Beiträge von Mobil-Man

    Erklär mir doch mal bitte die "formschöneren" Unterschiede des SCA-Daches zu unserem zillka-Dach.
    Du kannst mir auch gerne die sonstigen Nachteile unseres Daches zu anderen Anbietern aufzeigen. Wir lernen gerne dazu und nehmen gute Ansätze oder Anregungen sehr ernst und lassen diese dann auch in die Produktion einfließen.
    Warte gespannt.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Der Umstand hätte vermutlich schon über den KFZ-Schein/-Brief- Eintrag geklärt werden können, jedoch nicht, wenn die Daten aus dem Original-Brief des eigentlichen Cali übertragen wurden (wird der Einfachheit gerne gemacht).
    Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag dargelegt hat, dass es sich um einen "California" handelt, dann würde ich auf Rücknahme bestehen, da das Basis-Fahrzeug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon Fahrwerksseitig diverse Vorkehrungen nicht an Bord hat. Wenn im Kaufvertrag z.B. steht: VW T4 "mit" California-Aussbau (Ausstattung) stehen die Chancen eher schlecht, denn dann hat er genau das verkauft, was er angeboten hatte.
    Wichtig wäre noch zu klären, aus welcher Quelle die Ausstattung überhaupt stammt. Kann kein "Lebenslauf" des Ausbaus aufgezeigt werden (z.B. aus Unfallfahrzeug, oder aus Versicherungsverwertung z.B. in Folge von Diebstahl mit späterer Auffindung des Fahreugs) würde ich ebenfalls auf Rücknahme bestehen, es könnte sich auch um Diebesgut handeln. Die Wege dieser Ware sind mehr als unergründlich. AM Caliausbau ist eigentlich immer so eine Art Seriennummer des Herstellers WESTFALIA vorhanden, über welche sich auch auf das eigentliche Fahrzeug Rückschlüsse (Fahrgestellnummer) ziehen lassen.
    Tut mir leid, dass Dir so etwas passiert ist.
    Soll nicht heißen, dass das Fahrzeug deshalb schlecht sein muss, dazu kenn ich das Fahrzeug nicht.


    Trotzdem schöne Grüße,
    Mobil-Man


    www.zillka-mobile.de

    Dies kann eigentlich nur der Fall sein, wenn einer der Sitze nachgerüstet oder einmal ausgetauscht wurde.


    Ansonsten bei Erstausrüstung sind die Kopfstützen immer gleich.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Deine Aussage können wir so natürlich nicht stehen lassen:
    Von ein paar unmontierte Möbelplatten kann wohl kaum die Rede sein.
    Fakt ist, dass schon das Material im VK-Preis bei über € 200,00 liegt. Dazu kommt die Arbeitszeit (kann mir nicht vorstellen, dass Du kostenlos (oder umsonst ;-)) für deine Auftraggeber arbeitest, dazu kommt die Märchensteuer vom Vater Staat. Weiterhin ist bei diesem Auftragswert der Versand FREI HAUS, also ohne weiter Kosten für den Kunden (innerhalb Deutschland-Festland).
    Und da alle User des T4/T5-Forums bei uns noch (mind.) 10% Nachlass auf die Waren (ausgenommen Auktionsartikel) erhalten.
    Wenn Du das Material bei uns kaufst, kannst du gerne vorbeikommen und mit unseren Schablonen die Teile selbst anfertigen, der Preis reduziert sich dabei natürlich auf den reinen Materialbedarf. Mal sehen, in welcher Zeit Du den ganzen Aufwand erledigen kannst.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    rechtlich gesehen kann der TÜV verlangen, dass Dein DSK wieder demontiert wird, da dieser im Aufprallbereich der Köpfe von Mitfahrern auf der Rücksitzbank liegt. Bist Du nicht bereit den DSK zu demontieren, kann der TÜV (oder wer auch immer) bei einer HU die Abnahme verweigern oder auf Reduzierung der Sitzplätze bestehen.
    Dies nur zur Info.
    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Dass eine Gasleitung als Potentialausgleich verboten ist, ist klar. Wenn Du aber die Gasleitung über den Gasverteilerblock an den Potentialausgleich anschließt, ist z.B. der Kühlschrank, ein Gaskocher und auch die TRUMA automatisch geerdet, das versteht sich von selbst.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Dann müssen sowohl Phase wie auch Nullleiter abgesichert sein (Doppelschalter).
    Bei einer Installation im Haus ist z.B. nur die Phase abgesichert.
    Dann müssen noch alle Verbraucher geerdet werden. Das geht ganz einfach:
    Erdungskabel (gelb-grün) der Einspeisesteckdose an die Karosserie anlegen und dann auch alle gelb-grünen Kabel der Verbraucher an die Karosserie anlegen. Ebenso müssen alle "Metallteile" geerdet werden, z.B. Gasleitungen, Gasverteilerblock, Kocher, Kühlschrank, wobei diese Verbraucher bereits über die Gasleitung geerdet werden können.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man



    www.zillka-mobile.de

    Die eingeklebten Gummi-Formteile sind von der Innenseite des California her zusätzlich verschraubt. Gerade dies birgt die Gefahr, dass durch die so entstehende Spannung durch Temperaturschwankungen und auch durch nicht vorbehandelte Klebefächen die Klebe-Dicht-Wirkung sich teilweise löst.
    Abhilfe:
    Einfach um diese "Gummiteile" herum die Klebereste entfernen (scharfes Klingenmesser, Schaber usw.). Dann diese Flächen mit Schleifpapier gründlich anschleifen und Reste des Kleber entfernen. Die angeschliffenen Stellen staub- und fettfrei machen (z.B. Nitro oder Aceton). Anschließend Abdeck-Klebeband um diese Stellen aufbringen und dann neuen Kleber (Sika oder Helimpur)auftragen und mit Glättmittel (Spülmittelwasser) glattstreichen.


    Wie gesagt: Wichtig ist um die Formteile herum den alten Kleber sauber zu entfernen. Dabei kann es sein, dass man sofort feststellt, dass Feuchtigkeit unter diesen Teilen steht. Diese muss natürlich vorher ausgetrocknet werden.


    Bei den Fahrzeugen, an welchen wir diese Problematik so behoben hatten, tritt bis heute jedenfalls kein Wasser mehr an diesen Stellen ein.


    Hoffe es hilft.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Die Undichtigkeit kommt meistens über undichte Füllstücke der Regenrinnen vorne und hinten. Da hilft nur entsprechendes "Nachdichten" mit gründlichen Vorarbeiten.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    entweder eine geprüfte und zugelassene Befestigung für einen mittleren Dreipunktgurt einbauen (lassen), oder Fahrzeug entsprechend der erforderlichen Mindestausstattung auf So.-Kfz.-Wohnmobil umrüsten (lassen).
    Alternativen sind zudem die original VW-Mulitvan-Bank oder eine entsprechende Bank aus einem Zulieferprogramm.
    Bis auf die mittlere Befestigung für einen Dreipunktgurt alles recht kostspielig.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Erklär mir das bitte.
    Du schreibst, dass die Armlehne sich immer noch klappen lässt, aber wie soll das möglich sein, wenn Du die abgebrochene Platte mit der neuen Schraube an die Lehne festschraubst und die Armlehne mit der "alten" Schraube am eigentlichen Drehpunkt?
    Dann sind da zwei Verschraubungen, welche sich eigentlich gegenseitig sichern.
    Die Armlehne müsste eigentlich starr sein.
    Aber vielleicht komm ich auch nur nicht mit der Beschreibung klar.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man

    Es ist langsam mehr als lächerlich mit der gegnerischen Versicherung und dem Polizeiapparat in Kroatien.
    Wie wir jetzt erfahren haben, wird die Frontbeschädigung an unserem Fahrzeug von der Versicherung nicht anerkannt, da diese lt. Polizeibericht gar nicht vorhanden ist.
    Komisch ist aber, dass der österreichische BMW-Fahrer vor uns, auf welchen wir durch den Unfall aufgeschoben wurden, einen der Polizisten in meinem Beisein auf die Beschädigungen an der Front unseres T5 aufmerksam gemacht hatte, und dieser Polizist davon sogar Fotos anfertigte und sich Notizen dazu machte.
    Selbst hatte der Österreicher allerdings keinen Schaden an der Stossstange seines BMW geltend gemacht, die "Kratzer" hat er einfach so akzeptiert.


    Nach Auskunft von ADAC, ARAG und dem kroatischen Konsulat würde im Falle der Einreichung einer Klage eine Wartezeit von momentan ca. 3-4 Jahren bis Prozessbeginn normal sein, dazu kommen dann noch weitere 24 Monate bis zur Urteilverkündung.
    Selbst das kroatische Konsulat rät zur Einreichung einer Klage bei Gericht in der Nähe unsere Wohnortes. Auch wenn hierbei noch nicht direkt das EU-Recht und das kürzlich geprochene Urteil des europäischen Gerichtshofs angewandt werden kann, so muss die Versicherung die Klage anerkennen, da Kroatien im Verbund der Grünen Versicherungskarte ist. Letztendlich kann die Versicherung aber auf Verhandlung vor einem kroatischen Gericht bestehen, wie deren Gerichte in solch einem Fall urteilen kann sich jeder ausmalen. Solche, nicht mit der Realität zu vereinbarenden Urteile, füllen die Internet-Foren ohne Ende. Das kroatische Konsulat verweist auf seine: NICHTZUSTÄNDIGKEIT.
    Entschädigung aus der deutschen "Opferkasse": FEHLANZEIGE, der Unfallverursacher ist ja versichert.
    Wir werden wohl doch unsere Vollkasko, zumindest zum Teil, in Anspruch nehmen müssen, wodurch weitere Kosten durch die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse für uns entstehen.


    Tolle Aussichten.
    Sobald die Sache ausgestanden ist, werden wir alles zum Unfall auf unserer Homepage veröffentlichen.


    Schöne Grüße,
    Mobil-Man