Die 10-Jahresfrist betrifft nur die Luftstandheizungen. Wasserstandheizungen sind von dieser Regel nicht betroffen.
Das hilft dem TE jetzt zwar nicht weiter, sollte aber mal klargestellt werden.
Ich habe mich mit dem Thema noch nicht so befasst, aber viellicht ist es möglich, die Ludftstandheizung durch eine Wasserstandheizung zu ersetzen?