Aha, eine Auflastung ist also nicht bei jedem Fahrzeug mit hohen vorherigen Investitionen verbunden. Aber wie weiss ob das geht oder nicht?
Zu allererst war ich bei der örtlichen VW-Werkstatt. Dort kopierte man mir eine Tabelle, meinem Baujahr entsprechend. In der Tabelle ist angekreuzt, welche Teile (Drehstäbe, Bereifung usw.) eingebaut sein müssen oder eingebaut werden müssen, so der dazugehörige Text. Der Mitarbeiter der VW-Werkstatt meinte, all diese Teile wären vom Werk aus eingebaut und wenn die keiner raus hat (wovon auszugehen ist) sind die drin. Also sollte ich mit der Tabelle und einer kopierten Erklärung von VW, das solch ausgestatte Fahrzeuge aufgelastet werden dürfen zum TÜV.
Beim TÜV habe ich mich dann erkundigt wegen WoMO-Zulassung und Auflastung. Der Typ dort meinte, er bräuchte eine Bestätigung von einer Werkstatt, dass diese Teile auch wirklich drin sind.
WAS IST NUN ZU TUN?
Wie kriege ich jetzt raus, ob das Fahrzeug "einfach so" aufgelastet werden kann oder ob ich erst ein paar hundert oder mehr Mark hineinstecken muss. (Ob sich das lohnt, wo doch eh vor einiger Zeit schon gemunkelt wurde, ob die LKW-Besteuerung nicht erst ab 3,5t erfolgen sollte?)
Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Ach, ja das Fahrzeug ist ein Multivan von 1992, kurzer Radstand, 2,4L Diesel