Alle Jahre wieder.
1. Die Standheizung ist eingetragen. Also Bestandteil der Fahrzeug
Betriebserlaubnis
2. Die Standheizungskonstruktion ist alt, der EU Vorstoß neu.
3. Die Eberspächers haben nur wegen der neuen EU Geschichte je rückwirkend
keine Konstruktionsänderung erfahren. (Ironie / Zeitreise gibts noch nicht)
4. Also haben die Jungs von Eberspächer das was eh galt, desshalb nicht
unbedingt geschrieben werden musste nachträglich (also eigentlich auch
nicht wirklich nachträglich, das galt ja eh) in ihren Papieren verankert.
5. Ergo entfällt bei Nichtbeachten die Betriebserlaubnis der Heizung und
damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Bei Erstinbetriebnahme entsteht wohl ein ziemlich mistiges Klima in der Heizung die an dem Wärmetauscher nagt und irgendwann einen Übertritt von Verbrennungsgasen in den Warmluftteil ermöglicht. Das ist sicher abhängig von der Nutzungsdauer, dem verwendeten Sprit und ähnlichem. Der Dreck da drin arbeitet aber wohl auch wenn sie nicht verwendet wird. Aus genannten Gründen ist eben auch nicht sicher zu beurteilen, wann es kritisch wird. Desshalb wurde die noch sichere "SICHERE ZEITSPANNE" von 10 Jahren benannt. Klar, daß Eberspächer sich da absichert, wer würde das nicht?
Das ist das bewusst etwas salopp wiedergegeben Gespräch mit einem Eberspächer Mitarbeiter, den ich vor einiger Zeit dazu befragen konnte.
Gesundbeten per Order Mufti geht auch im EU Zeitalter nicht.
Inwieweit unsere, eher selten Benutzten Heizungen jetzt tatsächlich nach 10Jahren gefährlich werden sei dahingestellt, aber aus Eberspächer Sicht ist das Ganze jedenfalls sicher nicht ganz so wie es hier manchmal dargestellt wird. Was würde passieren, wenn jemand wegen einer alten Heizung einfach mal nicht mehr aufwacht?? Eben, dann heißts: Eberspächer, hättet ihr mal nen Wechselintervall vorgegeben.
Wer unbedingt eine überalterte Heizung verwenden möchte schraubt sie halt vor dem TÜF ab....... Ist aber kein Tip, sondern ironisch gemeint und jedem sein eignes Problem.....
Kurz zusammengefaßt: Ja, der TÜF muss eine über 10Jahre alte Brennkammer beanstanden. Tut er das nicht, könnte es für den Prüfer im Falle eines Falles eng werden. Denn das ganze kann sogar noch ziemlich leicht nachvollzogen werden.
MfG Thomas