Hallo,
hast ja schon viel erfahren. Ganz präzise solltest Du aber folgendes machen:
1. Einspruch gegen den Bescheid einlegen und ein Bild von Deinem Auto mitschicken. Ggf. ist eine Vorführung erforderlich. Dann sollte zunächst mal die Steuer korrekt als WoMo berechnet werden.
Falls Dein T4 einen Kat hat, gleich dazuschreiben, dass er S1 erfüllt und eine Briefkopie beilegen.
Mit diesem Vorgehen sollte zunächst einmal die Steuer nach der neuen Gesetzgebung korrekt berechnet werden. Du musst nur das (nach)zahlen, was im neuen Bescheid steht.
2. Allerdings ist der Fiskus der Meinung, die Steuer rückwirkend zum 1.1.2006 ändern zu können. Das ist vermutlich verfassungswidrig.
Du musst also auch gegen den geänderten Steuerbescheid Einspruch einlegen. Einen Mustertext dazu findest Du auf http://www.reisemobil-union.de/. Damit fechtest Du die Rückwirkung an und beantragst die Aussetzung des Einspruchsverfahrens, bis die einschlägigen Musterverfahren geklärt sind. Über einen freiwilligen Spendenbeitrag zur Unterstützung des Musterverfahrens freut man sich dort. Alle weiteren Informationen findest Du auch unter www.camperline.de.
Im Gegensatz zu Punkt 1. musst Du die rückwirkende Steuer erst einmal bezahlen. Du bekommst sie aber bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens zurück.
Hoffe, das hilft. Viele Grüße
Kai