Ist doch ganz einfach:
- Die Felge muß für den Fahrzeugtyp! zugelassen sein, ansonsten ist immer eine Einzelabnahme beim TÜV durchzuführen.
- Die Traglast der Felge muß ausreichend sein.
- Die Traglast der Reifen muß ausreichend sein.
- Die Spuränderung darf nicht mehr/weniger als 2% betragen.
- Von Teilen wie Bremsseile, Bremsschläuche etc. muß mind. 1 cm Abstand eingehalten werden.
- Der Ansatz der Ersten Profilrille vom Reifen muß durch den Kotflügel/Verbreiterung abgedeckt sein.
Es sieht rechnerisch wie folgt aus:
Felgenbreite in Zoll (1 Zoll = 25,4mm)
Reifenbreite in Millimeter
Die angegebenen Einpresstiefen sind positiv (Maßeinheit Millimeter)
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205/65/15 7J ET 35 = 177,8mm Felgen-Gesamtbreite (7 x 25,4mm)
53,9mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET35(mm))
123,9mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET35(mm))
205mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 7J ET35:
67,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET35(mm))
137,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET35(mm))
(Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
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195/70/15 6J ET 44 = 152,4mm Felgen-Gesamtbreite (6 x 25,4mm)
32,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET44(mm))
120,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET44(mm))
195mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 6J ET44:
53,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET44(mm))
141,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET44(mm))
(Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
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195/70/15 6J ET 55 = 152,4mm Felgen-Gesamtbreite (6 x 25,4mm)
21,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Felgenbreite - ET55(mm))
131,2mm Felgenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Felgenbreite + ET55(mm))
195mm Reifen-Gesamtbreite zur Felge 6J ET55:
42,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach außen (halbe Reifenbreite - ET55(mm))
152,5mm Reifenbreite ab Anlagefläche nach innen (halbe Reifenbreite + ET55(mm))
(Der tatsächliche Wert liegt noch etwas höher)
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Bei 205/65/15 7J ET 35 steht der Reifen 137,5mm nach innen.
Bei 195/70/15 6J ET 55 steht der Reifen 152,5mm nach innen.
Differenz 15mm
Der Reifen kommt mindestens 15mm näher oder an die Feder/Radhaus !!!
Nun zur Spurweite
Für Spurweitenänderungen kleiner/größer 2% ist ein Gutachten über die
Fahrwerksfestigkeit und damit auch eine TÜV-Abnahme/Eintragung erforderlich.
T4 bis Bj. 1995
Spurweite 1589mm vorne (max. +/- 2% Änderung = 1557,22mm bis 1620,78mm)
= 31,78mm Gesamtspuränderung = zulässige 15,89mm Spurweitenänderung je Radseite
Spurweite 1554mm hinten (max. +/- 2% Änderung = 1522,92mm bis 1585,08mm)
= 31,08mm Gesamtspuränderung = zulässige 15,54mm Spurweitenänderung je Radseite
Die zulässige ET-Änderung ohne Vorlage eines Gutachten liegt also bei +/- 15mm pro Felge.
Es kommt nun auf die eingetragene Serienfelge an ..
Bis Bj. 1995 wurden 7J ET 35 und 6J ET44 als Serienrad verbaut.
Wenn die 7J ET35 eingetragen ist wäre maximal eine Änderung auf ET50 möglich
Wenn die 6J ET55 eingetragen ist wäre maximal eine Änderung auf ET59 möglich
Es ist also im Einzelfall zu prüfen ob die Felgengröße eingetragen und die neue Rad/Felgenkombination freigängig ist.
Allerdings bedeutet ein Wechsel von Felge 7J ET35 auf die nicht eingetragene Felge 6J ET55
eine Spurweitenänderung um 20mm !! je Rad .. maximal zulässig sind jedoch nur 15mm!
Die 6J ET55 darf also NICHT gefahren werden !!!
Das Fahrzeug verliert mit den ET55-Felgen die Betriebserlaubnis.
Grüssle _harry
[quote]Hallo
Fahrzeug: T4 Caravelle 2,4l AAB Bj.1995
Folgendes:
für den Sommer habe ich Alus, 205/65/15 7J ET 35 und
für den Winter Stahlfelgen, 195/70/15 6J ET 44
nun habe ich noch Stahlfelgen von einer Pritsche (Bj.97?) rumliegen,
195/70/15 6J ET 55
...zur eigentlichen Frage, kann/darf ich, da die Winterstahlfelgen nich
mehr so schön sind, die Stahlfelgen von der Pritsche verwenden? Worin
liegt der Unterschied, ist der Untershied der Einpresstiefe zu groß?
vielen Dank im Voraus.
Gruß Daniel