>Jaja, da werden eben noch viele "Durchführungsverordnungen" kommen ...
Moin,
es wird auch ein interessanter Punkt werden, das "fahrfertige Gewicht" festzustellen. Bei mir greift die Formel zum Beispiel, wenn das Leergewicht knapp unter 1900 kg liegt. Also muß ich gegenüber der Wiegung im "Standard-Trimm" "nur" 200 kg ausräumen ...
Andererseits sehe ich einen Ansturm auf Einzelsitze für die mittlere Reihe voraus - dadurch kann sicher die Gewichtsdifferenz im Sinne des Steuerzahlers beeinflußt werden. Wie wird wohl "Anzahl Sitzplätze: 2-7, je nach Ausstattung" in die Formel eingebracht?
Oder wie ist die Definition von "Laderaum"? Muß die Fläöche zusammenhängend sein, oder darf auch der Quadratmeter, der durch Ausbau der 2. Sitzreihe entsteht, mit der Fläche hinter der 3. Reihe zusammengezählt werden? Müssen dann die Gewinde der Pilzkopfschrauben unbrauchbar gemacht werden, oder dürfen dort Ösenschrauben zur Ladungssicherung angebracht werden?
Überhaupt die ganze "wahlweise"-Installation ... wie wird die klappbare Rückbank behandelt? Und wie die "Durchreiche" für Latten, Skier, etc. unter der hinteren Bank und den Gestellen der Einzelsitze? Muß der verfügbare Transport-Raum permanent vorhanden sein, oder darf er auch umgewidmet werden? Wer kontrolliert die "überwiegende Nutzungsart" des Kombinationskraftwagens?
Fragen über Fragen - es bleibt spannend ...
Gruß
MiKo