Beiträge von Andy7171CE

    ACV, Bj. 98, so gings:


    Ich ging auf anraten mehrerer Bekannten zum örtlichen BMW-Händler. Denn der hat schonmal gar keine Ahnung von Womos und so. Ich nahm den Brief mit.
    Da steht links der Eintrag ab Werk: Pkw geschlossen, S-Nr. 427
    Und rechts der geänderte: So-Kfz Womo ueb. 2,8t, S-Nr. 633


    In den Brief legte ich einen handgeschriebenen Zettel: Diesel, Pkw geschlossen, Schlüsselnummer 33.


    Dann zu der Dame an der Plakettenausgabe. Sie verschwindet mit dem Brief, nach längerer Zeit zurück mit grüner Plakette, Bescheinigung des Autohauses, 6 Euro Rechnung.
    Klar, sie hat bei Diesel und Schlüsselnummer 33 nachgeschaut. Und Tschüss.



    Mir geht es nicht darum jemand zu bescheißen, muss ich klar sagen, und sollte ich den CE je mal verkaufen, weise ich den Käufer darauf hin, dass er eigentlich nur rot bekommt. Aber bis dahin ist sowieso alles anders, wetten?
    Mir geht es darum unsinnige, wirkungslose, nicht erklärbare Regelungen von Ahnungslosen zu boykottieren. Etwas Verwirrung kann da nicht schaden. Und die vorhandene Plakettenregelung ist willkürlich, da sträube ich mich dagegen.
    Übrigens sind es meines Wissens schon sehr viele T4-Besitzer, welche das auch schon so gemacht haben. Ich hab da beruflich bedingt einen guten Überblick. Dasselbe, was ich oben geschildert habe, geht bei diesem Händler auch mit einem T3, Bekannter von mir hats gestern ausprobiert.

    Manche ältere ACV haben statt 427 die 426 eingetragen. Es gibt hier irgendwo einen Thread, dass diese Eintragung geändert werden kann.



    Ich auch :D


    Schon richtig angenommen: PKW = WoMo < 2,8t.
    Schlüsselnummer wäre 0427.
    ROT und bei Nachrüstung GRÜN.


    Wenn WoMo > 2,8t, dann ROT.
    Nachrüstung derzeit plakettentechnisch nicht möglich.
    Schlüsselnummer wäre 0633.


    Grüße
    Klaus-TDI

    Der CE mit ACV-Motor bekommt die rote Plakette. Ich habe sie selbst kleben. Schlüssernummer 633, über 2,8t.
    Als PKW geschlossen mit genau 2,8t wurde meiner ab Werk ausgeliefert, da hatte er 427: ergibt auch rote Plakette.


    Es wird früher oder später einen Partikelfilter für den ACV-Motor geben, dann bekommt er mit PM1 die grüne Plakette. So wurde es nachträglich beschlossen. Es ist im Moment meines Wissen aber kein Filter von einem Hersteller lieferbar. Lasse mich aber gerne des besseren belehren.


    [quote]Hi,


    das weiß ich nicht genau, ich vermute es, dass man als Womo keine bekommen
    würde....weiß es aber nicht sicher. Da wird sich schon noch einer melden,
    der das weiß!!! ;)


    B.Rude weiß das bestimmt :D ;)

    Hallooooooo


    Es geht nicht darum, ob dietatsächlich undicht werden. Ich habe ja auch meine eigene Meinung dazu und denke es ist nicht so. Und es geht auch nicht darum nachzuweisen, wo das in der StZVO steht.
    Wenn schon, dann wie du dem Prüfer nachweist, dass du Recht hast. Das wird dir nicht gelingen, nur bei einem Prüfer, der eben gar nicht danach schaut. Lasst gut sein Jungs. Ich denke in den Links steht genug, um die Sache zu beurteilen.



    [quote]
    wieviele Brennkammern die undicht sind kennst Du ?


    Selbst meine Heizung im T3 war nach 20 jahren noch tip top in Ordnung. Der
    Hersteller sollte eine Überprüfung über seine Servicepartner anbieten und
    nicht gleich 1000 Euro abrippen. Das gilt natürlich auch für Heizungen
    nach 2003 aber anscheinend hat es noch nie eine undichte Brennkammer
    gegeben soi das der Hersteller ruhigen Gewissens ab 2003 bei den
    baugleichen Brennkammern auf die 10 Jahre Wechselpflicht verzichtet.


    Gruß Frank

    Das ist ja alles richtig was ihr schreibt, aber ihr könnt euch wehren wie ihr wollt. Die gesetzliche Lage ist eindeutig.
    Und du willst doch nicht im Ernst ein vorgeschriebenes Wartungsintervall für den Ölwechsel (Mögliche Folge : Motorschaden) mit der Brennkammer (Mögliche Folge: Tod) gleichsetzen. Mal so ganz vereinfacht gesagt.
    Klar, beides ist ein persönliches Problem, nur beides Mal haftet keiner im Schadensfall mit geringen unterschiedlichen Folgen. Und vor diesem Schadensfall schützt sich Eperspächer nach wie vor mit der Herstellervorschrift, welche für den TÜV bindend ist.


    Sinn und Unsinn ist eine andere Diskussion.


    Und mein lieber B.Rude, für deinen baugleichen ACV (Womo) gibts auch keinen Filter, ACV Pkw aber schon. Sinn und Unsinn sind nahe beieinander :)


    Und nochmal, mein Prüfer war auch der Meinung die 10jahresfrist ist abgeschafft. Zum Glück für mich, denn ich benutz die eingebaute Standheizung eh nicht.



    [quote]Hi,


    und zwar die baugleiche Brennkammer ....


    Gruß Frank

    http://vwbuswelt.de/02forum/forum/forum_entry.php?id=994356


    Was meisnt du an wen sich Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, wenn mal einer an CO erstickt? An die EU oder an den Hersteller? Die sichern sich natürlich ab und das ist rechtlich gesehen auch bindend. Obs zweckmäßig ist, das ist eine andere Sache.


    Zitat


    bestehen.
    [quote]Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie
    geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt,
    diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen
    Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.

    Das ist nur gut fürs Geschäft, wenns die Leute dann noch kaufen :)


    Zitat


    bestehen.
    [quote]Nicht jeder Prüfer wird das aber tun.


    Wo steht das geschrieben ? Das die Herstellervorschrift vor EU-Richtlienie
    geht ?


    Ist es denn möglich, das Zb. ein Hersteller von Autoreifen vorschreibt,
    diese alle 2 Jahre aus Sicherheitsgründen zu wechseln ?
    Wenn die EU etwas anderes dazu sagt ?


    Da würde ich als Hersteller den Wechsel von allem in möglichst kurzen
    Zeitabständen vorschreiben. Das ist gut fürs Geschäft.

    Kann mich dem Vorredner nur anschließen. Wenn ich in meine Stammwerkstatt gehe, welche vom Dekra betreut wird, dann wirft der nicht einmal einen Blick auf die Standheizung. Also probiers woanders.




    Fahre zum anderen Tüv - Dekra...etc...oder Privatwerkstatt mit TÜV -
    Abnahme , wo der Meister mit dem Abnehmer Abends einen trinken geht...;-)


    Lese mal dieses hier und die Antworten dazu:


    http://www.vwbuswelt.de/index.…nena&func=view&id=2556820

    Welchen Prüfer meinst du ? TÜV ? Den geht das gar nichts an.
    Fließender Verkehr, also Polizei? Die wird einen Teufel tun und sich da einmischen. Machen wir doch mal eine Umfrage in den betroffenen Städten mit Umweltzone, ob irgendeiner überhaut schonmal kontrolliert worden ist. Ich könnte wetten, dass noch kein einziger von einer Kontrolle berichten kann.

    Volkswagen-Fahrzeuge überwiegend für E10-Kraftstoff geeignet


    WOLFSBURG. - Alle Fahrzeuge der Marke Volkswagen sind, bis auf wenige Ausnahmen, für den Betrieb mit den geplanten E10-Kraftstoffen geeignet. Eine Verwendung dieser neuen Kraftstoffe, die künftig nach neuer gesetzlicher Regelung bis zu 10% Ethanol enthalten können, ist damit für die Kunden von Volkswagen problemlos möglich. Nach Plänen der Bundesregierung sollen diese neuen Kraftstoffsorten ab 1. Januar 2009 an deutschen Tankstellen angeboten werden.


    Nicht geeignet sind die neuen Kraftstoffsorten Normal E10 und Super E10 für Fahrzeuge mit FSI-Motoren der ersten Generation. Dies betrifft wenige Fahrzeuge der Modelle Lupo, Polo, Golf, Bora und Touran aus den Bauzeiträumen 2000 bis 2004, in Einzelfällen bis 2006 (!). Diese Fahrzeuge müssen die Sorte Super Plus E5 tanken.


    Grund dafür ist, dass kraftstoffführende Bauteile, insbesondere Kraftstoffhochdruckpumpen und Kraftstoffrails dieser Motoren bei Einsatz der neuen E10-Kraftstoffsorten ausfallen können. Kunden dieser Fahrzeuge entstehe aber kein Nachteil, da für diese Fahrzeuge überwiegend der Einsatz von Super Plus Kraftstoffen vorgesehen seien, so der Automobilhersteller.

    Zitat:
    "Die neuen Volkswagen Fahrzeuge mit Ottomotor, mit Erstzulassung ab dem 01.03.2006, sind fuer eine Zumischung von bis zu 10 Volumenprozent Bioethanol zum Ottokraftstoff (E10) geruestet. Fuer die 1,4 l Ottomotoren mit 59/63/66 KW gilt dies mit Erstzulassung Modelljahr 2007. Alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01.03.2006 liegt, koennen nicht mit dieser Beimischung betankt werden."



    Jetzt hat Volkwagen aber rausgegeben, dass bis auf die FSI-Motoren alle Benziner die E10-bemischung vertragen. Woher war denn deine Quelle?

    Zitat


    Und so lange die Plaketten nicht offiziell von der KFZ Zulassungsstelle
    ausgegeben werden wird das auch passieren.


    »


    Der Zug ist abgefahren, oder willst du alle, welche eine Plakette gekauft haben nachträglich nochmal zur Zulassungsstelle einbestellen? No way.

    Ich hab nen ACV, kenn jetzt deine Türen nicht im Detail. Aber bei mir ists klasse. Durch das relativ große Volumen der Tür gibts nen geilen Sound finde ich.






    die
    [quote]Beschallung???


    Die Lautsprecher im Amaturenbrett habe ich schon gegen bessere
    Zweiwegeboxen getauscht.


    Danke für eure Erfahrung!!!


    Gruß aus dem Norden


    Martin.

    Grund des Tests. Ich kenne 2 mit ähnlichen Grundbedingungen, welche die Dame an der Kasse eine Grüne erteilt hat, weil in Pkw-Tabelle geschaut und S-Nr. 33 aber trotzdem verwendet.


    Fahrzeugdaten:
    ACV, Bj. 98, bei Erstzulassung Pkw geschlossen, Schlüsselnummer 427, 2800kg zulässiges Gesamtgewicht (langer Radstand)


    Später umgeschrieben auf: SonderKfz. Womo, S-Nr. 533, 2810 kg aufgelastet ohne techn. Änderung, das lief soweit alles korrekt.



    Leider war die Dame nicht an der Kasse, aber wo ich schon Mal da war bin ich mit meinem Brief hin. Kurz geschrieben lief das dann so ab:


    Geselle an der Kasse: Ist der T4 ein LKW oder PKW?
    Ich: Keine Ahnung.
    Er: Sieht aus wie LKW. LKWs bekommen grundsätzlich keine Plakette laut Liste.
    Ich:Ist nicht 33 die Schlüsselnummer?
    Er: Dann sieht es doch nach Rot aus.
    Ich: Und dieses Auto als PKW? Da vorne steht doch Pkw geschlossen.
    Er: Da haben sie sogar noch Glück mit dem Lkw. Als Pkw würde er gar keine erhalten sehe ich da.
    Ich: Kann ich gar nicht glauben. Sind sie sich sicher ?
    Er holt den Meister: Der kennt sich besser aus.
    Meister: Mein Mitarbeiter hat recht, aber ich kann Ihnen einen Filter anbieten, dann bekommen sie Grün.
    Ich: Von welcher Firma denn?
    Meister: Das weiß ich grad nicht genau, aber ist Erstausrüsterqualität. Und außerdem bekommen sie dann auch noch eine Förderung.
    Ich: Dann wart ich erstmal ab und mach gar nichts. Guten Tag noch.


    Ich brauch ja nicht aufzuzählen, was alles falsch war an den Aussagen. Meine Scheibe bleibt vorläufig leer, aber wir im Süden haben auch noch etwas Zeit.

    Sorry, möchte nicht falsch verstanden werden. Und ich möchte auch keinen Betrug legitimieren hier. Ich war gefangen in meiner Frustration und in meiner Argmumentationskette. Da der ADAC ja jetzt erst die Wirkungslosigkeit der Umweltzonen wieder publiziert hat erschien mir das als passendes Beispiel.


    Ich sehe auch weiterhin, dass es für den ACV über 2,8t ganz sicher einen RPF gegen wird und werde in gegebenenfalls nachrüsten. Aber ganz sicher erst im letzten Moment, denn erst im AutoMotorSport war in der letzten Ausgabe wieder nachzulesen, dass selbst die Filter in Neufahrzeugen fast alle den Geist aufgeben. das wird sicher alles noch spannend werden. Uns so harre ich der Dinge :)


    Außerdem verpflichte ich mich Morgen zum Selbsttest. Ich gehe mit meinem Brief zu ATU an die Kasse. Dort bekomme ich dann ne rote Plakette. Aber wenn ich die Kassiererin überzeuge, dass es ein PKW geschlossen ist mit jetzt neuer S-Nr. 533 dann ne Grüne. Bei 2 Bekannten von mir hats schon geklappt, ich hoffe ich bin nicht zu spät dran.

    Zitat

    in der BRD ist es so: "unwissendheit schützt vor Strafe nicht",
    Uhrkundenfälschung ist kein Spielchen, sondern Öffendliches recht,
    Geldbußen von mehreren Tausend € sind möglich.. Ist es das Wert!? ... :-|


    Und wenn die Kopie beim austellenden Autohaus nicht auffindbar ist, weil nicht vorhanden? Wer wird dann bestraft deiner Meinung nach ?
    Der unwissende Bürger, welcher gezwungen wurde eine Plakette zu kaufen oder das Autohaus, welches die falsche Plakette verkauft hat ?
    Ich stell mir grad vor was passiert, wenn der Bürger sich dummstellt, wegen Urkundefälschung belangt wird und einen ADAC- Rechtsschutz hat. WiSo wäre sicher auch sofort aktiv.