Beiträge von Winfried

    >>An die Spezialisten:
    >>Bin jetzt stolzer Besitzer eines Multivan 111kw, 8 / 00 mit werksseitig eingebauter Hängerkupplung.
    >>Gesamtgewicht 2660kg + 100kg + 85 kg(Hinterachse bei Hängerbetrieb).
    >Kommt mir bekannt vor ;)
    >>Frage 1: VW MA behaupten, die LKW Besteuerung würde von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich akzeptiert ?
    >Richtig, aber auch falsch
    >LKW Besteuerung wird vom Finanzamt tatsächlich unterschiedlich bewertet, solange das Gesamtgewicht unter 2,8 to bleibt. Beispiel: Golf Caddy mit Kunststoffhaube läuft ab Werk als LKW und wird so besteuert.
    >Passat Variant mit nachträglich geschlossenen Scheiben kann zwar LKW im FZ-Schein heißen, aber dennoch vom Finanzamt de gusto weiter Hubraumbesteuert werden.
    >Ganz anders sieht es bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 to aus.
    >Da spielt die Fahrzeugart keine Rolle mehr. Über 2,8 to greift (derzeit) die Gewichtsbesteuerung - da beißt kein Finanzamt einen Faden ab!
    >Da wird dann auch nicht LKW sondern PKW Kombinationsfahrzeug eingetragen.
    >Aber wer weiss, was Hr. Eichel noch einfällt.
    >
    >>Frage 2: VW Werkstatt behauptet, dass zur Überprüfung der eingebauten Federn ein Ausbau nötig ist ?
    >>Habe von der VW Servicestelle in Köln nur eine Liste mit notwendigen Umbauten erhalten, die geprüft werden müssen!
    >>Wer weiss hierzu etwas ?
    >Das wird die Liste sein, die ich auch habe - sprich Bremse vorne, Federn hinten, Bremskraftregler usw.
    >Du hast 2 Möglichkeiten die EIntragung zu kriegen;
    >1. Du findest einen gnädigen TÜV Prüfer, der sagt, dass 2,66 to + 100 + 85 ist > 2,8 to und das ohne zusätzliche Unterlagen einträgt (ehr unwahrscheinlich, aber wer weiss)
    >2. Du läßt alle Teile lt. VW Freigabe einbauen und lässt den Einbau bescheinigen. Dann kann kein TÜV was sagen.
    >3. Du hast ESP - dann hast Du verloren - es gibt keine Freigabe für Fahrzeuge mit ESP für 2,8 to. Selbst wenn ein TÜV Prüfer das eintragen sollte kann das nachträglich wieder aberkannt werden, da der Hersteller die Freigabe erteilen muß.



    Danke für die erste Rückmeldung,


    eine Antwort fehlt aber noch:


    Müssen die Federn zur Überprüfung wirklich ausgebaut werden ?

    An die Spezialisten:


    Bin jetzt stolzer Besitzer eines Multivan 111kw, 8 / 00 mit werksseitig eingebauter Hängerkupplung.
    Gesamtgewicht 2660kg + 100kg + 85 kg(Hinterachse bei Hängerbetrieb).


    Frage 1: VW MA behaupten, die LKW Besteuerung würde von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich akzeptiert ?


    Frage 2: VW Werkstatt behauptet, dass zur Überprüfung der eingebauten Federn ein Ausbau nötig ist ? Habe von der VW Servicestelle in Köln nur eine Liste mit notwendigen Umbauten erhalten, die geprüft werden müssen!


    Wer weiss hierzu etwas ?


    Danke im voraus

    >Nachzulesen in der Gute Fahrt, Heft 10/2000 auf S. 114: "T4-Modelljahr 2001: Nun sind ... alle TDI mit Ausnahme des Syncro Euro3-sauber."
    >Fraglich ist für mich, ob dies auch für den von mir im Juni 2000 (Modell 2001)gekauften 111 kW-Tdi gilt, der vorerst noch mit Euro 2 eingestuft ist. Der Händler weiß wie immer nicht weiter und meine entsprechende Anfrage bei VW direkt wird - hoffentlich - zur Zeit bearbeitet.


    Wie ist denn hier der neueste Infostand?

    An die Spezialisten,
    gibt es eine Möglichkeit, die Climatronic über 220 V - Ladegerät - Batterie (eventuell 2. Batterie) ohne laufenden Motor zu betreiben, ohne negative Auswirkungen auf die Moterelektrik,
    und wie lässt sich das realisieren ??