Hallo Christian,
Du musst die Leasing von all Deinen Tätigkeiten unterrichten. Laut Leasingbedingungen treten sie Dir aber alle Ansprüche ab. Du bist sogar gehalten, falls der Freundliche nicht auf Dein Begehren reagiert, zu klagen. Steht alles in dem Kleingedruckten (ätzend zu lesen), was Du mit der Leasingbestätigung bekommen hast.
Wir haben uns an den Händler gewandt, der Leasing und VWN Durchschriften gefaxt und dann ging allles seinen Gang. Einigung konnte sofort erziehlt werden, als der freundliche seinen Anwalt eingeschaltet hat und dieser sich mit der Rechtsprechung vertraut gemacht hatte.
Wir sind übrigens seit sechs Wochen auf dem gleichen Weg zum zweiten Male vom Kaufvertrag zurückgetreten und warten nun wieder auf einen Neuen, Liefertermin wahescheinlich in der ersten Juliwoche.
Liebe Grüße Klaus