Also ich wohne in Hamburg und das Auto soll erstmal für eine Elternzeitreise durch Europa dienen. Dafür erscheint mir das dann tatsächlich völlig sinnfrei auf grün umzurüsten. Ziel werden nicht in erster Linie Städte sein und wenn, dann kann man ja, wie von euch gesagt wurde, mit den öffentlichen rein.
Beiträge von KvB1987
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Dann weiß ich jeztzt Bescheid. Mein ihr, dass sich nur die Umrüstung nicht lohnt, oder sollte mich das überhaupt auch vom Kauf abhalten? Mich interessiert wirklich eure ganz subjektive Ansicht?
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Danke euch beiden!
@transarena:Noch eine letzte Frage zu dem Gewicht. Unter Ziffer 22 steht u.a. "*zu F.1/F.2: +100 U.ZU 7.1-8.3:H. +70 B.ANH-Betrieb*". In Feld F.1 und F.2 steht je "2810". Ist das dann sicher eine Bemerkung zur AHK? Bedeutet ich muss wirklich nur 10kg ablasten? Bedeutet bei Anhängerbetrieb darf das Fahrzeug auch 2910 wiegen? Das ergibt für mich irgendwie keinen Sinn.
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Steht doch alles im Wiki !
Diese Abgasnorm haben ACVs welche vor dem 01.01.1997 gebaut wurden. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung, da für Fahrzeuge über 2500 kg Gesamtgewicht (fast alle T4) die Abgasnorm 0427 eingeführt wurde, jedoch erst zum 01.01.1997. Somit galt die 0426/0660 bis dahin als Ersatz. Es handelt sich um eine Euro 2 Einstufung, womit man die rote Plakette erlangt. Mit RPF die Gelbe. Allerdings gibt es eine Möglichkeit grün zu bekommen. Man verändert das zulässige Gesamtgewicht um 1kg beim TÜV, somit darf die 0426 nicht beibehalten werden und muss in 0427 geändert werden. Mit einem RPF ist daraufhin grün möglich. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG<=2,5t und <=6 Sitzplätze" und dann noch ein erläuternder Text in Klammern: "(vor dem 1.1.1997 wurden auch Fz mit zGG >2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).
Quelle:
t4mil: Den hatte ich bereits gelesen, aber da die Nummern andere waren, wusste ich nicht, ob das hier genauso laufen kann.
Danke für die vielen Antworten!
Das hört sich ja schonmal ganz gut an. Ich hatte diesen Passus zwischendurch auch gefunden, aber mich hat irritiert und tut es immernoch, dass hier "S-ARM EURO 2, G: 92/97" angegeben ist. Mein Fahrzeug hätte ja 94/12/EG (M). Das spielt also keine Rolle?
Mir ist jetzt immernoch nicht klar, wo ich was machen lassen muss und wofür wirklich was verändert werden muss. Das scheint es auch keine ideale Vorgehensweise zu geben? Ich will das Auto, bevor ich es kaufe sowieso durch den TÜV schicken. Wäre folgender Ablauf denkbar?:1. Auto zum TÜV und außerdem ablasten lassen. Dies geht ohne technische Veränderung? Habe ich 2810 und muss 11kg runter, oder reichen 10, oder muss ich die 100 in Ziffer 22 (woher die kommen weiß ich nicht) noch dazunehmen, also 110/111kg? Als Leermasse sind übrigens 2188kg angegeben. Das ist doch noch genug Puffer, oder?
2. Das Auto muss dann zwangsläufig umgeschlüsselt werden, da ich unter 2,8t bin. Machen die das vor Ort beim TÜV oder wo passiert das? Muss ich dafür irgendwas einreichen, oder geht das automatisch? Es würde also aus der 0660 eine 0426 werden. Da es die aber nicht gibt wäre es eine 0427 und der Weg frei für grün. Kosten ca. 1000€?
Andere Frage: Die Stimmung ist ja klar gegen eine Umrüstung. Das könnte ich mir nach der Umschlüsselung ja immernoch überlegen, wobei die ja sonst eher nachteilig ist. Ich möchte mit dem Wagen eine längere Europareise machen. Welche Einschränkungen muss ich da mit Rot hinnehmen und was wäre bei grün anders. Gibt es da vielleicht schon einen Thread der das knackig behandelt?
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Danke schonmal für eure Antworten!
Aber wieso hat meiner denn 0660 und nicht wie alle anderen 0633? Geht das dann trotzdem? Ich würde das gerne sicher wissen, bevor ich den Wagen kaufe. Kann mir jemand die Schritte auflisten in welcher Reihenfolge ich was machen müsste und welche Schlüsselnummern dann jeweils geändert werden müssten. Denn wenn ich dann zu den entsprechenden Stellen gehe wüsste ich gerne auch wie man ungefähr zu dem hinkommen kann, was ich dann will.
Gewichtsmäßig macht es doch keinen großen Unterschied falls es übers Ablasten geht, oder? Jetzt steht 2810 drin und unter Punkt 22 steht +100. Heißt das, dass schon mal aufgelastet wurde und es früher 2710 und jetzt 2810, oder bedeutet das, dass ich nun 2910 habe? Im Ersten Fall müsste ich ja nur die 10kg runter und im zweiten 110kg. Das wäre ja schon ein Unterschied. Kann man überhaupt nachvollziehen, ob und wann das Fahrzeug aufgelastet wurde?
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Hallo ihr,
ich bin neu hier im Forum und bin auf der Suche nach einem T4 für eine längere Reise. Nun habe ich einen California ins Auge gefasst, welcher allerdings unbedingt eine grüne Plakette bekommen soll. Ich habe alles mögliche darüber gelesen, aber die Schlüsselnummer in dem Fahrzeugschein unterscheidet sich von allem, was ich bisher im Internet gefunden habe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und sagen ob und wie eine grüne Plakette möglich ist.Hier die Daten aus dem Fahrzeugschein:
2.1: 0603 2.2: 434 00E6
14: 94/12/EG (M) 14.1: 0660
So Kfz. Wohnm. ueb. 2,8tAls zulässiges Gesamtgewicht sind F1 F2 sind 2810 eingetragen.
Unter Ziffer 22 sind ein paar Änderungen? eingetragen u.a.: zu F1/F2: +100 , FZ GRUPPE IIIIch habe es so verstanden, dass ich eine 0427 Nummer brauche, damit ich von bisher rot? auf grün komme. Das Fahzeug hat aber eine 06er Nummer. Heißt das, es wurde mal aufgelastet um Steuern zu sparen, oder hatte es schon immer dieses zGG? Wie findet man das raus?
Kann man dieses Fahrzeug ablasten? Würde das überhaupt eine entsprechende Schlüsselnummer bewirken?
Kann mir jemand möglichst einfach verständlich erklären, welche Schritte ich dafür gehen müsste, oder ob das bei diesem Fahrezug gar nicht möglich ist? Die Fahrzeugdaten scheinen mir irgendwie speziell zu sein, denn ich finde selber nichts dazu.
Danke euch schonmal!