Hallo,
der Wagen hatte und hat ein Hochdach (Fahrzeughöhe 252cm) und war schon immer als Wohnmobil zugelassen.
Viele Grüße
Zitat
steht
[quote]auf meinem Steuerbescheid "Personenkraftwagen" und 930 Euro jährlich.
Zugelassen war und ist der T4 als So-Kfz. Wohnmobil mit 2.500kg zul.
Gesamtgewicht (steht auch so im Fahrzeugschein).
Hast du ein Hoch oder Aufstelldach ? -- Wenn nicht ist es für das
Finanzamt ein PKW und kein Wohnmobil.
Der Wohnbereich muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des
Fahrzeugs einnehmen und eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m sowohl an der
Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen. Auch bei der Beurteilung
von als Wohnmobile zugelassenen Fahrzeugen gilt, dass die
verkehrsrechtliche Einstufung für das Finanzamt nicht verbindlich ist.
Wann spricht man von „unechten“ Wohnmobilen?
Dies sind vor allem kleinere „Wohnmobile“, die z.B. die Mindeststehhöhe
nicht erreichen. Solche Fahrzeuge, die oftmals auf den Fahrzeugkonzepten
von Kleinbussen, Geländewagen oder Mehrzweck- bzw. Kombinationskraftwagen
basieren, entsprechen nicht den für Wohnmobile maßgebenden objektiven
Beschaffenheitskriterien. Nach dem Willen des Gesetzgebers unterliegen
diese Fahrzeuge als Pkw der Besteuerung nach Hubraum sowie
Schadstoffausstoß.