Hallo, damit habe ich mich im letzten Jahr auch immer mal wieder beschäftigt. Die Bedingungen auf dem unten angefügten Link haben sich in dem Zeitraum auch geändert. VW T4 Multivan, geplant Heckklappenauszug mit Kocher.
Meine Erfahrung:
Zusammengefasst. Nicht zum TÜV gehen. Warum? Jeder (hatte 3 Ansprechpartner) hat was anderes gesagt, was den Kochereinbau und die Art des Kochers betrifft. Der beste war der, nachdem ich für die Umschlüsselung dort war, und meinte, er läßt nur WOMOS zu, die den Origin Kocher (Spiritus!!! und Innenraumzulassung) verbaut haben. Mein Hinweis, dass der nicht mehr hergestellt wird und die Heckschublade (in der der Gaskartuschenkocher verbaut wurde) ja nicht im Innenraum genutzt wird, hat Ihn nicht interessiert. Auch solche Anforderungen wie Auszug- und Einzugschutz, Schutz gegen Brandgefahr usw. wurden immer Unterschiedlich ausgelegt.
Habe mich dann mit der DERKRA Station vor Ort in Verbindung gesetzt. Hier war nur der Stellvertretende Leiter für die Abnahme zuständig. Also nur 1 Ansprechpartner. Nach einem wirklich sehr freundlichen Telefonat kam heraus, das Gaskocher/Spiritus oder sonstige nicht mehr akzeptiert werden, sondern nur Elektrische. Mein Hinweis, dass ich weder eine Zweitbatterie/Spannungswandler, noch eine Aussensteckdose habe, spielte keine Rolle. Eine Kochgelegenheit, fest mit dem Fahrzeug verbunden. Darauf kommt es an. Okay, also eine Ablage in die Heckschublade eingebaut. Zum Elektrohändler, Kochplatte gekauft, fest auf Ablage montiert. Fertig. Eine Wiegekarte habe ich auch nicht benötigt. Im Telefonat hat er zwar gesagt, dass sie die Wiegeplatten haben, wurde aber grob mit 20 Kilo geschätzt, so dass das Leergewicht von 1780kg auf 1800kg gesetzt wurde.
Die Umschlüsselung hat insgesamt 20 Minuten gedauert. Hat es sich angeschaut, mal kurz an der Kochplatte gerüttelt, Fotos vom Innenraum gemacht. Die Papiere ausgestellt und knapp 200 Euro kassiert.