Beiträge von Klaus

    >>>>Hallo! Habe eine Eletrolux Kühlbox in meinem VW T4 California Bj. 92.
    >>Hallo
    >>war bei mir genau das gleiche. Es war das Steuerteil v. der Kühlbox.
    >>Gruss Steffen
    >Hallo,
    >kann Dir Orginal Steuerteil beschaffen. Bei Interesse bitte PN.
    >Gruß Ralf


    Hallo, habe das gleiche Problem: ein defektes Steuerteil. Haben Sie ein Hinweiss wo man das Teil Bekommen kan?
    Gruss
    Klaus

    Hallo, habe das gleiche Problem: ein defektes Steuergerät. Haben Sie schon eine Lösung gefunden?
    Gruss
    Klaus
    >


    >Hatte im Januar bereits nachgefragt,an was es liegen könnte, daß meine Kühlbox im VW T4 nicht kühlt. Man antwortete mir darauf, daß es am Steuergerät liegt. Meine Frage ist, kann man dieses Teil reparieren oder ist ein neues Steuergerät nötig? Welche Kosten würden da auf mich zukommen? Wer kann mir helfen? Antwort unter: Joachim07.12@web.de
    >
    > Gruß Joachim

    >
    >>und schon zahlt man Gewichtssteuer statt neuer Wohnmobilsteuer
    >>alles Klar
    >>mfg Michael 13.02.2007
    >...aber, ich glaube kaum, das sich die Finanzämter darauf einlassen werden.
    >Ist zwar richtig was du schreibst, doch werden wohl "unechte Wohnmobile" als PKW versteuert werden.
    >gruss..dieter



    Hier mal der neuer Auszug aus dem bescheuertem Gesetz!
    3. „Unechte Wohnmobile?


    „Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).



    Also Spühle raus, Kocher raus, Platte rein damit die 1,70m nicht vorhanden sind und auflasten über 2,8 Tonnen dann müßte es mir der Besteuerung nach Gewicht klappen.


    Gruß Klaus

    Das Bundeskabinett hat am 29. 11. 2006 den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen.


    Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 21. 12. 2006 ist inzwischen im BGBl 2006 I S. 3344 verkündet worden. Durch dieses Gesetz haben sich bei der Besteuerung schwerer Pkw und von Wohnmobilen folgende Änderungen ergeben:


    1. Begriff „Personenkraftwagen?


    Der Begriff „Personenkraftwagen? wird abweichend vom Verkehrsrecht definiert. Falls die folgenden Fahrzeuge vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt sind, gelten diese als Pkw: Geländewagen der Klasse N1 Aufbauart BA oder BB, Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF, Büro- und Konferenzmobile. Die Änderungen treten mit Wirkung ab 1. 5. 2005 in Kraft.


    2. Wohnmobile


    Für Wohnmobile wird eine eigene Begriffsbestimmung eingeführt. Als Wohnmobile gelten hiernach Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer, grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschn. A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 cm sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.


    Diese Wohnmobile werden ab dem 1. 1. 2006 nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert. Es wird hierfür ab 1. 1. 2006 ein besonderer Steuertarif eingeführt, der eine dreigliedrige emissionsbezogene Staffelung aufweist: Mindestens Schadstoffklasse S4 (niedrigste Belastung), Schadstoffklasse S1 bis S3 (mittlere Belastung), nicht schadstoffreduziert (höchste Belastung).


    Ab 1. 1. 2010 werden Wohnmobile der Klasse S1 nach dem Tarif, der für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt, besteuert.


    3. „Unechte Wohnmobile?


    „Unechte Wohnmobile?, die die Bauart eines Pkw aufweisen, sind ab 1. 1. 2006 als Pkw zu besteuern. Für den Zeitraum vom 1. 5. 2005 bis 31. 12. 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8 t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als Pkw: Besteuerung nach Hubraum) und bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8 t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als Lkw: Besteuerung nach Gewicht).


    Über Einzelheiten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird in Kürze in der NWB ausführlich berichtet.




    Viel Text habe ich einfach rein kopiert aber vielleicht hilft es!


    Fakt unechte Wohnmobile über 2,8 Tonnen gilt Besteuerung nach Gewicht gilt als LKW und LKW sind doch Nutzfahrzeuge oder irre ich mich da?
    Gruß Klaus

    Hallo,
    Habe einen T4 MTV II 07.2000 und habe mir neue Bremsen, vorne Klötze und Hinten komplett, beim freundlichen geleistet.
    Bei feuchtem Wetter quietschen die Bremsen hinten, mir kommt es vor, dass nur die rechte Seite quietscht, auf Nachfrage folgendes:
    "Bei dem T4 kommen die hinteren Bremsen nur dann voll zum Einsatz, wenn er voll beladen ist, da ich selten mit voller Beladung fahre ist es normal das die hinteren quietschen".
    Ich bin 6 Jahre mit den alten Bremsen ohne quietschen gefahren, habe ich geantwortet.
    Dann wurde eine Probefahrt gemacht und immer wieder die Handbremse gezogen und auf einmal war das quietschen nicht zu hören.
    Beim nächsten feuchtem Wetter hatte ich es wieder, ich werde nicht die Handbremse während der Fahrt ziehen bis die Bremse warm wird, dann ertrage ich lieber das quietschen aber vielleicht hat einer von euch eine Idee um Abhilfe zu schaffen.
    Kupferpaste ist nicht möglich, habe ABS.
    Über Antworten von euch würde ich mich freuen.
    Gruß Klaus

    >
    >Nach weiteren Telefonaten mit dem Mann vom Boschdienst und Euren Ideen, meinte er, daß nach meinen Schilderungen wohl ein Reglerwechsel nicht unbedingt zum Ziel führen würde. Er hat mir das auch ziemlich genau erklärt und vor einem voreiligen Wechsel abgeraten. Eigentlich hätte ich unseren Bus übers Wochenende gebraucht, habe nunaber umdisponiert. Den Regler hätte ich schon selbst einbauen können, da kommt man ja auch ohne Bühne ran. Warte nun aber ab, was ein Ausmessen der Lima am Montag bringen wird.
    Der von Bosch will nur was teures verkaufen, denn um die Lima zu testen muss auch er einen intakten Regler einbauen


    Lass dich audf nichts ein, hol morgen einen neuen regler, den gibt es überall im teilehandel und bau den ein, dauert keine 10 Minuten


    Ich kann nicht verstehen wie man lieber 500 Euro bezahlt, anstatt vieleicht mit 15 Euro wegzukommen

    Hallo erstmal an alle!!!
    Habe heute unseren Zuheizer ausgebaut ( T4 Bj2000 )
    Der Zuheizer liegt jetz im Keller komplett zerlegt,
    das Sieb im Brennkammereinsatz ist durchgebrannt!!
    Bei VAG kostet der komplette Einsatz mit Sieb 189€ plus Märchensteuer
    Beim Boschdienst kostet dasselbe Teil 124€ plus Märchensteuer
    Weiss jemand ob man das irgendwo noch günstiger bekommt?
    Bin froh um jede Hilfe
    Viele Grüsse aus Ulm

    HAllo,


    hat da jemand evtl. Erfahrun ?


    Gibt bei ebay gelegentl. Kaltlaufregler f. den AAC Motor (2,0 L Benzin).
    Kann ich den einfach einbauen und dann selbst(ohne Einbaubestätigung der Werkstatt) mit den Papieren(ohne Werkstattbestätigung) zur Zul.stelle gehen zur Eintragung(so schreibt das der Verkäufer) oder muß nicht vielmehr der T4 nach Einbau zur ASU und hat dann evtl. mit Glück die besseren, für z.B. Euro 2 genügenden Werte ?


    Danke, Gruß, K.