Umbau eines T4 und TÜV-Vorschriften

  • Hallo zusammen,
    ich habe einen T4 Caravelle mit langem Radstand gekauft und möchte nach eigenen Bedürfnissen ein Wohnmobil daraus machen und ein Bett, eine kleine Küche und Wasser- und Gasversorgung einbauen. Das WoMo soll evtl dann auch als solches zugelassen werden. Frage: Muss ich damit zum TÜV, um den Versicherungsschutz nicht zu beeinträchtigen oder kann ich ihn weiter als PKW fahren und die Umbauten trotzdem vornehmen? Gibt es da Auflagen? Alle hinteren Bänke wurden entfernt, also sind hier wohl keine Vorschriften hinsichtlich der Gurte zu beachten - oder?


    Für eine qualifizierte Info wäre ich dankbar, wenn möglich vielleicht sogar mit einer Quelle, bei der ich die Vorschriften nachlesen kann.


    Danke!
    Angela May

  • Hallo Angela,


    Natürlich muß der TÜV einen Wohnmobilumbau abnehmen, insbesondere auch die GASVERSORGUNG.


    Das Fahrzeug wird dann als Sonder-KFZ Wohnmobil abgenommen. Damit ändert sich die Versicherung, in aller Regel wird es deutlich billiger. Steuerlich ändert sich nichts, bis 2800 kg Gesamtgewicht nach Hubraum und Schadstoffklasse, über 2800 kg nach Gesamtgewicht. Lohnt sich bei fast allen Typen, insbsondere den großen Dieseln.



    Die Mindestanforderungen an ein WOMO sind zwar genau definiert, was die Abnahme beim TÜV betrifft, so wird dies sehr unteschiedlich gehandhabt: Tisch, Bett, Fenster, zweite Fluchtmöglichkeit, Kochmöglichkeit, Spüle und Schrank sind so die wichtigsten, normalerweise alles fest verbaut. Aber es fahre auch einfache Multivan mit einem Kartuschenkocher und einer Aufwaschschüssel in einer Kiste unter der Sitzbank als "Wohnmobil" zugelassen.


    Normalerweise stehen in den FAQs diese Forums auch die WOMO-Hinweise, da der Link aber nicht so recht funktioniert verweise ich auf das LT-Forum, dort hat Colori mal das alles aufgeschrieben. Der Text ist etwas geschwollen, halt Beamtendeutsch. Am besten kommt man, wenn man sich vor Umbau einen nette Prüfer bei TÜV oder DEKRA such, mit ihm den Umbau bespricht und ein wenig "belehren" lässt. Die Jungs haben es gern, wenn man sie um Rat fragt, macht hinterher dei Abnahme leichter. Falls das Gefühl bei dem Gespräch aufkommt, daß man an den Falschen geraden ist, einfach noch mal woanders probieren.


    Viel Glück




    Kleine Anleihe im LT-Forum

  • >Hallo zusammen,
    >ich habe einen T4 Caravelle mit langem Radstand gekauft und möchte nach eigenen Bedürfnissen ein Wohnmobil daraus machen und ein Bett, eine kleine Küche und Wasser- und Gasversorgung einbauen. Das WoMo soll evtl dann auch als solches zugelassen werden. Frage: Muss ich damit zum TÜV, um den Versicherungsschutz nicht zu beeinträchtigen oder kann ich ihn weiter als PKW fahren und die Umbauten trotzdem vornehmen? Gibt es da Auflagen? Alle hinteren Bänke wurden entfernt, also sind hier wohl keine Vorschriften hinsichtlich der Gurte zu beachten - oder?
    >Für eine qualifizierte Info wäre ich dankbar, wenn möglich vielleicht sogar mit einer Quelle, bei der ich die Vorschriften nachlesen kann.
    >Danke!
    >Angela May
    Hallo Angela,


    habe mir vor längerem die Ausbauhinweise des TÜV
    Baden-Württemberg und Sachsen ausdrucken lassen.
    Sehr schön in Frage/Antwort erläutert.
    Wenn Du mir Deine Fax-Nr. mitteilst übersende
    ich sie Dir gern.


    Gruß Hermann

  • Dem ist nicht viel hinzuzufügen ausser:
    SO.Kfz heißt nitch Sonder KFz sondern Sonstiges Kfz,
    die Anforderungen an ein WoMo sind beschrieben im Merkblatt (ich glaube 751??
    der VdTÜV(Verband der techn.Überwachungsvereine), ausserdem gibt es vom TÜV Rheinland Verlag ein eigenes WoMO Handbuch, in dem Umbauten näher beschrieben sind.
    Einfachster Schritt ist, wie unten gesagt: Such einen Prüfer deines Vertrauens,sprich alles mit dem durch, dann umbauen, dann Eintragen lassen, dann freuen !! :-))


    Gruss Colonius


    >Hallo Angela,
    >Natürlich muß der TÜV einen Wohnmobilumbau abnehmen, insbesondere auch die GASVERSORGUNG.
    >Das Fahrzeug wird dann als Sonder-KFZ Wohnmobil abgenommen. Damit ändert sich die Versicherung, in aller Regel wird es deutlich billiger. Steuerlich ändert sich nichts, bis 2800 kg Gesamtgewicht nach Hubraum und Schadstoffklasse, über 2800 kg nach Gesamtgewicht. Lohnt sich bei fast allen Typen, insbsondere den großen Dieseln.
    >
    >Die Mindestanforderungen an ein WOMO sind zwar genau definiert, was die Abnahme beim TÜV betrifft, so wird dies sehr unteschiedlich gehandhabt: Tisch, Bett, Fenster, zweite Fluchtmöglichkeit, Kochmöglichkeit, Spüle und Schrank sind so die wichtigsten, normalerweise alles fest verbaut. Aber es fahre auch einfache Multivan mit einem Kartuschenkocher und einer Aufwaschschüssel in einer Kiste unter der Sitzbank als "Wohnmobil" zugelassen.
    >Normalerweise stehen in den FAQs diese Forums auch die WOMO-Hinweise, da der Link aber nicht so recht funktioniert verweise ich auf das LT-Forum, dort hat Colori mal das alles aufgeschrieben. Der Text ist etwas geschwollen, halt Beamtendeutsch. Am besten kommt man, wenn man sich vor Umbau einen nette Prüfer bei TÜV oder DEKRA such, mit ihm den Umbau bespricht und ein wenig "belehren" lässt. Die Jungs haben es gern, wenn man sie um Rat fragt, macht hinterher dei Abnahme leichter. Falls das Gefühl bei dem Gespräch aufkommt, daß man an den Falschen geraden ist, einfach noch mal woanders probieren.
    >Viel Glück