Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die ein vergleichbares Fahrzeug kostet. Wie schon geschrieben wurde, kann es hier Streit geben, wenn die Versicherungen einen zu niedrigen Preis annimmt und dafür kein Fahrzeug gekauft werden kann.
Restwert ist der Preis, den man für den Schrott noch bekommen kann. Den setzt der Schadengutachter fest und hat dann aber auch schon jemanden an der Hand, der das Fahrzeug zu diesem Preis kaufen wird.
Den Restwert bekommt der Geschädigte direkt vom Aufkäufer, deshalb zieht die Versicherung diese Summe ab.
Sind Verletzungen bei einem Verkehrsunfall nicht ganz unbedeutend, steht einem ein Schmerzensgeld zu. Das Geld läßt sich natürlich auch in den neuen Bus reinstecken, dann ist der vielleicht etwas besser, als der alte Bus war. Über die Höhe der Schmerzensgelder gibt es Listen, die der Privatmann aber nicht hat. Daher war auch schon der Rat zu hören, einen Anwalt einzuschalten.
pfisti