>Normal kannst Du Kulanz vergessen ohne vollständiges Serviceheft.
>Einfach behaupten wäre im Urlaub Griechenland o.ä. gemacht worden und die Werkstatt hätte das vergessen. Händler weisst Du nicht mehr.
Servus,
dazu hätte ich mal eine Frage. Wie verhält sich das denn generell im Hinblick auf Garantieerhalt und Kulanz-"anspruch" wenn man die Services im Ausland durchführen läßt? Natürlich spreche ich von einer ausgeführten Dienstleistung und keiner getürkter Rechnung.
Hintergrund ist, daß ich sowohl in Ioannina (GR) und in Bursa (TR) zwei sehr gute VW-Werkstätten kenne, bei denen ich in gewisser Regelmäßigkeit vorbeikomme.
Der Laden in GR (es arbeiten dort nur der Chef und sein Schwager, kein Neuwagenverkauf) hat ziemlich offiziell aussehendes Briefpapier mit dem VW-Emblem drauf. Die arbeiten gut, schnell und preiswert. Vor Ort gibt es noch zwei weitere VW-Werkstätten, die mehr nach dem freundlichen VAG-Partner aussehen, aber auch mit höherem Stundensatz, Wartezeiten usw.
In der Werkstatt in der TR arbeiten Vater und drei Söhne, nebst wechselndem Hilfspersonal (ebenfalls kein Neuwagenverkauf). Auf dem Briefpapier (durchgehend in einem Braunton gehalten) findet sich zwar auch das VW-Zeichen, sieht aber nicht so extrem offiziell aus, obwohl Yunus auch Urkunden von VAG-Fortbildungskursen ausgehängt hat. In ganz Bursa (ca. zwei Millionen Einwohner) gibt es genau eine offizielle VAG-Niederlassung, dafür umso mehr auf VW spezialisierte Werkstätt(ch)en. Muß ich da aus den schon erwähnten Gründen jetzt für die Intervallinspektionen zum offiziellen Freundlichen?
Über Eure Erfahrungen freut sich, Ohm.