Moin moin
Bin hier mal eben drübergeflogen und verwundert.
Ich fahre einen 98er ACV Multivan mit grüner Plakette. Hatte den aber schon so gekauft. Ich zahle 401,00€ Steuern im Jahr, keine Ahnung wieso hier 700 im Raum stehen.
Eine Möglichkeit wäre noch eine Wohnmobilzulassung zu machen. Sofern du die Multivan Ausstattung hast ist das auch gar kein Hexenwerk mehr.
Und bevor es wieder losgeht mit "geht nicht" "Abgeschafft" usw. (Sorry, Erfahrungen aus vorherigen Konversationen) Poste ich mal meinen Email Verlauf mit dem Zollamt.
ACHTUNG: HIER BERECHNET IST EINE HALBJAHRESZULASSUNG (SAISON)
Sehr geehrter Herr SXXXXXXX,
die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des §2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass:
- das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum
- zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteilsowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.
Falls Sie Ihrem Hauptzollamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.
Sofern eine Anerkennung als Wohnmobile erfolgen würde, ergäbe das folgende Steuerberechnung ( unter Nutzung der bisher bekannten Daten:
Kraftfahrzeugsteuer: 117 EUR
Grundlagen der Festsetzung
Wohnmobil |
2620 kg |
0427 |
Saisonkennzeichen |
01.06.2015 bis 31.10.2015 |
153 Tage |
Verschiedene Steuersätze (siehe Steuerberechnung) |
§ 9 Abs. 1 Nr. 2a b) KraftStG |
Steuerberechnung
24.00 EUR x 10 angefangene 200 kg bis 2000 kg |
240.00 EUR |
10.00 EUR x 4 angefangene 200 kg über 2000 kg |
40.00 EUR |
|
280.00 EUR |
280.00 EUR x 153 Tage / 365 Tage = 117.36 EUR |
117 EUR (auf volle Euro abgerundet gemäß § 11 Abs. 5 KraftStG) |