Beiträge von Atze

    Moin Martin,

    Zitat

    meine KFZ-Steuer Sachbearbeiterin sagte immer noch etwas von §23a Satz6
    oder ähnlich. Diesen Paragraphen gibt es aber im KraftStG nicht. Was meint
    Sie??


    Halte ich für unwichtig, da das aktuelle Steuergesetz gilt; ansonsten wegen möglicher Relevanz beim Finanzamt nachfragen (evtl. Durchführungsbestimmungen?? o.ä.).


    Zitat

    Wo finde ich den alten Text, auch wenn es jetzt nicht mehr gilt!


    Kann ich leider auch nicht beantworten; Name des Gesetzes wäre hilfreich.

    Zitat


    Nochmals DANKE!!!


    Martin


    Gerne
    Atze

    Moin Martin,

    Zitat

    Meine Frage:
    Gibt es bei der Einstufung als "anderes Fahrzeug" eine
    Hubraumbesteuerung?



    nein, aber die Antwort ist vielschichtiger: § 8 KraftStG Bemessungsgrundlage


    Die Steuer bemisst sich


    1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;


    1a. bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;


    2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.


    Zitat

    Kann mir jemand sagen wo ich den Gesetzestext zur Besteuerung von anderen
    Fahrzeugen finde, und wie genau der Text zu Definition als Einstufung als
    PKW lautet?


    Hier: § 2 KraftStG Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden


    (1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.


    (2) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Bei Personenkraftwagen sind für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen, für die Beurteilung als schadstoffarm und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Zulassungsbehörden entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.


    (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:


    1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
    2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
    3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.


    Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.


    Hier gilt der Umkehrschluss.


    (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.


    (2c) Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.


    (3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.


    (4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.


    (5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.


    Alles zu finden unter:
    http://www.jusline.de/index.ph…ceee465284b4d0&law_id=143


    Zitat

    Viele Fragen, Danke im voraus schon mal für die Antworten!!
    Martin


    Oh, bitte gerne
    Atze

    >Danke an die, die einigermaßen bei der Sache geblieben sind! Die Schublade kann sich jeder selber aussuchen....
    >Grüße Kai


    Hallo Kai,


    ich finde es gut, dass du dir die Meinung der kritischen Beiträge zu deinem Posting zu eigen gemacht hast und ihr zum Wohl eures Kindes auf den Platz auf dem Beifahrersitz verzichtest.
    Dass du deine Entscheidung im Forum mitteilst, ist dir hoch anzurechnen.


    MFG
    Atze

    >Moin,
    >[...]
    >>>Benziner?
    >>>Dann ist das eh kein so großes Problem wie beim TDI. Und auf den bezogen sich die ganzen Aussagen.
    >>>zaydo
    >>wo steht was von tdi in den vorherigen threads?
    >>nur 2.5 und 2.5 is für mich nen benziner ...
    >So ist das halt, wenn man nicht dazu schreibt, was man wirklich fährt. Da die (potentiellen) Antworter in ihre Glaskugel schauen müssen, bekommt man eben auch unnötige Antworten, falsche Antworten, zuwenig Antworten...
    >zaydo
    Moin? Fischkopf? So ist das halt,wenn man nicht dazu schreibt .....
    Is'n Benziner.125.000KM,aber keine Ahnung ob der zahnriemen schon gewechselt wurde.Gibt's keine Möglichkeit durch Sicht.-Messprüfung etwas über den tatsächlichen Zustand zu erfahren?


    Gruss Atze

    hallo,


    die alufelgen meines mv bj 94 sind ziemlich am ende. die einst spiegelblanke oberfläche ist weg und nun ist da nur noch stumpfer lack drauf, teilweise oxidiert. mein reserverad (noch nie benutz) ist durch salz und nässe vollkommen am ende. meine frage: was tut man da? hat jemand eine idee? bin für jede hilfe dankbar.


    ach ja, und noch was, ich brauche felgen für winterreifen. gehen die stahlfelgen vom transporter und passen die für 205er bereifung? was etwa kosten 4 stück beim schrott oder gibt es ähnlich günstige alternativfelgen? danke für die hilfe schon mal jetzt, atze

    ich hoffe mal dass du da noch durchsteigst. scheinst ja ein ganz schlauer zu sein. irgendwie vergreifst du dich jetzt langsam im ton. ich hoffe mal du bist heute einfach nur schlecht drauf und sonst ein angenehmerer zeitgenosse bist. ich glaube nicht, dass dir johannes irgendwie ans bein gepinkelt hat mit seinem posting auf dass du dich gemeldet hast. nichts für ungut, atze

    >Aber man muß sich ja nicht an jeden neuen Sch... halten!
    >Ich schreibe jedenfalls weiter so wie ich es mal gelernt habe und so wars ja auch nicht schlecht!
    >Gruß
    >Mat.



    da geb ich dir auch recht, wenn man sich jedoch aufregt und einen nettgemeinten beitrag dumm kommentiert, dann sollte man wenigstens nicht die bei anderen kritisierten fehler selbst machen! gruss atze (und jetzt mal wieder ein bisschen entspannung im forum)

    >... könnte ja sein daß ein NeuT4ler mal ein Tipp braucht oder? Dis heißt hier ja auch "T4 Technik & Tipps Forum". Also lass das wenn du nichts zu sagen hast. Denn nicht die Frage nervt sondern deine Antwort.
    >In diesem Sinne - bleibt friedlich!
    >Tachchen,
    >ja also was die Rechtschutz angeht - also ich bin bei Vereinte mit ca. 250 €uros im Jahr dabei, die beinhaltet aber auch alles - Familie, Miete, Fahrzeug und so weiter. Es gibt aber sicherlich preiswertere wenn man dann nur für Fahrzeug nimmt oder so.
    >Na denne
    >Tom


    Hast wohl nur die Titelzeile gelesen aber nicht den dazugehörigen Beitrag - was?


    Also erst (alles) lesen und dann meckern! Oder dann nicht meckern!


    Schlaf schön weiter...

    Tach,


    ist denn der Motor wirklich im A....? Mein Steuerriemen war auch mal runter, hab erst mal nen neuen draufgezogen und siehe da - der läuft!
    Will nur sagen daß der Motor nicht zwangsweise kaputt sein muß, denn dis haste ja nicht geschrieben.


    Atze

    >Hallo Leute
    >ich habe eine werkseitig eingebaute Standheizung in meinem T4 Bj. 97(Benziner)
    >Seit drei Tagen springt sie nicht mehr an . Ich habe schon alles ausprobiert
    >Sicherungen unterm Sitz etc. Kann mir jemand helfen
    >Danke im Voraus


    Daach,


    hast du ´ne zweite Batterie drin und wenn ja ist die noch fit?

    Einen schönen Freitag den 13. wünsche ich euch,


    sagt mal bitte, kann man bei einen T4 trapo Kombi kurzer Vorderwagen Bj 95
    Xenonscheinwerfer nachrüsten? Wenn ja wie teuer kostet der Spass? Hat das schonmal jemand gemacht und was genau muss dabei gemacht werden?


    Atze

    Tach,

    ich hatte mal ´nen Escort, da bin ich vor ´ne rote Ampel angehalten und noch beim ausrollen ging der Motor aus. Hab versucht neu zu starten aber es lief nur noch der Anlasser, der Motor wurde nicht mehr durch den Anlasser angekurbelt. Da dachte ich erst die Verbindungswelle zwischen Anlasser und Motor sei gebrochen bzw. die Passfeder hätte sich aufgelöst. Denkste - der Zahnriemen war´s. Es fehlten auf ´ner Länge von ca. 20 cm alle Zähne und ich hab schon mein Auto unter der Presse gesehen. Aber ehe ich das Auto zum Schrotthändler gebe hab ich mir gedacht - Kannst ja mal üben wie man Zahnriemen wechselt. - Also Buch "Wie mach ich´s mir selbst" besorgt und angefangen...
    Der Motor war nicht im A**** und ich konnte die Schüssel weiterfahren.
    Also muss nicht zwangläufig der Motor hin sein. Ca. alle 80000 km, sagt mein VW-Händler, sollte man tauschen und die Spannrolle unbedingt gleich mit.
    Und ob Benziner oder Diesel wird ja denn egal sein - die Riemen dürften doch alle aus den gleichen Material sein. Reissen tut so´n Zahnriemen bestimmt nur in Ausnahmefällen.


    Also keine Panik, wenn du die emfohlenen Intervalle einhältst kann nix passieren.


    na denn

    >bin neu im forum und schon schwer begeistert. fahre nen 97`tdi 2,5 l und würde mich freuen über ein paar statements zum chiptuning.worauf sollte man achten, taugen die chips aus dem ebay..? danke vorab...


    Tach,


    der 2,5 tdi geht doch ab wie ´ne V1, also wozu Chiptuning?
    Wer noch schneller fahren will sollte sich ein VR6 zulegen.
    (Oder ein T3 mit Porschemotor.)


    na denn...