Hilfe bitte, ich finde keine wirklich helfende Antwort

  • Erstmal: MOIN!


    Wie ist denn das nun mit dieser schei... Auflastung???
    Hab jetzt 'n T4 gekauft und x-trem kein Bock auf die hohen Kosten, d.h. auflasten auf jeden Fall!!
    Nur wie?? Für wenig Geld als LKW? Wie sieht das denn danach mit Sonntagsfahrten aus? Und mit schneller als 80 km/h auf der Autobahn??


    Oder gibt man knapp 250€ mehr aus, hat dafür dann ein Kombinationsfahrzeug. Aber was bedeutet das?? Was darf man damit denn dann alles und was nicht?


    Ich blick da leider völlig nicht durch und suche dringend jm. der das schon alles hinter sich hat und/oder soweit mit dem Thema vertraut ist, dass er mir da echt weiterhelfen kann!!


    Schonmal vielen Dank!! frotweek

  • Moin, moin


    es wäre gut, wenn du mittels Suchefunktion Stichwort Auflastung suchen würdest,
    wenn du dann noch Fragen hast: hier hin, dann aber bitte angeben, welches Fahrzeug du genau hast. Aus deinem Text schliesse ich, dass du einen Diesel hast. Also ist deine Folgerung: Auflasten auf jeden Fall ok.
    Der offizielle Weg über VW (Fz-Schein kopieren an VW faxen, auf Antwort warten)
    hast du ESP, dann keine Chance über VW. Dann kann dir nur noch Jann weiterhelfen. Da musst du aber deinen Brief dorthinschicken (siehe auch Sammelauflastung)
    T4 als LKW: keine Geschw.begrenzung, aber Sonntagsfahrverbot mit Anhänger !!
    Kombinationskraftwagen : In Verbindung mit diesem "Zauberwort" und einem zGG von über 2,8 t = steuerliche Einstufung als LKW (also nach Gewicht) StvZo mäßig wie PKW, aber ein geschlossener Kasten ohne Scheiben (Transporter) kann nie ein Kombi werden, denn die Kombi ist: mal Transport von Sachen, mal Personenwagen.
    So nun hab ich es doch in Kürze versucht auszudrücken, bei weiteren Fragen,
    mailen


    Allradler Gruss


    Colonius



    >Erstmal: MOIN!
    >Wie ist denn das nun mit dieser schei... Auflastung???
    >Hab jetzt 'n T4 gekauft und x-trem kein Bock auf die hohen Kosten, d.h. auflasten auf jeden Fall!!
    >Nur wie?? Für wenig Geld als LKW? Wie sieht das denn danach mit Sonntagsfahrten aus? Und mit schneller als 80 km/h auf der Autobahn??
    >Oder gibt man knapp 250€ mehr aus, hat dafür dann ein Kombinationsfahrzeug. Aber was bedeutet das?? Was darf man damit denn dann alles und was nicht?
    >Ich blick da leider völlig nicht durch und suche dringend jm. der das schon alles hinter sich hat und/oder soweit mit dem Thema vertraut ist, dass er mir da echt weiterhelfen kann!!
    >Schonmal vielen Dank!! frotweek

  • >Erstmal: MOIN!
    >Wie ist denn das nun mit dieser schei... Auflastung???
    >Hab jetzt 'n T4 gekauft und x-trem kein Bock auf die hohen Kosten, d.h. auflasten auf jeden Fall!!
    >Nur wie?? Für wenig Geld als LKW? Wie sieht das denn danach mit Sonntagsfahrten aus? Und mit schneller als 80 km/h auf der Autobahn??


    Beides Quatsch, gilt nur für LkW über 3,5t zulGG (siehe STVO).


    >Oder gibt man knapp 250€ mehr aus, hat dafür dann ein Kombinationsfahrzeug. Aber was bedeutet das?? Was darf man damit denn dann alles und was nicht?


    Kombi-Kfz ist ein Pkw mit <b>Besteuerung wie ein LkW</b> nicht <i>als Lkw</i>. Versicherungstechnisch bleibtes was es ist: PkW.


    >Ich blick da leider völlig nicht durch und suche dringend jm. der das schon alles hinter sich hat und/oder soweit mit dem Thema vertraut ist, dass er mir da echt weiterhelfen kann!!
    >Schonmal vielen Dank!! frotweek


    Kombi-Kfz geht nur, wenn es ein Fensterbus, Doka oder Caravelle/MV ist. Ein Kasten läßt sich nicht zum Kombinations-Kfz umschreiben.
    Voraussetzungen für die Steuererleichterung ist: "wahlweise zum Transport von Personen oder Lasten geeignet" und schwerer als 2800kg zulGG (aufgelastet).


    Das ist schon alles! Mach bloß keinen LkW aus einen mormalen Bus oder MV!!!!


    MfG
    Roman



    PS: Mit LkW darfst Du Sonntags keine Anhänger ziehen, und mit allen Fzg. über 2,8t zulGG besteht Parkverbot auf Gehwegen.-))