Hallo
Ich glaube, das hier ist ein eindeutiges nein, zu finden auf:
http://www.vwn.de/vwn-extranet/aufbaurichtlinien/index.html
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3. Änderungen an geschlossenen Aufbauten
(Kastenwagen und Kombi)
D. Hochdächer
Nachträglicher Aufbau eines Hochdaches
(Radstand 2.920 und 3.320 mm)
1. Voraussetzungen
a) Die Dachausschnitte dürfen nur max. denen des Abschnitts B3 dieser Aufbaurichtlinie - wie auch beim California - , entsprechen. (siehe Skizze im Abschnitt B3)
b) Die Basisfahrzeuge dürfen nur mit max. einer Schiebetür ausgerüstet sein. Darüber hinaus dürfen - abgesehen vom max. zul. Dachausschnitt - keine weiteren tragenden Teile geschwächt oder entfernt worden sein. Damit sind auch zusätzliche Nachrüstungen von hohen Heckflügeltüren, einer 2. Schiebetür, sowie Umrüstungen auf hohe Schiebetüren, etc. nicht zulässig.
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Leider kann ich Dir keine bessere Mitteilung machen.
Gruß aus Franken
Ollie (mit CC)