Hallo,
Eure Diskussion in Ehren : warum macht Ihr Euch eigentlich das Leben so schwer ? Im Grunde ist es doch ganz einfach :
Jeder, der jetzt einen korrigierten Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten hat, sollte gegen diesen zunächst Einspruch einlegen. Zum einen gegen die geforderte Nachzahlung, weil die zumindest dann absolut unrechtmäßig ist, wenn in Eurem Bescheid über die Besteuerung als Wohnmobil nicht der Passus der Vorläufigkeit und der Hinweis, dass der Bscheid rückwirkend abänderbar sei, enthalten war.
Zum anderen gegen die Aberkennung der Wohnmobilzulassung. Während hier palabert wird über einen eventuellen Musterprozeß (ist doch Quatsch, jeder der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann gegen das Finanzamt zum Nulltarif klagen. Wenn dann erst einmal ein Urteil gesprochen ist, kann dieses jedem Finanzamt in jedem Bundesland vorgehalten werden und ein jeder kann dieses Urteil nutzen - kostenlos...), hat sich eine Firma in Hannover im stillen Kämmerlein Gedanken gemacht, wie dem Finanzamt zu begegnen ist, und zwar hinsichtlich der Nachzahlung und der Aberkennung der Wohnmobilzulassung im allgmeinen. Die bieten ein Konzept mit juristischem Gutachten, Musterbriefen zur Begründung des Einspruchs etc. an, das bei mir dazu geführt hat, dass mein geänderter Steuerbescheid vom Tisch ist. Keine Nachzahlung mehr und meine Wohnmobilzulassung bleibt bestehen (ohne Hochdach !!!). Wie das genau funktioniert, darf ich leider nicht sagen, weil ich mich verpflichten musste, deren Konzept nicht zu veröffentlichen. Wer aber Interesse hat, sollte mal bei ebay unter dem Suchbegriff Wohnmobilzulassung nachschauen. Und wenn ich die richtig vestanden habe, führen die bereits zwei Klagen gegen das Finanzamt gegen die Aberkennung des Wohnmobilstatus, weil sie der Meinung sind, dass die Finanzämter das neue Gesetz hinsichtlich der geforderten Stehhöhe falsch auslegen.
Also worüber sich ärgern und diskutieren ? Es geht doch auch ohne ...
Gruss, Stefan.