Beiträge von Kai R.

    Hallo,


    der Meister hat Recht. Wenn die Spur nur minimal verstellt ist, dann gibt das keinen ganzen Zahn an der Lenkradrasterung.


    Normalerweise kann man aber auf der Gegenseite die Spur in die Gegenrichtung verstellen und dann stimmt es wieder. Die meisten Busse haben schließlich gerade Lenkräder.


    Red noch einmal ein Wort mit ihm.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    die hat ein Mustergutachten. Und kostet glaube ich schlanke 1.300.- Euro oder so. Aber für die Sicherheit tut man ja einiges. www.reimo.de


    Du kannst noch prüfen, ob für eine seitliche Sitzbank (längs in Fahrtrichtung) vielleicht andere Vorschriften gelten und Du keine Gurte brauchst. Freies Schrauben ohne originale Gurtbefestigungen war nur bis EZ 31.12.1991 erlaubt.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    meistens gilt die Gleichung: freier Gebrauchtwagenhändler + fehlendes Serviceheft = gedrehter Tachostand!!


    Niemand schmeißt ein Serviceheft ohne Grund weg!!!!


    Wenn Du Zweifel hast, dann mache folgendes: Bitte beim Verkäufer, den Brief einsehen zu dürfen. Merke Dir Name und Wohnort der letzten 1-2 Halter.


    Suche Dir die Telefonnummern raus und rufe die Halter an. Dann erfährst Du alles weitere und kannst über den Kauf entscheiden.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    beim T3 läuft die Auflastung fast nur über SK-Handels AG. In den T3-Foren (z.B. vwbus-online.de) gilt diese Firma als seriös. Als Stammposter oder IG-Mitglied bei diversen Bulli-IG´s kriegst Du sogar noch 20% Rabatt.


    In vielen Fällen ist eine solche Gutachtenauflastung billiger als eine technische Änderung. Und solange Du nicht häufiger als bisher mehr als 2,8 to transportieren willst, sicher auch technisch unbedenklich.


    Natürlich sollten die sonstigen Möglichkeiten über VW direkt oder über andere billigere Lösungen ausgeschöpft sein.


    Über Jesteburg kann ich nichts sagen.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    das liegt meistens an zu geringer Spannung der Batterie. Die Standheizungen brauchen eine genau definierte Mindestspannung.


    Geht die Heizung wenn der Motor läuft? Dann entweder Batterie laden oder austauschen. Wenn nicht: weitersuchen.


    Viele Grüße


    Kai

    Ich mache es so:
    1. Achslasten checken
    2. Bei Achslast über 2,8 to: zum TÜV fahren und um Eintragung bitten,
    Bei Achslast unter 2,8 To: zum TÜV fahren und fragen, was ich tun muß
    3. Ggf. Werkstatt


    Das Ganze ggf. bei mehreren Prüfern, es gibt ja solche und solche.


    Nicht ganz unaufwendig aber es soll sich ja lohnen.


    Dank an Euch


    Kai

    Hallo,


    mir ist schon klar, daß die Summe der zulässigen Achslasten über 2,8 To. betragen muss. Ggf. muß was umgebaut werden.


    Mir geht es um den richtigen Weg, um zu einer verbindlichen, TÜV-relevanten Aussage (die kriege ich hier im Forum nicht) und anschließend zur Eintragung der Auflastung zu kommen. Weil: Umbauen auf Verdacht möchte ich nicht.


    Soll ich erst zu einer Vertragswerkstatt oder erst zum TÜV fahren?


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo Mat,


    schön daß Du die Kaufzusage beweisen kannst, aber ohne nachweisbaren Schaden nützt Dir das nichts. Schaden könnte z.B. sein:


    Fahrtkosten für die Besichtigung
    Spesen für Telefon, Mail etc.
    Kauf von Teilen (wenn diese nicht anderweitig nutzbar oder wieder verkäuflich sind)
    Kosten für Mietwagen, wenn Du Dich auf das Auto verlassen hast und sonst immobil gewesen wärest
    Entgangene Handelsspanne, wenn Du nachweisen kannst, daß Du für das Auto einen Käufer zu einem höheren Preis gehabt hättest
    Ankauf eines teureren Busses, wenn sich zum gleichen Preis kein vergleichbarer Bus finden läst. Schaden ist dann die Preisdifferenz.


    In allen diesen Fällen kannst Du Schadenersatz verlangen. Das ganze hängt aber auch vom Streitwert ab und unter 1.000.- Euro lohnt sich das nicht für Deinen Anwalt. In jedem Fall kriegst Du vor Gericht zwar ein Urteil, aber nicht immer Recht. Mehr als einen Vergleich würde ich nicht erwarten.


    Also überlege, ob sich das für Dich lohnt, auch Du steckst ja Zeit und Mühe in die Angelegenheit.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    eigentlich kann es jetzt nur noch der Zylinderkopf sein. Durch Abdrücken findest Du das nicht raus, da das Wasser durch Haarrisse im Kopf in die Brennräume verschwindet.


    Jetzt kommt es auf den Wartungszustand und die Laufleistung Deines Autos an. Bei Laufleistungen unter 100 TKM (auf dem Motor) hast Du gute Chancen, von VW Kulanz zu kriegen. Die erneuten Montagekosten und die Kosten für die ZKD sollten eh übernommen werden, da das Problem beim Wechsel der ZKD hätte auffallen müssen.


    Wenn Dein Auto aber schon recht viele km gelaufen hat, kann es trotzdem günstiger sein mit einem Tausch-Zylinderkopf z.B. von motorensuche.com und der Arbeit in einer freien Werkstatt zu kalkulieren.


    Ganz billig ist es eh nicht.


    Viele Grüße


    Kai

    Hallo,


    soweit ich (auch nach Lektüre im Archiv) weiß, gibt es von VW nicht für alle T4 eine Auflastungsfreigabe ohne technische Änderung.


    Von der Firma SK (www.fahrzeugauflastung.de) gibt es aber ein Mustergutachten, daß für alle T4 die Auflastung ohne technische Änderungenen ermöglicht. Nur wollen die dafür 338.- Euro und stellen das Gutachten nur fahrzeugbezogen aus.


    Beim T3 geht die Auflastung fast nur über SK. In den T3-Foren kursieren Kopien des SK-Gutachtens, über die mancher TÜV-Prüfer die Auflastung auch einträgt.


    Funktioniert das beim T4 auch? Wenn ja, hat jemand eine Kopie des SK-Gutachtens für einen T4 für mich? Nur zur Ansicht.


    Viele Grüße


    Kai