idee?
    >Wacklige Grüße
    >Christoph

    > Nun habe ich mit der Versicherung am Freitag telefoniert und die meinte die Schadensregulierung wird erst von Ihr ( VGH ) erledigt wenn die Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, egal wie lange die Ermittlungen dauern! Die Polizei meinte der Schadensregulierung steht nichts im Weg, da der Schädiger feststeht und das Strafverfahren ein anderes Delikt ist, hat es mit der Regulierung nichts zu tuen. Was ist den nu richtig?
    >Hallo.
    >Hatte selbst mal einen Unfall mit Fahrerflucht. Die Versicherungssumme wird erst ausgezahlt, wenn die Ermittlungen zum Fahrer abgeschlossen sind, da die Versicherung von diesem die Summe zurückfordern kann. Dieses geht weil Fahrer die eine Unfallflucht begehen in der Regel alkoholisiert oder nicht berechtigt sind mit dem Fahrzeug zu fahren. In diesem Augenblick verstoßen sie gegen den Versicherungsvertrag und verlieren den Versicherungsschutz. Trotzdem muss die Versicherung den Schaden ersteinmal regulieren, hat dann aber Rückforderungsmöglichkeiten.
    >Das ganze wird sich wohl ein 1/2 oder Jahr hinziehen. Also Gutachter selbst aussuchen, Schaden reparieren und in Vorkasse gehen. Anwalt ist dabei immer sehr hilfreich, kann die Sache aber nicht wirklich beschleunigen, da er die Ermittlungen nicht schneller machen kann und bestimmte Fristen immer eingehalten werden müssen.
    >Zu den Notrufnummern kann ich sagen, dass bei Notrufen die Handynummern und fast alle Festnetznummern(wenn nicht ne Leitung von anno 1930) angezeigt werden. Diese werden dann automatisch in das Einsatzprotokoll übernommen und lassen sich sofort zurückrufen. Ob man die Rufnummerunterdrückung eingeschalten hat ist dabei völlig egal.
    >Es grüßt ein uniformierter T4 Fahrer


    Sehe ich nicht ganz so, wenn das gegnerische Fahrzeug und die Schuldfrage feststeht, da die Versicherung haften muß, wenn ein bei ihr versichertes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. Dafür ist es versichert. Das mit der Rückforderung vom Unfallfahrer ist, wie die freundlichen Herren in grün sagen eine andere Sache und zivilrechtlicher Art gem. AKB. Siehe auch § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz:
    "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."


    Was anderes wäre es, wenn der Fahrer ohne Wissen des Halters unterwegs gewesen wäre, aber:


    Abs. 3: Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.


    Dies ist die sog. Gefährdungshaftung. Also keine grauen Haare wachsen lassen, zum Rechtsanwalt gehen, und notfalls Klage einreichen. Spätestens dann wird die Versicherung einlenken.


    Gruß Stefan

    >immer einen Einweiser?
    >Der LKW ist mir beim Rückwärtsfahren in den Bus gefahren. Der Fahrer konnte nichts sehen. Hatte auch keinen Einweiser. Ist dieser vorgeschrieben?
    >Weiss jemand die Gesetzesstelle?
    >Danke
    >viele Grüsse
    >Markus


    Das mit der Gesetzesstelle wurde schon geklärt; aber auch ich würde sagen, nimm dir einen Anwalt. Unser Rechtssystem hat nämlich auch Fallstricke. Wenn du nämlich mit dem Sachbearbeiter der Versicherung sprichtst, kann der bei einem evtl. Zivilprozeß als Zeuge aussagen. Du bist nur Anspruchsteller, die Versicherung dein Gegner. Also unter Umständen hat die Versicherung ihren Mitarbeiter als Zeugen für das Gespräch falls du unbedacht etwas "blödes" sagst. Hier muß es nicht um die Schuldfrage gehen, aber evtl. um Fragen wie Schadenminderungspflicht, Restwertaufkäufer u.ä. Hätte mir fast mal 2000,- DM gekostet. Seit dem bin bin ich schlauer. Willst du keinen Anwalt, verkehre mit der Versicherung nur schriftlich, nie mündlich. So können sie die keine Anweisungen "reindrücken" (siehe Schadenminderungspflicht). Muß nicht sein, kann aber.



    Gruß Willy-13

    Hallo T 4 Gemeinde, ich möchte in meinen MV BJ. 95, Typ ACU ohne Airbag gerne ein kleineres Lenkrad einbauen, da sich meines schon auflöst. Weiß jemand, welches VW Lenkrad sich ohne Änderungen einbauen lässt? Blinkerrückstellung und Hupe sollten auch noch funktionieren. Bei den vielen Angeboten in Ebay kennt man sich ja nicht mehr aus.


    Vielen Dank im voraus


    Stefan

    >wenigstens bei mir!
    >Caravelle Bj 1993 Benziner 5 Zyl 81KW 2500 ccm Syncro
    >Habe heute nochmal durchgetestet!
    >Nach scharfer Autobahnfahrt mit eingeschalteter Klimaanlage, Wagen im Leerlauf weiterlaufen lassen und geschaut: fahrerseitiger Lüfter lief, Klima aus, fahrerseitiger Lüfter aus, Klima an Lüfter wieder an!
    >Dann: Klima aus und Motor noch 5 Minuten weiterlaufen lassen!
    >Fahrerseitiger Lüfter springt an! Klima an: nix passiert!
    >JETZT KOMMTS!: Klima volles Rohr1: sofort springt 2. Lüfter dazu an!
    >Fazit: 2. Lüfter geht, ob das natürlich so richtig ist, und ein besonders intelligentes System, oder ob da eine relais-Schaltung anders oder "falsch2 schaltet wie bei anderen Bussen dieses Baujahres und Motortyps
    >(kann ja beim Syncro anders sein) das mag ein Philosoph entscheiden!
    >Ciao
    >Adi


    Hallo Adi, habe mal bei mir geschaut. Ich nehme an du hast auch nen ACU Motor in deinem Bus. Also bei mir läuft im normalen Temperaturbereich kein Lüfter. Ist die man. Klima an, läuft immer mal wieder der fahrerseitige Lüfter an. Der andere ist aus. Wenn die Motortemp. zu hoch ist laufen BEIDE an, ob Klima an ist oder nicht.


    Gruß aus Mittelfranken


    Stefan

    >Guten Tag!
    >Ich fahre einen 75kw TDI-MV Automatik und möchte diesen mit einer zusätzlichen Sicherung gegen Diebstahl versehen.
    >Als naheliegenste Idee kam mir die Dieselpumpe in den Sinn, jedoch machen das sicherlich viele.
    >Besteht die Möglichkeit, die Entriegelung des Automatikhebels zu unterbrechen? Bei anderen Fahrzeugen wird das oft über den Bremslichtschalter gesteuert, ist das beim T4 auch so? Hat jemand eine Idee was man unterbrechen muß?
    >Wenn der Dieb (Gott bewahre und dreimal auf Holzklopf)den Wagen zwar kurzschließt aber nicht die Automatik entriegelt bekommt hat er ja keine Chance den Wagen auf eigener Achse wegzubekommen, oder?
    >Danke für Ihre Hilfe
    >Sascha


    Hallo, ich würde an der Entriegelung nicht rumprobieren. Mir z.B. passiert: als ich ein Signal für den Rückfahrscheinwerfer suchte: Kabel an der Sperre abgezogen, Zündung war dabei an und dabei mal den Schalthebel bewegt (ging nun ohne Betätigung des Bremspedals) hatte zur Folge, dass die Automatik nur noch im Notprogramm lief und ich zum Händler musste. Nicht dass dir dieses Malheur auf passiert.


    Gruß Stefan

    >>Hallo ihr, nachdem ich die Sicherung Nr. 14 gezogen hatte, läuft mein T4, Modell ACU, Bj. 94 offensichtlich nur noch im Notprogramm. Außerdem ist die Ganganzeige schwarz hinterlegt. Weiß jemand wie man das wieder hinbekommt?
    >>
    >>Außerdem suche ich bei dem gleichen Fahrzeug ein Kabel mit Plus vom Rückfahrscheinwerfer.
    >>Ich hoffe jemand kann helfen
    >>Gruß Willy
    >...ist Deine Gangschaltanzeige im Kombiinstrument integriert (im DZM)? Wenn ja, ist sie beleuchtet so wie die Digitaluhr (von hinten)? Meine leuchtet nämlich nicht und ich weiss nicht, ob sie es könnte (wäre aber toll). Hab nämlich keine Lust, den ganzen Tacho zu zerlegen und zu sehen, dass da keine Lampe reingehört.
    >MV BJ95, ACU mit Automatik, keine MFA.
    >Andreas



    ja, sie leuchtet. Geht aber manchmal kaputt habe ich gehört.


    Willy

    Hallo ihr, nachdem ich die Sicherung Nr. 14 gezogen hatte, läuft mein T4, Modell ACU, Bj. 94 offensichtlich nur noch im Notprogramm. Außerdem ist die Ganganzeige schwarz hinterlegt. Weiß jemand wie man das wieder hinbekommt?



    Außerdem suche ich bei dem gleichen Fahrzeug ein Kabel mit Plus vom Rückfahrscheinwerfer.


    Ich hoffe jemand kann helfen


    Gruß Willy

    hallo, wer von euch hat schon mal im autogaszentrum schwandorf auf lpg umrüsten lassen? kann man die empfehlen bzw. wer hat bei einem umrüster in der gegend von nürnberg umrüsten lassen. mails sind auch willkommen. gruß willy

    >Habe eine MV Kühlbox "neu" über Ebay ersteigert.
    >Beim Anschluß der Box an 12 V "zuckt" nur kurz der Lüfter und ... es passiert weiter nichts!
    >Gibt es da irgendwo in der Box noch eine Elektronik oder Sicherung, die defekt sein könnte oder ist das Verhalten normal (z. B. Tmperatursteuerung für Lüfter o.ä.?).
    >ClausC


    Hast du die Box an die Zweitbatterie angeschlossen? Wenn ja, dann ist es möglich, daß die Bat. zuwenig Spannung hat und die Box nicht anspringt (Tiefentladeschutz). Wenn der Motor läuft müßte sie kühlen, da von der Lichtmaschine genügende Strom kommt. Ich glaube, die orginal Box von VW braucht so ca. 13 Volt um zu arbeiten. Andere Möglichkeit wäre, das die zu erreichende Temperatur in der Box schon erreicht ist, dann Temp. herunterregeln, wenn möglich.



    mfg


    Willy-13

    >>Geht auf jedenfall, hat der Vorbesitzer bei meinem auch gemacht(92er MV). Wobei ich mich persönlich frag wie er das Ding durch den TÜV gebracht hat, da der Sitz nur mit der Pressspanholzplatte (was auch immer des für ein Material genau is...) verschraubt ist. Die Gewinde im Holz, in dem die Schrauben reingeschraubt werden, sind nicht mehr so richtig fest im Holz drinnen, kann sich aber natürlich auch nach dem TÜV irgendwie gelockert haben.
    >>Die Befestigung erfolgt also, wie beim Sitz hinterm Fahrersitz, direkt mit dem Fahrzeugboden, wobei auf der Fahrerseite der Boden eine Metallplatte mit bereits 4 gebohrten Löchern ist, und auf der Beifahrerseite diese Holzschichtplatte noch keine Löcher hat, die muß man selbern bohren, und ein Metallgewinde reinschrauben, dann kannst den Sitz auf die Metallgewindeschrauben.
    >
    >Das ist LEBENSGEFÄHLRICH, nicht nur für denjenigen, der auf dem Sitz mitfährt. Alle Sitze müssen unbedingt mit dem (Blech)Fahrzeugboden fest verbunden sein!!
    >Gruß
    >redvanman


    Da stimme ich zu. Es gibt jedoch bei VW eine sog. "Halteplatte für nichtnummerierte Befestigungspunkt". Vier Löcher durch den Unterboden und von unten angenietet und schon kann der Sitz mit Schrauben M 10 (Größe weiß ich nicht mehr so genau) befestigt werden. Hält bombenfest und laut meinem TÜV Mann auch völlig genügend.



    Gruß Willy

    >Hallo Ralf,
    >ich habe mit Deinen Beitrag mit der Innenbeleuchtung angeschaut.
    >Vielleicht kannst Du mit helfen?
    >In meinem Bus ist eine manuelle Klimaanlage über die
    >Lüftungs- Schiebereglerverstellung!
    >Leider kann ich nur die Lüftung an die Scheibe stellen mit Klimaanlage, dann
    >Ist aber der Zusatzheizer für den Fond nicht in betrieb.
    >Wenn ich jetzt einen Schalter z.B. aus dem Passat (gleiche Schalterart) mit A/C
    >einbauen würde und die Klimaanlage darüber frei geben würde, würde dann der
    >Zusatzheizer hinten auch bei pos. Scheibe in Funktion bleiben?
    >Oder sollte man einfach mit dem Schalter die Steuerspannung (welche Drahtfarbe?)
    >auf den Zusatzheizerschalter geben?
    >Gruß
    > Mirko
    >PS: kannstee mir helfennnnn???


    Schau mal bei http://f8.parsimony.net/forum11736/messages/65879.htm, ich glaube
    da ist das beschrieben, was du meinst


    mfg
    stefan