Es gibt seit geraumer Zeit neue Vorschriften in der EU.
Unter anderem sind Schläuche und Druckregler BESTANDTEIL der Gasanlage ( vorher Zubehör).
2. Regler und Schläuche dürfen im gültigkeits Zeitraum der Prüfung NICHT älter wie 10 Jahre sein.
3.Das fahren mit geöffneten Gasflaschen und Tanks die NICHT zum Betrieb des Motors zugelassen und benutzt werden, ist für Fahrzeuge mit EZ nach dem 1.10.2004 Europaweit VERBOTEN.Dies ist nur noch mit einer speziellen Regleranlage erlaubt, die NUR ein Sachkundiger einbauen darf .
Fahrzeuge die vor dem Stichtag Zugelassen wurden haben Bestandsschutz.Für sie gelten die jeweiligen Ländervorschriften ( Frankreich z.B. komplett verboten)
Das nichtmitführen der Schläuche und Regler ( Z.B. im Winter im Keller liegen haben) hat zur folge ,das bei der Gasprüfung die Anlage nicht geprüft und abgenommen werden darf.Bei der Prüfung müssen die Teile also vorliegen/montiert sein.