Beiträge von Kai R.

    Hallo,


    das musst Du mit dem Herzen entscheiden. Ein guter T3 wird sicher nicht mehr an Wert verlieren. Der Innenraum ist größer, die Fahrleistungen schlechter. Der Verbrauch wird real auf einem Niveau mit dem T4 sein. Die Zuverlässigkeit ist real auf einem Niveau, aber am T3 wird man mehr selber machen können. Teile gibt es günstig gebraucht. Durchrostungen gibt es bei den ersten T4, bei den jüngeren T3 eher nicht, höchstens in Form von Fugenrost.


    Wenn der T3 gut ist, würde ich ihn nehmen, wenn Du mit den schlechteren Fahrleistungen leben kannst.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    ich denke auch, daß es am Steuergerät liegt und mit dem Chip zusammenhängt. Zumal die WFS dann ja wohl auch ausscheidet. Da hilft wirklich nur ein versuchsweiser Austausch.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    fahr zu einer öffentlichen Waage (z.B. Recyclinghof), lass Dir ein Wägeprotokoll machen und damit beim Tüv das Leergewicht erhöhen. Kannst ja noch volltanken und einen Wasserkanister reinstellen. Dann bleiben Dir die 2,8 to erhalten, falls Du mal ein aufgelastetes Wohnmobil daraus machen willst oder so.


    Ansonsten TÜV > Zulassungsstelle > neuer Schein im Tausch gegen 10,60.- Euro


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    soweit ich weiss, greifen die WFS immer an drei Punkten an. Wenn nur ein Stromkreis unterbrochen wird, wäre das sehr einfach zu überbrücken.


    Oder ist das nur beim Benziner so? Oder nur bei Nachrüst-Wegfahrsperren?


    Viele Grüße


    Kai
    (fundiertes Halbwissen bei Wegfahrsperren)

    Hallo,


    die Wegfahrsperre beim Diesel unterbricht den Strom zum Anlasser - der dreht aber. Zur ESP - läuft er dann noch kurz? Und zu einer dritten Stelle - weiss nicht mehr.


    Ich vermute, daß es irgendwo am Steuergerät liegt. Ich würde tatsächlich einfach mal mit jemandem das Steuergerät tauschen. Wenn dann alles okay ist, lag es wohl daran.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo Heike,


    was Du schreibst, hört sich ein bisschen planlos an. Die ganzen ausgetauschten Teile wären eigentlich bei systematischer Ursachenforschung teilweise vermeidbar gewesen.


    Ein Diesel, dessen Anlasser dreht und der Kraftstoff hat, muss anspringen.


    Ob der Anlasser dreht, kann man eigentlich hören. Dreht er? Ich vermute ja.


    Gibt es dann blauen oder weissen Rauch aus dem Auspuff? Dann sollte er auch Sprit haben, dann könnte es die Vorglühanlage sein. Tritt das Problem auch auf, wenn es warm ist oder der Motor schon gelaufen ist? Dann scheidet die Vorglühanlage aus.


    Ich vermute, daß er keinen Diesel kriegt. Also liegt das Problem irgendwo in der Dieselversorgung. Möglichkeit 1: er bekommt mechanisch keinen Diesel. Nachdem die Filter etc. schon ersetzt sind, und das Problem erratisch auftritt, ist das aber unwahrscheinlich.


    Also bleiben eigentlich nur die Elektronikbauteile. Vielleicht hast Du jemand, mit dem Du Relais und Steuergeräte einmal tauschen kannst. Oder irgendwo versteckt sich ein Kupferwurm.


    Oder Du fährst mal zu einer anderen Werkstatt.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    verantwortlich für die KFZ-Steuer sind die Länder. Die richtigen Adressaten eines solchen Briefes sind (mit abnehmender Priorität):
    - Finanzminister Deines Bundeslandes
    - Verkehrsminister Deines Bundeslandes
    - Bundestagsabgeordneter Deines Wahlkreises
    - Landtagsabgeordneter Deines Wahlkreises


    Adressen findest Du im Internet z.B. unter www.nrw.de, dort Regierung für die Ministerien und Landtag für die Abgeordneten anklicken. Bundestagsabgeordnete findest Du unter www.Bundestag.de.


    Es kann sicher auch nichts schaden, den ADAC mit einzubinden.


    Viele Grüße


    Kai
    (der auch schon E-Mails an den "großen Verteiler" geschickt hat)

    >Ich kann den Wagen ja auf einen Euro 2 Kat umbauen, dann zahle ich für den umbau ca 800€ und muss dann ca 450€ für die Steuer aufbringen


    Möglichkeit 1


    >oder ich muss meinen Buss so umbauen dass ich ihn als LKW anmelden kann. MUss ich dafür wirklich die Gurtpunkte zuschweißen?. Reicht es nicht wenn ich den Wgen hinten mit Riffelblech oder Amphenolholz auskleuide? Was ist mit den Fenstern. Wie sieht das hier mit den kosten für die Versicherung aus?


    Möglichkeit 2. Die Gurtpunkte müssen aber dauerhaft verschlossen werden. Vorsicht: ohne Gewerbe erkennen manche Finanzämter den T4 nur nach Besichtigung als LKW an


    >Die letzte möglichkeit die mir eingefallen ist, ist der umstieg auf Gas.


    Das nützt Dir nichts, weil der Dieselmotor ja erhalten bleibt und damit auch die Steuergrundlage


    Weitere Vorschläge: Motor ausbauen, segeln? Mit Startebatterie fahren? ;-). Nein, nur Spaß.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    folgenden Text habe ich heute als E-Mail an den ADAC, das Verkehrs- und Finanzministerium NRW und an die für meinen Wahlkreis zuständigen Bundes- und Landtagsabgeordneten versandt. Lobby, Lobby, Lobby.


    > Sehr geehrter Herr *****,


    ich fahre ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8to. Am Freitag hat der Bundesrat die Ausnahmeregelung (Paragraph 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), nach der Fahrzeug über 2,8to automatisch nach Gewicht besteuert wurden, wenn man mit ihnen auch Lasten transportieren konnte, gekippt. Im Gegensatz zur Presse trifft diese Regelung keineswegs nur Geländewagen. Die Länder sollen bis zum 1.04.2005 neue Steuerrichtlinien ausarbeiten.


    Ginge es nach der bisherigen Praxis für Wohnmobile unter 2,8to, so müssten die Wohnmobile ab 1.4.2005 nach Hubraum besteuert werden. Dies ist in meinen Augen eine völlig unpraktikable Lösung:
    - Wohnmobile fahren wenig und belasten die Strassen nur gering. Das Steueraufkommen würde durch eine höhere Steuer nur geringfügig steigen
    - Viele Wohnmobile sind auf Kleintransporterbasis gefertigt und haben keinerlei Schadstoffklasse (Steuer bei 2,4 Liter Hubraum 900.- Euro p.a.). Nachrüstmöglichkeiten gibt es in der Regel nicht. Warum sollten diese Fahrzeuge gegenüber den als LKW angemeldeten Fahrzeugen mit gleichem Motor und Schadstoffverhalten diskriminiert werden?
    - Die Freizeitindustrie hat in Deutschland eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung


    Bitte setzen Sie sich im Bundestag und im Dialog mit den Ländern dafür ein, daß die Praxis der Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile ab 2005 erhalten bleiben kann. Es ist sonst davon auszugehen, daß wesentlich weniger Wohnmobile gekauft und gefahren werden können. Das Gesamt-Steueraufkommen, welches sich auch aus Mehrwert-, Kraftstoff- und anderen Steuern speist, wäre sicher negativ.


    Über eine Nachricht zur Ihrer Position und den weiteren Schritten würde ich mich freuen.


    Viele Grüße ....<


    Trittbrettfahrer gerne willkommen. Die EMail-Adressen findet Ihr auf der Homepage Eures Bundeslandes oder unter www.bundestag.de.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo (Gebetsmühlenmodus an)


    es gibt keine "Geländewagen" laut Zulassung. Nur PKW, Kombinationskraftwagen etc. Ist jetzt auch schon viel geschrieben worden dazu hier im Forum.


    Viele Grüße


    Kai
    (Gebetsmühlenmodus wieder aus)

    >...dieses ganze hin und her nervt aber.Dann sollen die sich doch mal richtig und klar ausdrücken welche Fahrzeuge das nun betrifft.Selbst in den Nachrichten haben sie nur von schweren Geländewagen und so gesprochen. Fakt ist doch das es um PKWs geht die aufgelastet wurden. Aber T4's sind nun mal Nutzfahrzeuge und keine PKWs .was wollen die nur von uns ????? (Geld ich weis) aber mal im Ernst da müssen doch mal klare Worte fallen.Woher bekommt da nun eine konkrete Aussage ???

    Hallo,


    Versuch einer Klarstellung:


    Die bisherige automatische Gewichtsbesteuerung ab 2,8 to beruhte auf einer Ausnahmeregelung (Paragraphen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Dieser lautete:


    "6a) Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben."


    Die Gerichte haben daraus im Umkehrschluss gefolgert, daß Fahrzeuge, die sich auch zur Lastenbeförderung eigneten, ab 2,8to ZGG keine PKW mehr sind, also nach Gewicht zu besteuern sind. Darunter fielen die sogenannten Kombinationskraftwagen und Sonder-KFZ, z.B. WoMo. Nicht darunter fielen die LKW, weil die sowieso und unabhängig vom zul. Gesamtgewicht nach Gewicht besteuert werden.


    Diese Ausnahmeregelung wurde gestern abgeschafft. Schlecht für alle Kombinationskraftwagen (Geländewagen, T4, egal) und für die Womos (!). Diese werden sich auf höhere Steuern einstellen müssen.


    Jetzt kann es sein, daß die Womos wieder ausgenommen werden. Der Grund dafür ist, dass jede Menge ausgebaute Kleintransporter von Hymer und Co. über 2,8to und unter 3,5 to wiegen, aber nie eine Schadstoffklasse hatten. Ausserdem fahren diese Fahrzeuge wenig. Die Freizeitindustrie hat eine ziemliche Bedeutung in Deutschland. Hierfür sind aber separate Regelungen notwendig. Diese könnten per Gesetz oder über die Steuerpraxis der Finanzämter kommen. Die genauen Richtlinien sollen bis 1.4.2005 festgelegt werden.


    Es lohnt sich also, für diese Wohnmobile ein bisschen Lobbyismus zu betreiben (s. Thread "rettet die Womo-Steuer"). Hymer und Co. werden da sicher auch nicht untätig bleiben. Die Problematik "WoMos" ist in den Verkehrsministerien auch durchaus bekannt. Wenn es keine Sonderregelungen gibt, gibt es höhere Steuern!


    Viele Grüße


    Kai

    Geschrieben von Willy am 24. September 2004 17:21:09:


    Der Bundesrat hat heute morgen die Sonderregelung für PKW zwischen
    2,8 to und 3,5 to endgültig gekippt.


    Die Hubraumbesteuerung gilt für diese Fahrzeuge ab 1.4.2005.
    Der bisher genannte Wortlaut betrifft PKW.
    Wohnmobile wurden hier nicht genannt.


    Das ist seit heute morgen leider Fakt.


    Mir fehlt noch ein Link dazu, aber im WDR kam die Meldung auch schon.


    Hinweis zu den Wohnmobilen: diese haben genau wie die "Kombinationskraftwagen" von der Sonderregelung profitiert. Diese ist jetzt abgeschafft.


    Viele Grüße


    Kai