Zitat
Hallo T4 Fahrer,
dies ist bestimmt ein alter Hut.
Ich fahre einen T4 MV BJ 1994 2,4 Diesel mit Nr. S93/59/EWG III.
Ich hab Ihn aufgelastet auf 2,81 To. Die Zulassung hab ich als WOMO.
Leider ohne eine Stehhöhe von 170cm. Nun hab ich vom Finanzamt die Auflage
erhalten, ich soll ihnen bilder Schicken - schon klar weshalb.
Hier nun meine Frage: Mit einem Aufstelldach hab ich die Höhe von 170 cm
hinter dem Fahrersitz - dort ist die Spüle angebracht -. Wer verbaut ein
Aufstelldach und zu welchem Preis. Mein Gedankengang ist, dass ich den
Umbau machenlasse, die Bilder zum Landratsamt schicke. Was ich nicht wieß
ist, muß ich das Aufstelldach beim TÜV eintragen lassen? Und ab wann?
Alles anzeigen
Hallo,
wenn die nur ein Foto wollen, fotografierst du eben ein ähnliches Fahrzeug von deinem Kumpel mit aufgestelltem Dach.
DAS IST DANN STEUERHINTERZIEHUNG!!!!
Dächer findest du im Netz (GOOGLE) oder in der Bucht.
Die günstigsten kleinen zum Steuern sparen:
http://is.gd/3gSn oder von Zilka, der auch hier im Forum unterwegs ist:
http://is.gd/3gSK
Hier die komplette Auswahl:
http://is.gd/3gSt
Und ja, eintragen lassen beim TÜV mußt du das Dach.