Beiträge von henning

    >Hallo,
    >ich wollte damit auch nicht sagen das der Terrano diese Öffnungen als Lufteinlaß benutzt sondern damit nur die Lage und mögliche Optik beschreiben.


    Sorry hab ich wohl falsch verstanden.


    Schon mal dran gedacht den Lufteinlass in der Haube einzulassen?
    Gabs mal beim Ascona 400. Nur so als Idee, ich wieß nicht ob und wo da Platz ist.


    Gruß
    Henning

    >Kennt Ihr den alten Nissan Terrano? Dieser hatte in der unteren Kante der Fronthaube Luftöffnungen, einer unserer Designer "malt" gerade einen T4 mit sochen Öffnungen. Wenn das vernünftig aussieht werde ich möglicherweise die Fronthaube ändern - das sollte dann auf alle Fälle mehr Luft bringen!?!
    >Oder hat jemand noch andere Ideen?


    Tja Tom


    ich enttäusch dich nur ungern, aber die angedeuteten Lufteinlässe beim Terrano I sind zwar im Blech vorhanden, aber durch Plastikblenden verschlossen.
    Außerdem hatte der Terrano I keinen LLK, den gibts erst ab dem IIer Modell, und der hat wiederum eine Lufthutze auf der Haube.


    Gruß
    Henning

    Hallo,
    ich habe meine schwarze Folie vor zwei Jahren bei einem Foliatec-Fachbetrieb reinmachen lassen (Foliatec midnight reflex).
    Nach anfänglichen Problemen an der Heckscheibe, die auf Garantie behoben wurden, bis jetzt keinen Ärger. Die Fenster sind von außen fast blickdicht und spiegeln leicht. Sieht auf jeden Fall gut aus. Die Innenraumaufheizung ist spürbar geringer. Und an die etwas schlechtere Rücksicht bei Dunkelheit gewöhnt man sich schnell.
    Gekostet hat der Spaß 500,-- und Foliatec gibt zehn Jahre Garantie.
    Kann's auf jeden Fall empfehlen!


    Henning
    97er MV Allstar 75KW

    Hallo Willy
    Da ich zur Zeit einen Pick-Up ( LKW-Zulassung ) unter 2,8to fahre und wegen Familienzuwachses vor der Anschaffung eines T4 Multivans stehe habe ich mich ziemlich eingehend mit dieser Materie beschäftigt. Derzeit sieht es wie folgt aus:


    Fahrzeuge mit LKW-Zulassung werden immer nach Gewicht besteuert, wenn das zul. GGew, ÜBER 2,8 to liegt.


    Fahrzeuge mit LKW-Zulassung können nach Gewicht besteuert werden, wenn das zul. GGew. unter 2,8 to liegt. Das ist Ermessenssache des Finanzamtes und wird in der Regel nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gemacht. ( Post ja / Postgolf in Privathand nein )


    Sonstige Fahrzeuge ( WoMo, Werkstattwagen, Büromobile, Kombinationsfahrzeuge etc. ) werden nach Hubraum besteuert wenn das zul.GGew. unter 2,8 to liegt.


    Sonstige Fahrzeuge ( WoMo, Werkstattwagen, Büromobile, Kombinationsfahrzeuge etc. ) müssen nach Gewicht besteuert werden wenn das zul. GGew. ÜBER 2,8 to liegt.


    Ein Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen gilt unabhängig vom Gewicht für alle LKW mit Anhänger und für LKW über 7,5 to.

    Eine Zulassung als LKW hat i.d.R. einen höheren Versicherungbeitrag zur Folge, aber auch den Vorteil eines andern Rabattsystems. ( Beginn mit 100%, nach 4 Jahren 40% )


    Die günstigste Kombination bei einem T4 erscheint mir eine Zulassung als So-KFZ WoMobil in Verbindung mit einem zul.GGew. von 2,81 to., da so sowohl die günstigen Versicherungsbeiträge sowie eine Gewichtsbesteuerung zum Tragen kommt.


    Gruß
    Henning


    P.S. Wie teuer war das Knöllchen ? Ich fahre auch ab und zu Sonntags mit Anhänger an meinem Pick-Up, was wie wir ja wissen nicht so ganz legal ist.
    ( Ausnahmegenehmigung kostet pro Jahr ca. 450,-DM = wieviel Knöllchen? )





    Urteil zur Besteuerung ü. 2,8 to

    Die Besteuerung ist abhängig vom Gewicht und nicht von der Zulassung als LKW, zumal bei einer LKWzulassung meistens ein höherer Versicherungsbeitrag fällig ist macht es keinen Sinn ein KFZ als LKW zuzulassen.


    Gruß
    Henning

    <center>http://www.trabold.de</center>


    >>Hat jemand eine Adresse, von wo man Informationen zu diesem
    >>Thema bekommen kann ? Oder hat vielleicht der eine oder andere
    >>sich so eine Anlage einbauen lassen ?
    >>Für den Fall das der Titel nicht ganz stimmt - es geht um einen Zusatzfilteranlage, durch die das Motoröl permanent gereinigt wird,, so daß man locker 100.000 km ohne Ölwechsel zusammenbekommt.




    >Hallo Tobias,
    >schau mal hier nach.


    Henning

    <center>http://www.jahreswagen.wolfsbu…ote/anpictur/MULTIVAN.JPG</center>


    Hallo Gemeinde
    Die asymetrische Spiegelanbringung beim T4 stört mich doch ein wenig.
    Aus welchen Gründen hat man bei VW einen Spiegel hochkant und einen Spiegel quer angebracht ?
    Werden bei rechtsgelenkten T4 die Spiegel seitenverkehrt verbaut und kann man diese evtl. hier in D bekommen um ein symetrisches Fahrzeugbild zu erhalten ?


    Gruß
    Henning

    >Und noch eine Frage.
    >Habe gerade mit VDO telefoniert.
    >Der Mitarbeiter meinte auch, daß man das Kabel vom braunen Öldruckschalter einfach an den Geber anschließen soll.
    >Er hatte aber in seinen Unterlagen immer stehen daß man den 10 bar Öldruckmesser nehmen soll.
    >Stimmt das, ich habe leider den 5 bar gekauft.
    >Wie hoch ist der maximale Druck beim TDI mit 88 PS
    >Hast Du das selber schonmal eingebaut??
    >Gruß
    >Christian



    Hallo Christian


    genaueres über die spezifischen TDI-Daten kann ich dir nicht sagen, es findet sich hier aber bestimmt jemand, der es genau weiß.
    Ich habe schon einige Öldruckmesser in verschiedene fahrzeuge eingebaut ( immer nach diesem prinzip ) und sie haben immer funktioniert. Der schaltpunkt liegt meines wissens bei ca. 0,8 bar und damit eigentlich zu niedrig für eine warnanzeige, daher ist der einbau eines öldruckmessers ja auch ratsam.Bezüglich deines anzeigeinstrumentes denke ich solltest du dir keine gedanken machen, da der druck wahrscheinlich nur bei kaltem öl annähernd 5 bar erreicht. Außerdem ist die anzeigegenauigkeit bei einer 5 bar-scala genauer.


    hope it helps


    Henning

    >erstmal vielen dank für deine antwort andreas.........


    dachte ihr wärt hilfsbereit.......... ama naja ist ja ansichtssache


    1. Du stellst jede Menge ungenaue Fragen
    2. Du kennst dich selbst nicht aus
    3. Du weißt nicht was du willst ( "Tunen" oder anderes Fahrzeug kaufen )
    4. Du erwartest, dass andere dir die Recherche abnehmen
    5. Du hast kein Geld, oder du willst es behalten
    6. Du verlässt dich auf die Hilfe anderer
    7. Du bittest um Infos und willst sie dann doch nicht. ( Abt- Angebot )
    8. Du lehnst angebotene Hilfe ab ( Einladund zum Treffen )
    9. Du bist ohne Grund beleidigt
    (dachte ihr wärt hilfsbereit.......... ama naja ist ja ansichtssache)


    10. WAS WILLST DU EIGENTLICH ???



    Gruß
    Henning

    >Tja, wie oder besser gesagt wo bringt man jetzt einen soeben erstandenen VDO Öldruckgeber für das tolle Zusatzinstrument an?
    >Wenn ich den anstelle von einem Öldruckschalter einschraube und an dem zusätzlichen Kontakt dann das Kabel zur Warnlampe weiterführe, dann kann es ja eigentlich nicht gehen weil der Schalter der da vorher saß ja nur bei einem bestimmten Druck geschaltet hat während der VDO Geber ja stufenlos mißt.
    >Wer hat sich darüber schonmal Gedanken gemacht, oder gibt es einen anderen Einbauort der dafür gut ist, sodaß der Geber alleine arbeiten kann?
    >Gruß
    >Christian


    Wie du schon gesagt hast, " an den zusätzlichen Kontakt ".
    Dieser Kontakt schaltet bei einem bestimmten Druck die Öldruckkontrolllampe.
    Es gibt verschiedene Geber von VDO: 1. mit Warnkontakt, 2. ohne Warnkontakt.
    Hast du Nr. 1 kannst du diesen gegen den Seriendruckschalter tauschen und schließt die Kontrolllampe an den zusätzlichen Kontakt an, der den Seriendruckschalter ersetzt.


    Gruß
    Henning

    >>Ich suche einen Ansprechpartner, der mir Infos bzw Adresse geben kann, wie ich einen T4 Multivan mit Hochdach auf 2,81 t auflasten kann.
    >>Uwe
    >Dazu gibt es bereits auch hier im Forum reichlich Infos.
    >Aber gerne noch mal; habe ich gerade praktiziert.
    >1. Eine Fahrt zum TÜV. Diese haben gerade für T4 in allen Variationen
    > fertige Listen vom Hersteller mit entsprechenden Nummern, die die
    > Auflastung erlauben. Ein Eintrag beim TÜV- kein Problem.
    > - Änderung des KFZ-Briefes !! und KFz-Scheines verbunden mit dem Hinweis, daß der Stempelaufdruck in der Beifahrertür bzw. Seitentür geändert werden muss.
    >- kann man später selber machen . Prozedurkosten z.Zt. 81,20 DM
    >2. evtl. Eintrag als Sonderfahrzeug Wohnmobil vornehmen lassen,
    > - aber vorher bei der Versicherung die Konditionen vergleichen.
    > manchmal lohnt es sich nicht.
    > Das kostet noch mal beim TÜV ca. 80,- DM, er muss auf die Waage,
    > er muß wohnlich eingerichtet sein, d.h. Schlafstelle, Küchenblock , Kochquelle,
    > Tisch am besten auch Spüle reichen aus.
    >3. mit dem geänderten Brief bei der KFZ-Stelle ummelden. Das wars.




    Und nicht vergessen beim Finanzamt Besteuerung nach Gewicht zu beantragen.


    Gruß Henning

    >Hallo, früher konnte man den Bus als LKW zulassen mit weniger Sitzplätzen
    >und hat dadurch Steuern gespart, geht sowas noch??
    >Volker


    Im Prinzip schon. Ist aber nicht mehr abhängig von der Zulassung als WoMo oder LKW sondern nur noch von dem zul.Gesamtgewicht. Liegt dieses über 2,8 to, so kann die Gewichtsbesteuerung (ca.22,-DM/200KG)formlos beim Finanzamt beantragt werden. Fragen zur Auflastung kann jeder VAG-Händler beantworten, oder siehe weiter unten im Forum.
    Gruß
    Henning

    Hallo
    Da ich zur Zeit kurz vor der Anschaffung eines Multivans stehe, stellt sich mir die Frage, ob 102Kw oder 111KW?
    Einerseits bin ich öfter mit Anhänger unterwegs und tendiere aus diesem Grund eher zum 111KW, andererseits liegen dort die Fixkosten bei Hubraumbesteuerung deutlich höher als beim 102KW, der sich ja Auflasten läßt.
    Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Achslasten des 111KW-T4 zu erhöhen um so ein Zul.Ges.Gew. von über 2,8to zu erreichen? Ist die Reduzierung der Achslasten beim 111KW auf die serienmäßige Tieferlegung zurückzuführen, oder verkraftet die Bremsanlage nicht mehr Gewicht im Zusammenspiel mit der erhöhten Leistung?


    Für erteilte Auskünfte vielen Dank im Voraus.
    Henning (noch '90 MD 21 D )