Leider ist das Steuergesetz immer irgendwo ungerecht. Aus diesem Grund wurde ja auch die Sonderregelung für die Kombinationskraftwagen aufgehoben. Aus meiner Sicht ist die KFZ-Besteuerung immer ungerecht, weil es dem Verursacherprinzip gar nicht gerecht wird. Einen Bestandsschutz gibt es leider nicht. Aber wenn heute das Kindergeld für meine Kinder erhöht wird, wäre ich ja auch nicht böse obwohl ich sie vorher in die Welt gesetzt habe. Klar tuen mir die 135 zusätzlichen Euro im Jahr weh. Wenn ich dann aber die Hubraumstarken Geländeboliden sehe, beruhige ich mich schnell wieder. Ich habe die geringen Kosten immer als zusätzliches "Bonbon" gesehen. Nun ist es leider ausgelutscht.
Versöhnliche Grüsse
Klaus