Beiträge von henning

    >Machs wie ich, nimm beide oder nachrüsten!!
    >Thomas Ollendorf Atlantis 06/99 111KW (plus 3+2Kw Standheizung)


    Wie bin ich denn besser bedient?
    Luftheizung mit bestellen und Zuheizer zur Motorvorwärmung umbauen, oder
    Warmwasserzusatzheizung mit bestellen und Luftheizung nachrüsten?
    Laut Unterlagen VW haben die Heizungen aber 3,2 und 4.0 KW.

    Meines Wissens wird sowieso nicht nach Leistung, sondern nach Typenklassen versichert.
    Dies wurde mir auch von meinem Vers.-Vertreter bestätigt.
    Nach seiner Aussage tolerieren dei meisten Gesellschaften Leistungssteigerungen bis 25% ohne Erhöhung der Prämie. Außerdem dürfen Vers. ihre Beiträge frei kalkulieren, so das immer ein gewisser Verhandlungsspielraum da ist.


    Gruß Henning




    Spielraum in der PS-Leistung zulassen oder nicht.

    Hallo zusammen


    da ich mir in nächster Zukunft einen Multivan zulegen will/muß hab ich mal ne Frage bezgl. einer Ausstattungsvariante.
    Wo liegt der Unterschied zwischen WinterpaketII (Warmwasserzusatzheizung) und WinterpaketIII ( Standheizung ) bzw bei welchem Paket wird der Motor/Kühlwasser
    vorgewärmt?
    Noch 'ne Frage: Da ich öfter mit Anhänger(1500 KG) unterwegs bin schwanke ich noch zwischen 75 u. 111 KW TDI.Mit welcher Motorisierung wäre ich besser bedient?

    Üblicherweise läuft eine Standheizung noch so lange ( 2-3 min ) nach, bis
    die Brennkammer/Wärmetauscher auf ein erträgliches Maß abgekühlt ist.
    Bis wird durch einen Thermoschalter überwacht.
    Sollte sich bei Deiner Heizung nach dieser Zeit das Gebläse nicht ausschalten
    so würde ich mal in dieser Richtung nachforschen.


    Gruß Henning






    >Hallo,
    >ich habe da mal eine Frage: In meinem California habe ich die serienmäßige Standheizung eingebaut. Allerdings kann ich die nur auf zwei Arten betreiben: 1. Nur Gebläse anschalten. 2. Heizung anschalten, Temperatur wählen und gleichzeitig läuft logischerweise das Gebläse. Jetzt heizt der Kasten schön, und wenn die Temperatur erreicht ist, schaltet die Heizung ab, da Geläse läuft aber weiter.
    >Meine Frage: Kann man hier einen Thermostat oder eine Steuerung (evtl. Zeitschaltuhr)nachrüsten, so daß auch das Gebläse nicht die ganze Nacht durchläuft? Oder sollte auch serienmäßig das Gebläse ausschalten und ich habe nur nicht lange genug gewartet?
    >Danke für Eure Antworten,
    >Peter.

    Hier liegt es wie fast immer im Ermessen des TÜV-Menschen.
    Ein Kollege von mir hat seinen Geländewagen als So-KFZ WoMo zugelassen
    ohne Schrank; Tisch ca 30x30 cm; "Kocher als loses Zubehör" ist so
    in KFZ-Schein eingetragen.


    Tip: zuerst mal unverbindlich bei der einen oder anderen Prüfstelle nachfragen.


    Gruß Henning
    ( demnächst T4 Besitzer )






    >Hallo Frank,
    >also der TÜV schreibt da einiges vor. Der Fahrzeuginnenraum muß eine "wohnliche Atmophäre" haben. Dies ist natürlich dehnbar. Aber fest steht, daß man eine Schlafgelegenheit (z. B. Klappsitzbank), einen Schrank (??), einen Tisch und eine Kochgelegenheit haben muß. Alles fest eingebaut (nix Camping-GAZ Kartuschenkocher auf den Tisch stellen).
    >Aber schau doch auch nchmal auf der Seite :
    > http://www.s-line.de/homepages/womo-wahnsinn/
    >nach. Da ist ein Link wo Du dir die TÜV - Vorschriften downloaden kannst.
    >Gruß Kalli

    Bis vor Kurzem wars so,dass Fahrzeuge,die im Fahrzeugschein einen Eintrag hatten der LKW lautete nach Gewicht besteuert wurden. ca 22,- /200kg
    Dies war unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.
    Dies wurde gerne von Besitzern grossvolumiger Dieselgeländewagen genutzt um den Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
    Später kamen die Finanzämter auf die Idee, dass eine Zulassung als LKW nicht unbedingt auch eine Versteuerung als LKW nach sich ziehen muß.
    Daher bekamen alle Halter von Fahrzeugen, die nachträglich als LKW umgeschrieben wurden, einen geänderten Steuerbescheid. (Steuer nach Hubraum)
    Nachdem einige Fahrzeughalter Klage eingereicht hatten hat nun der Bundesfinanzhof endgültig entschieden,dass fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8to grundsätzlich nach Gewicht zu versteuern sind. ( Egal ob PKW oder LKW / Urteil auf Homepage von "Extrem-Motorsport")
    Da es nun nicht mehr notwendig ist ein Fahrzeug beim TÜV als LKW umschreiben zu lassen, ergibt sich auch für die Versicherung keine Änderung.
    So ergibt sich folgender Umkehrschluss: LKW über 2,8to ( Kastenbusse ) durch Einbau von Sitzen / Fenstern beim TÜV als PKW zuzulassen, um so in den Genuß
    der günstigeren PKW-Versicherung zu kommen.