Beiträge von Marc

    Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir mal erklären wieso man einen Turbodiesel nach längeren Autobahnfahrten nachlaufen lassen soll. Dass das etwas mit der Schmierung zu tun hat hab ich schon kapiert, nur wieso? (hmm, bin nicht der große Mechaniker, aber ´nen Hammer kann ich schon von ´ner Zange unterscheiden ;) )
    Wäre nett, wenn sich einer meiner erbarmen würde :)


    Gruß


    Marc

    erst mal Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben mir ihre Erfharungen zu berichten. hmmm, klingt ja ganz gut....werd´ mich jetzt mal etwas konkreter umschauen. Wenn ich noch Fragen hab´ stell ich sie ganz einfach wieder, bei soviel freundlichen Leuten....:-))
    Hält der 2,4l Diesel wohl auch nicht unbedingt länger??


    Marc

    Hallo Leute,


    nachdem ich keinen T 4 habe aber gerne einen hätte wollte ich Euch mal bzgl. der Haltbarkeit vom 1,9 td fragen. Die werden ja relativ häufig zu ganz vernünftigen Preisen aus Firmenfuhrparks angeboten. Aber halten die auch?
    Kommt man mit den 68 Ps eigentlich zurecht, wenn man nicht ständig auf der Autobahn unterwegs ist? Recht viel Temperament erwarte ich gar nicht, oder ist man damit bestenfalls eine flotte Wanderbaustelle?


    Vielen Dank


    Marc

    Habe mir vor ca 3000 km ein Sachs-Fahrwerk eingebaut und vorne den Wagen um 6cm runtergedreht (an den Drehstäben ca 3cm).
    In Verbindung mit den Original-Rädern bleibt der Fahrkomfort erhalten, jedoch mit 45er Reifen wird es merklich härter.
    Von der Optik her sieht es, obwohl immer noch viel Platz in den Radkästen verbleibt, super aus.
    Insgesamt lohnt sich meiner Meinung nach der Umbau (und die Investition) auf alle Fälle.

    Habe einen 26er SW von JL Audio (Typ 10 W3 ca. 400,- DM) in ein 42l Bandpassgehäuse eingebaut. Habe die Maße so gewählt,dass das Gehäuse in den Kofferraum unter die Abdeckplatte passt. Klingt super, aber nicht zu aufdringlich und relativ weich (Enstufe: Soundstream Reference 405).
    Die Kabel lassen sich beim MV am besten über den Seitenscheiben verlegen, da unter der Kunststoffabdeckung rel. viel Platz ist, gilt jedoch nicht für die Türen).Dann weiter an der B-Säulenverkleidung bis zum Teppich. Von dort mit Flexrohr(ca. 30cm) bis zur Fahrersitzkonsole. Im Kofferraum an der hinteren Säule bis zum Wagenheberhalter und dann durch die Gestägeöffnung in den Kofferraum. Ist in meinen Augen die beste Variante, da so nirgends geschnitten bzw.gebohrt werden muß. Kabel sollten mit Schaumstoff ummantelt werden, sonst wird der T4 zur Klapperkiste.

    Die Vorgehensweise der Auflastung ist für die meisten kein Problem und im Forum oft beschrieben.
    Meist hapert es jedoch mit der Durchsetzung der Gewichtsbesteuerung beim Finanzamt.
    Hierzu die Vorgehensweise als Auszug der GTÜ (gilt nicht nur für Geländewagen, sondern auch beispielsweise für T4).
    Zusätzlich findet Ihr ein Antragsformular für das Finanzamt.


    Information der GTÜ





    Nr.:TL/00006
    Geltungsbereich: alle PI und Büroleiter
    Datum: 16.02.1999
    Verfasser:TL/Rh
    Quelle: Zeitschrift "Pirsch" 26/98, BFH-Urteil V-II R 115/97, KraftStG


    Weniger Kfz-Steuer für Geländewagen
    Stichwort:
    Geländewagen, Jeep, Steuer, Steuern, Auflastung, BFH-Urteil, Urteil, Gewichtsbesteuerung, zGG, zul. Gesamtgewicht, Kombinationskraftfahrzeug, Anbauabnahme
    -



    Weniger Steuer für Geländewagen


    Das Fahren von Geländewagen war noch nie eine ganz billige Angelegenheit. Neben Anschaffung und Unterhalt griff vor allem Vater Staat den Besitzern kräftig in die
    Taschen. Bis zu 65,50 DM pro 100 cm³ (je nach Abgasemission) beträgt der Steuersatz.
    Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes erfreut nun die Besitzer hubraumstarker Geländewagen, egal ob Diesel oder Benziner. Nach dem BFH-Urteil können
    Geländewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg nun nach Gewicht besteuert werden.


    Um in den Genuß der Gewichtsbesteuerung zu kommen sind folgende Punkte zu beachten:


    1.Für die Besteuerung nach dem Gewicht muß das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg haben.


    2.Hat das Geländefahrzeug ein zul. Gesamtgewicht von bis zu 2800 kg, so muß durch eine Auflastung das zul. Gesamtgewicht auf über 2800 kg erhöht werden. Mit
    der Ein- und Anbaubestätigung vom Prüfingenieur geht der Halter unverzüglich zum Straßenverkehrsamt und läßt sich die Fahrzeugpapiere entsprechend ändern.


    Achtung:


    - die Auflastung darf, aufgrund des erhöhten zGG's, nicht nach §27(1) durchgeführt werden
    - für eine Auflastung nach §19(3) muß eine gültige Grundlage vorhanden sein, d.h. Teilegutachten, gültiger Prüfbericht oder
    Herstellerbescheinigung mit Stempel und Unterschrift vom aaS, ansonsten ist eine Abnahme nach §21 erforderlich
    - wenn am Fahrzeug eine Anhängerkupplung vorhanden ist, muß bei einer Auflastung auch der erforderliche D-Wert überprüft
    werden und ggf. die Anhängelast reduziert werden
    - im Fahrzeugschein unter Ziff.1 muß die Schlüsselnummer 0102..... eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, so muß das
    Fahrzeug entsprechend umgeschlüsselt werden
    - unter Ziff. 33 muß zu Ziff.1 vermerkt werden, daß es sich hier um ein sog. "Kombinationskraftfahrzeug" handelt



    3.Um nun in den Vorteil der Gewichtsbesteuerung zu kommen schickt man seinem Finanzamt, unter Angabe der Kfz-Steuernummer, eine Kopie des Fahrzeugscheins
    aus dem hervorgeht, daß es sich um einen PKW mit mehr als 2800 kg handelt. Auf jeden Fall sollte der Antrag den Hinweis enthalten, daß es sich um ein
    sogenanntes "Kombinationskraftfahrzeug" mit umklappbarer Rücksitzbank handelt und man aus diesem Grund die Gewichtsbesteuerung nach dem BFH-Urteil VII R
    115/97 vom 31.03.98 beantragt.


    Auf der folgenden Seite befindet sich ein Musterantrag für die Gewichtsbesteuerung, in den man nur noch seinen Namen, seine Adresse, die Anschrift vom
    Finanzamt, die Kfz-Steuernummer und das Datum eintragen muß.


    Antrag auf Änderung der Besteuerungsgrundlage zur Kfz-Steuernummer




    © Gesellschaft für Technische Überwachung mbH




    Antragsformular:






    ........................................................
    (Vor- und Nachnahme des Antragstellers)


    ........................................................
    (Straße und Hausnummer)


    ........................................................
    (Plz. und Wohnort)





    ........................................................
    (zuständiges Finanzamt)


    ........................................................
    (Straße und Hausnummer)


    ........................................................ .............................
    (Plz. und Ort) (Datum)




    Antrag auf Änderung der Besteuerungsgrundlage


    zur Kfz-Steuernummer ...............................................



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie aus der beigefügten Kopie des Fahrzeugscheins ersichtlich, handelt es sich bei dem hier in Rede stehenden Fahrzeug um einen sog. Kombinationskraftwagen mit
    umklappbarer Rücksitzbank und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg. Laut BFH-Urteil VII R 115/97 vom 31.03.98 sind Fahrzeuge, die für Güter- und
    Personenbeförderung eingerichtet sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg besitzen, kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht als hubraumbesteuerbare
    Personenkraftwagen (§8 Nr.1 KraftStG) anzusehen, sondern gelten als gewichtsbesteuerbare "andere" Fahrzeuge (§8 Nr.2 KraftStG).


    Die im Urteil genannten Voraussetzungen zur Gewichtsbesteuerung sind bei diesem Fahrzeug gegeben, so daß ich um eine entsprechende Änderung der
    Kraftfahrzeugsteuer bitte. Die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs ist gemäß dem oben genannten Urteil und §8 Nr.2 KraftStG mit DM 23,50 je 200 kg zulässiges
    Gesamtgewicht vorzunehmen.


    Ich bitte um Zusendung eines entsprechend geänderten Steuerbescheids.



    Mit freundlichen Grüßen



    ............................................................
    (Unterschrift des Antragstellers)



    Anlage: Kopie des Fahrzeugscheins




    © Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

    >Frage an alle die einen Bus mit Filter-Sättigungsanzeige haben.
    Instrumente passen sehr gut dort rein. Leider muß jedoch die Unterseite aufgeschnitten werden, da diese genau waagerecht verläuft.
    Dieses ist aber in normaler Sitzposition nicht zu erkennen.

    Habe meinen T4 auf 2,81 t aufgelastet. Doch wie geht es nun weiter?
    Muß ich den Fahrzeugtyp ändern, als Sonder-Kfz Wohnmobil? Dann fällt mein T4 zwar unter die Lkw-Besteuerung, aber auch die Versicherung ändert sich (SF-Rabatt usw.).
    Oder gibt es noch andere Wege, um den Wagen weiterhin als Pkw zu versichern ?

    Bin auf der Suche nach einem LLK. Wer kann mir Quellen nennen, mit Angabe über Preis und Leistungssteigerung.
    (Vielleicht auch Tips und Tricks für den Einbau)
    Welches Fahrwerk mit welcher Tieferlegung (verwendete Felgen 7.5x17 AEZ Paron) könnt Ihr empfehlen ?