Beiträge von CC??

    Zitat


    Und so eine "Bananenrepublik" steht auf der Liste der Beitrittsstaaten in
    die EU????


    Servus MobilMan,


    kann Deinen Ärger gut nachvollziehen, mir ginge es genauso (und ich bin auch son auf Auslandsunfallschäden sitzen geblieben, wenn auch in geringerer Höhe).


    Der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) hat diese Woche ein interessantes Urteil veröffentlicht - wäre Kroatien bereits Mitglied würde es Dir evtl. helfen - das gut in diesen Zusammenhang passt, und weitreichende Folgen haben könnte! einschließlich des sog "forum shopping":
    Achtung: Dieses Urteil betrifft nur den Gerichtstand, NICHT das anwendbare Recht.



    Ich kopiere hier aus der Pressemitteilung des EuGH von gestern:


    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den
    Gerichtshof nicht bindet.

    "PRESSEMITTEILUNG Nr. 92/07
    13. Dezember 2007
    Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-463/06
    FBTO Schadeverzekeringen NV / Jack Odenbreit
    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES EINE UNMITTELBARE KLAGE GEGEN DEN VERSICHERER DES UNFALLVERURSACHERS ERHEBEN
    Das Gemeinschaftsrecht macht dieses Recht allein von den Voraussetzungen abhängig, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ansässig ist und dass das nationale Recht die Möglichkeit einer unmittelbaren Klage kennt.
    Der in Deutschland lebende Jack Odenbreit erlitt in den Niederlanden einen Verkehrsunfall. Vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes erhob er eine unmittelbare Klage gegen die Versicherungsgesellschaft des Verantwortlichen, die FBTO Schadeverzekeringen NV. Dieses Gericht erklärte sich für nicht zuständig für die Entscheidung des Rechtsstreits zwischen dem Kläger und dem in den Niederlanden ansässigen Versicherer und wies die Klage daher als unzulässig ab.
    Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts zugunsten des Geschädigten legte der Versicherer Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dieser hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Geschädigte aufgrund der Gemeinschaftsverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer vor dem Gericht des Ortes erheben kann, an dem er wohnt.
    Der Gerichtshof bejaht diese Frage und legt die Verordnung dahin aus, dass sie Personen, die einen Verkehrsunfall erlitten haben, die Befugnis zuerkennt, den Versicherer vor dem Gericht des Ortes ihres eigenen Wohnsitzes zu verklagen.
    Er stellt fest, dass der günstigere Schutz, der den in Versicherungsrechtsstreitigkeiten als schwächer angesehenen Parteien durch die Verordnung gewährt wird, auf den durch einen Unfall Geschädigten auszudehnen ist. Außerdem hat die Verordnung diesen Schutz im Verhältnis zu dem Schutz, der im Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgesehen ist, verstärkt.
    Diese Auslegung wird auch durch den Wortlaut der Richtlinie über die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung bestätigt, in deren Erwägungsgründen auf das Recht des Geschädigten hingewiesen wird, vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage gegen den Versicherer zu erheben.
    Infolgedessen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig ist.
    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den
    Gerichtshof nicht bindet.

    Vollständigen Wortlaut des Urteils auf der Internetseite des Gerichtshofs:
    http://curia.europa.eu/jurisp/…echercher&numaff=C-463/06
    "

    Gibt es dafür andere Halterungen, um trotzdem nicht auf

    Zitat

    die DT verzichten zu müssen?


    Ja, solche für regenrinne. wobei es am besten sein dürfte, wenn Du diese Rail auf beiden Seiten angebracht hast. Rinnenfüsse könnte/müsste ich noch haben, zumindest solche von Sherpas und von Zölzer.


    Gruss CC??

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    Hat jemand noch 2 Federn (und Zubehör dafür) für den Multivan herumliegen,
    die er nicht mehr braucht?


    Hi Markus,
    habe noch zwei weisse im Keller liegen, da ich selber wg Auflastung auf härtere umgerüstet habe, wie sich weiss zu lichtblau verhält, sieh Dir bitte selbst im link der Vorposter an (habe gerade keine Zeit dazu).
    Preisvostellung für das paar weisse federn für die HA: 50,- EUR.
    Gruss CC??

    Jogi,
    hast Du die Matten vom Carthago noch? Habe nämlich "nur" die von meinem vorherigen California, aber die passen von den Abmessungen im Carthago nicht mehr...


    Würde natürlich auch sonst am besten mit jemand tauschen, habe die recht soliden Matten von Pieper.


    Gruss CC??

    Jogi,


    ich habe mich schon gefragt, ob die von carthago verwendeten Stossfänger für lackierung vorgesehen sind. Gibt mW zwei verschiedene Ausführungen bei VW, solche für Lackierung und unlackierte, die sich wohl hinsichtlich der Oberfläche unterscheiden. Hab aber keine Ahnung, welche welche sind.


    Gruss CC??

    Zitat

    Apropos, ist bei Euren Carthagos die graue Lackierung der Stosstange auch so mies? Das reicht es das Auto mit dem festen Strahl in der Waschbox zu waschen und es besteht schon Gefahr, dass der Lack von der Stosstange runterkommt! von der Bürste mal ganz zu schweigen, wenn es um den Dreck auf dem Stossfänger direkt hinter dem Radlauf geht.


    Gruss CC??


    NB: Die RAL vom Indienblau ist welche? Der Vorbesitzer hat mir ne Spraydose überlassen, aber es nicht exakt der gleiche Farbton.

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    schon mal bei carthago direkt nachgefragt?


    Ja, soweit ich mich erinnere, hatte ich das auch auf meiner damaligen Liste für herrn Kunad. Das war ohnehin nicht allzu ergiebig. Mein Eindruck war, dass carthago an der Pflege der Kontake zu Kunden alter Modelle nicht wirklich (mehr) interessiert ist, seitdem carthago nur mehr quasi Riesenschiffe anbietet.
    Gruss CC??

    Würde vermuten, dass die 3kg Propan zu hoch sind. Ausserdem befüllt / tauscht Dir die fast keiner. Schon in DE ist der verbreitung der 3kg sehr begrenzt, in den allermeisten baumärkten sind sie nicht zu finden. In München z.B. hätte es nur einen Befüller gegeben, bei dem Du füllen / tauschen kannst (Hatte mich auch mal dafür interessiert).
    Gruss CC?? (jetzt mit Carthago und 5 kg Flaschen...)

    Servus,
    weiss jemand woher Carthago die Bezugs- und Vorhangstoffe für den Malibu Champ bezogen hat? Würde diesen dunkelblauen Vorhangstoff suchen. beim Kauf meines Busses war der Vorhangsatz nicht komplett... ausserdem wollte ich irgendwann mal nen zusätzlichen Vorhang direkt innen an der Heckklappe anbringen....
    Dank und Gruss CC??


    (mit Malibu 28.1. - Champ I)

    Im Etzold findest Du einige Seiten mit Explosionszeichnungen zum Innenausbau des California. Bezieht sich zwar nicht auf die 2003 Variante, aber das dürfte unwesentlich sein, der Ausbau hat sich im Laufe der Jahre nur in Details geändert, die man auch ohne Anleitung kapiert.


    Hilfreich ist auch www.thomas-ehret.de, weiters findest Du im grauen Forum die versteckten links zu den alten westfalia pdf seiten hinterlegt.


    Gruss CC??