Moin Seq, moin Smutje,
obwohl wir in einem Rechtstaat leben ist Recht haben und Recht bekommen nicht deckungsgleich. Prinzipiell hast Du Recht, der Händler sollte für die Mängel geradestehen, doch da gibt’s in der Realität meist Probleme. Zum einzelnen.
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Berlin, was schon einmal für den Käufer ein Problem darstellt, weil er für Nachbesserung (die steht dem Händler 3 mal zu) das Auto wieder nach Berlin bringen muß. Folglich entstehen nicht unerhebliche Kosten (Sprit, Zeit, Abnutzung, von den Nerven spreche ich gar nicht). Dann ist der Käufer ja auch noch der Bereitschaft des Händlers ausgesetzt, die Nachbesserung gleich zu beginnen, somit können auch noch Hotelkosten o.ä. entstehen. Weiter schreibt smutje, dass der Motor immer abstirbt, wie bitte soll er nach Berlin damit kommen? Also bleibt ohne Reparatur nur der Abschlepper, das kostet auch schon wieder.
Zeigt sich der Händler nicht verhandlungsbereit geht der ganze Terz erst richtig los, Anwalt (evtl Rechtsschutz?), Gutachter, Gericht, alle wollen ihr Geld und bis zu einem Verhandlungstermin vergeht viel Zeit, evtl ohne eigenes Fahrzeug, auf Bus oder Bahn angewiesen. Gerichtstermine sind natürlich auch in Berlin, d. h. Urlaub nehmen, Anreise, Abreise usw.. Spielt der unseriöse Händler, weil er meint durch Schikanen den Kunden loszuwerden, geht noch mehr Zeit ins Land und wird noch mehr Geld in den Sand gesetzt, von Nerven will ich auch hier nicht reden.
Sollte irgendwann nach gewonnenem Rechtsstreit ein vollstreckbarer Titel vorliegen, hebt sowieso der unseriöse Händler seine 3 Finger und gibt eine EV ab, dann bleibt der Kunde voll auf den Kosten sitzen.
Um Euch ein Beispiel zu geben, wie es einem beim Autokauf ergehen kann, lest Euch mal den Beitrag vom Kidsbus im bunten Forum durch, das Drama zieht sich jetzt schon lange hin, hat viele Nerven und Geld gekostet, obwohl beide Parteien in Berlin wohnen.
Zu den Kosten, die ich anführte, fehlte natürlich der Arbeitslohn, da ich annahm, der Käufer würde das selbst in die Hand nehmen, oder durch „Helfen macht F(r)eunde geregelt bekommen.
Smutje, vielleicht hast Du ja Glück und der Händler ist gesprächs- und verhandlungsbreit und Du kannst Wandeln oder den Preis mindern für anfallende Reparaturen. Die „versuchte Körperverletzung“ muß erst mal bewiesen werden, wie gesagt Rechtsstaat.
Seq, Gewährleistung ist sowieso nur was für seriöse Händler, die zufriedene Kunden wollen, die auch wiederkommen, um zu kaufen. Aber hier? Ich weiß nicht. Anspruch und Wirklichkeit liegen halt weit auseinander.
Gruß Klausi