Beiträge von transarena

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    In meinen Fahrzeugpapieren


    In meinen nicht, und ich fahre einen original California Bj 2001 mit werksseitig eingebauter Standheizung.

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    Da für die alten B und D2´s ja keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, bzw.
    nur schwer bis garnicht (laut diesem Forum) gehe ich mal davon aus, daß
    sich da irgendwann mal was geändert hat. Sonst hätte Eberspächer das ja
    auch für die Zukunft in seinen unterlagen verankern können.


    Das mag schon sein, aber die Brennkammern wurden 2002 nicht geändert.



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    Siehe oben. Schätze mal EU Vorschrift (dürfte Eberspächer ja lange bekannt
    gewesen sein + technische Änderung? Hoffe ich.


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    Aber egal, bis 2002 tauschen danach egal. Nimms einfach hin.


    Will ich aber nicht, es geht mir nur darum zu wissen, darf mir der TÜV Angestellte die Plakette verweigern, nur weil die Herstellervorschrift von Eberspächer einen 10 Jahreswechsel vorschreibt, der von der EU Richtlienie 2001/56/EG wieder aufgehoben wurde .


    Auch hier die Frage die ich schon weiter unten gestellt habe:


    ich möchte ja nur lesen,


    1. Die Herstellervorschrift zum Wechsel geht vor EU-Richtlinie.


    2. Ein Gesetz, das Wartung nach Herstellervorgabe zwingend vorschreibt.


    Wenn du mir das in der SVZO oder sonst irgendwo zeigst bin ich überzeugt.

    Zitat

    Alle Jahre wieder.


    1. Die Standheizung ist eingetragen. Also Bestandteil der Fahrzeug
    Betriebserlaubnis


    Wo ist die Standheizung eingetragen ?


    Zitat

    5. Ergo entfällt bei Nichtbeachten die Betriebserlaubnis der Heizung und
    damit auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


    Zitat

    Desshalb wurde die noch sichere "SICHERE ZEITSPANNE" von 10 Jahren
    benannt. Klar, daß Eberspächer sich da absichert, wer würde das nicht?



    Was passiert denn wenn jemand 2014 wegen einer alten Heizung von 2003 nicht wieder aufwacht ?



    Zitat

    Kurz zusammengefaßt: Ja, der TÜV muss eine über 10 Jahre alte Brennkammer
    beanstanden. Tut er das nicht, könnte es für den Prüfer im Falle eines
    Falles eng werden. Denn das ganze kann sogar noch ziemlich leicht
    nachvollzogen werden.


    Und warum muß er die Brennkammern ab 2002 nach 10 Jahren nicht mehr beanstanden ? Wo ist die Logik ?


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Der tausch der Brennkammer ist bei Luftheizgeräten, die vor August 2002
    gefertigt worden sind, immer noch gesetzliche Vorschrift. Ab
    Produktionsdatum August 2002, ist dies nach dem Gesetz nicht mehr zwingend
    erforderlich.


    Mit freundlichen Grüssen:


    Serviceline Eberspaecher

    Zitat

    http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994356


    Was meisnt du an wen sich Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, wenn mal
    einer an CO erstickt? An die EU oder an den Hersteller? Die sichern sich
    natürlich ab und das ist rechtlich gesehen auch bindend. Obs zweckmäßig
    ist, das ist eine andere Sache.



    Und was ist, wenn jemand an einer Heizung erstickt, die nach 2002 eingebaut wurde ?



    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Der tausch der Brennkammer ist bei Luftheizgeräten, die vor August 2002
    gefertigt worden sind, immer noch gesetzliche Vorschrift. Ab
    Produktionsdatum August 2002, ist dies nach dem Gesetz nicht mehr zwingend
    erforderlich.


    Mit freundlichen Grüssen:


    Serviceline Eberspaecher






    Ausserdem !


    Was dazu fehlt, ist ein Gesetz, was Wartug nach Herstellervorgabe zwingend vorschreibt.


    http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994300

    Zitat

    Aber das hatten wir doch schon öfters hier. Die Herstellervorschrift zum
    Wechsel geht vor EU-Richtlinie. Deswegen kann der Prüfer drauf bestehen.
    Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt, diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.


    Hallo,


    ja, die neuen, ich glaube nach Bj 2002 unterliegen nicht mehr der 10 Jahresfrist.


    Aber was machst du, wenn du einen Cali von vor 2002 fährst und dir der TÜV Prüfer sagt --- neue Brennkammer --- nachweislich ---- sonst kein TÜV !


    Das ist das Problem. Entweder Heizung stillegen oder ausbauen oder eine neue Heizung für reichlich Kohle.


    Wo es noch den NEMO in Krefeld gab, konnte man eine neue 10 jahresfrist ( nach Überprüfung) für Ca 140 Euro bekommen.
    Jetzt macht NEMO das wohl nicht mehr.


    Siehe meinen untersten Eintrag in diesem T.

    Eberspächer sagt:


    Hallo Herr xxxxxxxxxx,

    das was der TÜV sagt, daß stimmt so. Unabhängig von der Laufzeit, müssen die Wärmetauscher alle 10 Jahre gewechselt werden.

    Einen Eberspächer-Servicepartner in Ihrer Nähe finden Sie hier! :


    http://www.eberspaecher.com/se…enu/1004056_l1/index.html




    Mit freundlichen Grüßen / Best regards


    i. A.
    Peter Rauschenbach
    Service-Hotline




    Eberspächer Heizgeräte GmbH
    Wilhelmstraße 47
    17358 Torgelow

    mit der ein oder anderen Hersteller



    Warum nicht :


    Continental EcoContact CP 225/60 R16 98V für 115,24


    bei:


    http://ssl.delti.com/cgi-bin/r…n.pl?typ=351413000&dsco=0


    Testergebnis:
    http://tinyurl.com/2wm7go


    Auch einmal hier lesen:
    http://www.vwbuswelt.de/aktuelles_detail.php?news=669

    Zitat

    Beim Zuheizer hast Du bei einem Brennraumdefekt schlimmstenfalls
    Blubberbläschen in der Kühlflüssigkeit. Bei der Luftheizung hast Du
    Verbrennungsrückstände in der erwärmten Luft = im Innenraum = schleichende
    Vergiftung im Schlaf.


    Aber es muß doch jemanden geben ausser der Firma in Krefeld,


    http://www.trafic-modular.de/


    Der die Brennkammer überprüft oder tauscht und man nicht gleich 1000 Euro hinlegen muß.


    Wenn die Heizung in 10 Jahren nur 5 mal für kurze Zeit an war, ist doch nicht nachzuvollziehen das man eine neue kaufen soll.-- Und die alte schrott ist.



    hab gerade was aufklärendes im netz gefunden:


    Es ist VORSCHRIFT, bei Luftstandheizungen nach 10 Jahren die Brennkammer (!) zu wechseln, lt. Eberspächer. Ob man es tut hängt wohl von der eigenen Einschätzung der Standheizung ab (tut sie's noch, bin ich risikobereit, ob Abgase (CO) ins Auto kommen...etc.) und vom TÜV Prüfer. Wenn Du Pech hast und der TÜV Prüfer das bemerkt - viele bemerken es nicht (!) - dann mußt Du das Ding ausbauen und nochmal vorfahren. Eine Brennkammer kostet 450€ bei Eberspächer.


    Alternative zum teuren Austausch der Brennkammer - darf NUR vom FACHmann durchgeführt werden. Zwar ist ebenso jeder BOSCH Händler autorisiert, das zu tun, aber sie tun es eben nicht. Sie bieten nur den Austausch mit einer neuen Brennkammer für rund 400€ + Einbau an. Alternativ dazu gibt es u.a. auch die Firma Nemo in Krefeld, welche berechtigt ist, alte Standheizungen zu prüfen (und sie auch wartet wenn nötig) und Dir mit einer alten Brennkammer noch mal weitere 10 Jahre TÜV geben kann und meistens gibt. Kosten 140€ und insgesamt 34€ Porto.


    Firma NEMO
    Elbestr. 22-28
    Krefeld
    Tel.: 02151/943430


    Grundsätzlich meinte der Chef der Fa. Nemo, Herr Meier, sei bei den über 400 geprüften Standheizungen keine Materialermüdung festzustellen. Eberspächer ging eben von einer Vielbenutzung aus. Hat man die Heizung jedoch wenige benutzt, normal oder so, so kann man von einem guten Ergebnis der Prüfung rechnen. Es wird keine Röntgenprüfung o.ä. durchgeführt. Eine CO-Messung, Brennkammer (Sichtprüfung), sowie Stecker reinigen und notwendige Teile (Dichtungen, Glühkerze etc.) ersetzt.


    Das Ganze gilt NICHT für Wasser/Luft Heizungen wie die Webasto Thermo Top. Bei Gasheizungen (Truma) ab 1993 ist jedoch auch eine Überprüfung der Brennkammer vorgeschrieben.


    Aus: http://tinyurl.com/3ddg9h

    Zitat

    moin schön,ihr t4 freaks hab auch son ding da mit 1,9d maschine gähn
    94`bj.
    in orange mit allen extras servo abs ahk elk. außenspiegel hinten schiebe
    fenster kein rost lkw zul. was ist son gerät wert motor top 5sitze kurzer
    radstand 350000km freu mich über eure meinung.....erstma hick.



    Schau halt selber --- je nach Zustand:


    http://tinyurl.com/ypk38e

    Zitat

    hallo zusammen,


    habe gestern die 2te grosse entäuschung innerhalb von 2 mon. erhalten.
    nach der gewaltigen steuererhöhung muss ich jetzt auch noch meine
    standheizung erneuern bzw. ausbauen.


    Warum ?


    Zitat

    ausbauen kommt eigentl.nicht in frage, da ich den bus auch im winter nutze
    u. die Eberspächer D2L hzg.
    erneuern ist wahnsinnig teuer. wer hat erfahrung mit dem thema. was soll
    ich tun ?


    Fahre zum anderen Tüv - Dekra...etc...oder Privatwerkstatt mit TÜV - Abnahme , wo der Meister mit dem Abnehmer Abends einen trinken geht...;-)


    Lese mal dieses hier und die Antworten dazu:


    http://www.vwbuswelt.de/index.…nena&func=view&id=2556820

    Hallo, dann hast du die Schlüsselnummer 54


    Aber:


    Besteuerung ab 1.1.2010


    Ab 1. Januar 2010 werden Wohnmobile der Klasse S1 nach dem Tarif der für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt, besteuert.


    Die Klasse S1 hast du, weil aufgelastet.


    Wenn du 2010 ablastest auf unter 2,8T solltest du die 51 Schlüsselnummer bekommen und wieder S1 haben, oder sehe ich das falsch ?


    http://www.finanzamt.bayern.de…re-PKW-und-Wohnmobile.htm