jedenfalls bezogen auf den Beamtenstaat:
Es geht allein um die bauartbedingte Homologation durch den Hersteller. Und dafür bieten andere Hersteller DPF Nachrüstungen, die eine teuere bauartbedingte Abnahme erhalten. Jegliche Änderungen mit möglichen Auswirkungen auf das Abgasverhalten, wie an Steuergeräten, Getrieben etc. führen zu einer Situation ohne DPF Zulassungsvoraussetzung = Einzelabnahme = völlig unrentabel und wohl mit Zerstörung des DPF verbunden.
Erinnert mich an meinen TÜV Besuch in D, knapp 2 Jahre nach Einbau einer abnehmbaren AHK beim größten VW Nutzfahrzeughändler in Tarragonna/SP.
"Diese AHK hat keine Zulassung in Deutschland, ein anderes EU-Land und die dortige VW Freigabe zählt hier nicht. Ich kann sie ihnen abnehmen, aber müsste sie dabei zerstören. Sagen wir einfach sie haben den AHK-Haken verloren..."
Das ging 4 Jahre gut, bis ich an einen Idioten geriet, dem es egal war dass die AHK "verloren" war. Die in Deutschlang illegale Installation unter dem Fahrzeug müsste abgebaut werden.