Hallo,
Versuch einer Klarstellung:
Die bisherige automatische Gewichtsbesteuerung ab 2,8 to beruhte auf einer Ausnahmeregelung (Paragraphen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Dieser lautete:
"6a) Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben."
Die Gerichte haben daraus im Umkehrschluss gefolgert, daß Fahrzeuge, die sich auch zur Lastenbeförderung eigneten, ab 2,8to ZGG keine PKW mehr sind, also nach Gewicht zu besteuern sind. Darunter fielen die sogenannten Kombinationskraftwagen und Sonder-KFZ, z.B. WoMo. Nicht darunter fielen die LKW, weil die sowieso und unabhängig vom zul. Gesamtgewicht nach Gewicht besteuert werden.
Diese Ausnahmeregelung wurde gestern abgeschafft. Schlecht für alle Kombinationskraftwagen (Geländewagen, T4, egal) und für die Womos (!). Diese werden sich auf höhere Steuern einstellen müssen.
Jetzt kann es sein, daß die Womos wieder ausgenommen werden. Der Grund dafür ist, dass jede Menge ausgebaute Kleintransporter von Hymer und Co. über 2,8to und unter 3,5 to wiegen, aber nie eine Schadstoffklasse hatten. Ausserdem fahren diese Fahrzeuge wenig. Die Freizeitindustrie hat eine ziemliche Bedeutung in Deutschland. Hierfür sind aber separate Regelungen notwendig. Diese könnten per Gesetz oder über die Steuerpraxis der Finanzämter kommen. Die genauen Richtlinien sollen bis 1.4.2005 festgelegt werden.
Es lohnt sich also, für diese Wohnmobile ein bisschen Lobbyismus zu betreiben (s. Thread "rettet die Womo-Steuer"). Hymer und Co. werden da sicher auch nicht untätig bleiben. Die Problematik "WoMos" ist in den Verkehrsministerien auch durchaus bekannt. Wenn es keine Sonderregelungen gibt, gibt es höhere Steuern!
Viele Grüße
Kai