Beiträge von karl

    mein t4 aac 2.0 motor geht im kalten und lauwarmen zustand beim stehenbleiben aus wenn er warn ist schafft ers grade so am laufen zu bleiben .lässt man ihn mit eingelegtem gang fast absterben und kuppelt dann erst aus läuft er weiter.zieht man im warnen zustand das lerlaufventil ab wird er langsamer bis er abstirbt.gibts irgend eine grundeinstellung für die leerlaufdrehzahl?

    Hallo Rainer,


    bei mir war es nur eine, auch rosa, auch etwa 4 Jahre alt. Ich hatte aber noch vom 2. T4 im Haus ne 11 Monate alte Rechnung über die gleichen Federn, habe die gebrochene Feder daher anstandslos (mit der neuen Rechnung) getauscht bekommen, aber der Meister sagte mir: "das verstehe ich jetzt aber nicht, das die "alten" rosa Federn brechen ist bekannt, aber diese neue....."


    Das Problem ist also wohl bekannt, evtl. hast Du Chancen auf Kulanz.


    Viele Grüße


    KARL

    Hallo,


    >>Du mußt Dich verhalten wie ein LKW merken tust Du es wenn Du geblitzt wirst Du wirst wie LKW bestreaft als PKW passiert Dir weitaus weniger ,
    >- Das gilt erst ab 7,5 t!!!


    nein, die Grenze liegt bei 3,5t, oder, wenn ein Anhänger mit zGG über 2to mitgeführt wird, immer.



    Frank
    >>Mich hat es mal mit unserem Fa. T3 erwischt wird nur teuer.


    ich denke, Anhänger über 2to zGG oder Sonntags mit Anhänger unterwegs..


    Viele Grüße


    KARL

    Hallo Nic,


    >neue Schlüsselnummer (210500, vorher 010203).


    lass mich raten, Dein MV hatte ursprünglich einmal ein zGG von 2500kg.
    Nach der Auflastung ist diese Einstufung ungültig geworden und hätte schon vor der WoMo Umschlüsselung ausgetragen werden müssen.(in 00)


    >Frage an die Wissenenden: bei Rückmodelung auf 03, ist das immernoch "vor 96" da der Typ vor 96 homologiert wurde? (Sollte ich eigentlich selbst wissen, hab mal in der Richtung gearbeitet).
    >Nic


    für mein Rechtsverständnis sollte der Rückschlüsselung (bei erfolgter Ablastung auf 2500kg) nichts im Wege stehen.


    Viele Grüße


    KARL

    Hallo,


    ich beabsichtige den Kauf einer Caravelle/MV und hätte gerne Erfahrungsbereichte über die 1,9 und 2,5 TDI Motoren. Ganz wichtig wären Zuverlässigkeit, ob bei einem Motortyp Konstuktionsschwächen erkennbar sind (wie z.B. die Zahnriemenproblematik der T4), auch Infos über Fahrleistungen und Verbrauch verglichen mit einem T4 102PS MV währen interessant.


    Danke im Voraus & viele Grüße


    KARL

    Hallo,


    in meinem AAB (Bj.92) war drin : 64Ah (für meinen Geschmack relativ wenig), getauscht gegen 88Ah, später auch gegen 100Ah (beide passen ohne Umbau)


    Einen 35i mit 90PS hatte ich zwar auch einmal, kann mich jedoch nicht 100% an die Kapazität der Batterie erinnern, wird aber mit 44Ah oder 55Ah ausgestattet und zufrieden sein.


    Viele Grüße


    KARL

    Hallo,


    vorab, die Belastbarkeit der Leitung würde zwar reichen, aber:


    wenn Du angenommen 5m Leitungslänge hast wird Deine 2,5qmm Leitung einen Gesamtwiderstand von 0,07 Ohm haben, d.h. dass auf Ihr bei einem Ladestrom von 10A 0,7V abfallen würden.
    Das ist relativ viel und wird somit zu einem recht geringen Ladestrom führen, 20A (1,4V Spannungsabfall) sind damit jedenfalls unrealistisch.


    Ich rate daher zu 6qmm und würde die Minus-Leitung über die Karosse führen, dann kann man bei 5m von etwa 0,02 Ohm ausgehen, und das wäre dann etwas ganz anderes ;)


    Viele Grüße


    KARL




    >Hallo Elektrofachleute,
    >ich möchte mir ganz hinten hinter die Verkleidung ein automatisches Ladegerät einbauen und wollte mal fragen ob 2 x 2,5 Kabelquerschnitt bis an die Batterie reichen.
    >Beim Ladegerät hatte ich so an 10 - 20 A max. Ladestrom gedacht.
    >Vielen Dank im Voraus
    >Grüße
    >Jürgen

    Hallo,


    ich bin (noch) einigermaßen zufriedener T4 Fahrer und spiele mit dem Gedanken auf einen T5 (Multivan) umzusteigen.
    Gab es inzwischen wirksame Modellpflegemaßnahmen, die die "Kinderkrankheiten" des T5 beseitigt/gebessert haben, bzw. sind derartige Maßnahmen absehbar ?


    Vielen Dank und viele Grüße


    KARL

    Hallo Wolfgang,


    mir ist klar, dass dem Hund bei einem heftigen Crash starke Verletzungen drohen, die Verletzungsgefahr für Mitfahrer durch den Hund in einem MV (im Gegensatz zum Transport auf der Rückbank eines Fiat Panda) schätze ich in diesem Fall jedoch für relativ gering ein.
    Wenn Du den Transport Deines Hundes auf Crashtest-Niveau anstrebst, halte ich das nicht für verwerflich, Vollbremsungen und einen nicht unerheblichen Unfall (Vorfahrtsverletzung außerorts) hat unser Hund unverletzt überstanden.


    Ich denke ich würde meinem 4-beinigen Familienmitglied keinen Gefallen tun, indem ich ihn 3 Tage lang (Frankfurt-Portugal mit Wohnwagen) in einer Box im Gepäckabteil einsperren würde, daher gehe ich eben diese Verletzungsgefahr im Falle eines schweren Unfalls für ihn ein.


    Viele Grüße


    KARL

    wichtig ist konsequente Erziehung,


    bringt dem Hund von Anfang an bei, dass er nicht zwischen den Vordersitzen nach vorne durch darf und nehmt ihn von klein auf im Auto mit.


    Außerdem ist eine Rutschfeste Unterlage im Fahrgastraum nötig, damit Eurer neues Familienmitglied während der Fahrt nicht den Halt verliert.


    Unser (50kg) Schäferhund-Mix hat in seinen 10 Lebensjahren etwa 150000km mit uns im MV zurück gelegt, liegt meistens auf seiner Decke zwischen Kühlbox und Sitzbank und kommt alle Stunde mal vor um uns anzustupsen und "Hallo" zu sagen.


    Wer seinen Hund in eine Box einsperrt hat für mich die falsche Einstellung dem Tier gegenüber.


    Viele Grüße


    KARL


    ..dessen Hund immer ohne Leine entgegen der städt. Polizeiverordnung läuft, auf das Wort hört, an niemandem hochspringt, zu keinem anderen Hund rennt, und auch nicht ohne Kommando den Gehweg verlässt.

    Hallo allerseits,


    >IV A 5 - S 6000 - 59/05
    >Berlin, 31. Januar 2005
    >Sehr geehrter Herr *****,
    >mit Ihrer elektronischen Post vom 29. Januar 2005 haben Sie sich in einer kraftfahrzeugsteuerlichen Angelegenheit an das Bundesministerium der Finanzen gewandt.
    >Die in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate nicht immer zutreffend wiedergegebene Rechtslage stellt sich zurzeit noch wie folgt dar: Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für „andere Fahrzeuge“ bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen. Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als „Pkw“ und darüber als „andere Fahrzeuge“ gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und sog. SUV auch Pickups mit Doppelkabine, Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile, und geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück, die vor allem § 23 Abs. 6a der StVZO heranzieht (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. März 1998, VII R 116/97).


    >Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt, die EU-Verkehrsrecht in nationales Recht umsetzt.


    In den Medien wurde das aber als Abschaffung des ungerechtfertigen Steuerprivilegs für Luxusgeländewagen der Superreichen dargestellt und dadurch vom dummen Wählervolk begrüsst.


    >Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als „andere Fahrzeuge“ in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig nicht mehr möglich sein.


    !! man beachte hier das unauffällige usw. !!


    Dieses usw. bedeutet : auch "Pickups mit Doppelkabine, Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile" werden nicht mehr nach Gewicht besteuert werden.


    >Die Aufhebung wird zum 1. Mai 2005 in Kraft treten (BGBl. Teil I 2004 S. 2712). Da es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine sog. Ländersteuer handelt, deren Ertrag und Verwaltung nach dem Grundgesetz vollständig bei den Ländern liegen, ist es nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie Sache der Länder, in dieser Zeit über diesbezügliche Folgerungen zu entscheiden. Die Länder haben sich hierzu im Bundesrat noch nicht geäußert.


    >Das betrifft auch die Behandlung des vorhandenen Bestandes und die ggf. "gewerbliche" Nutzung solcher Fahrzeuge.


    ! Heisst: alle versprochenen Zusagen (Ausnahmen Landwirtschaft/Handwerk) werden nicht eingehalten, dafür verantwortlich sind jedoch nicht wir, sondern eine nicht näher greifbare Gruppe anderer "Volksvertreter", die ja ihre nächste Diätenerhöhung auch irgendwie "gegenfinanzieren" muss !


    >Mit Blick auf verschiedene öffentliche Äußerungen zu dieser Problematik ist allerdings klarzustellen, dass die derzeitige kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung keine vermeintliche Begünstigungsregelung für bestimmte Fahrzeughalter darstellt,


    ! Man stellt jetzt also im Nachhinein fest, dass das, was Trittin und die anderen "Volksvertreter" behauptet haben, einfach nicht den Tatsachen entspricht. !


    >...sondern auf die o.g. Finanzrechtsprechung zurückgeht, die anhand des Verkehrsrechts lediglich den Begriff "Personenkraftwagen" geklärt hat. Die Landesfinanzbehörden haben diese Rechtsprechung bisher allgemein angewandt.
    >Ich gehe davon aus, dass sich die Länder zu den kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen in den nächsten Wochen verständigt haben und dies auch zeitnah bekannt wird.


    >Das betrifft auch eine mögliche Initiative es Bundesrates zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.


    ! Änderung Kraftfahrzeugsteuergesetz = Besteuerung nach Gewicht für alles erst ab 3,5t !


    >Im derzeit laufenden Klärungs- und Abstimmungsprozeß zwischen den Ländern hat das Bundesfinanzministerium auch keine Federführung, wie gelegentlich vermutet wird.
    >Einige allgemeine Informationen über das geltende Kraftfahrzeugsteuerrecht sind auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums zu finden (http://www.bundesfinanzministe…fahrzeugsteuer-.660.htm).


    ! Toller Hinweis, nur wie es zur Zeit aussieht, wissen wir ja alle !


    >Vorsorglich weise ich abschließend noch auf Folgendes hin: Kraftfahrzeugsteuerliche Einzelfälle vom können Bundesfinanzministerium nicht beurteilt werden, da hierfür nach dem Grundgesetz die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt. Bei entsprechenden Fragen bitte ich Sie, sich an die zuständigen Landesfinanzbehörden zu wenden. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Verkehrsbehörden.


    ! Heisst: lass mich in Zukunft mit solch unangenehmer Post in Ruhe !



    Viele Grüße


    KARL

    Hallo MiKo,


    ich habe mich nicht vertan, und sprach von einem Kasten mit kurzem Radstand, meiner hatte 1600kg leer (nachgewogen) und 995kg Nutzlast. Den gleichen gab es übrigens auch mit 1200kg Nutzlast.


    Dass eine übergewichtige 111kW Wohnzimmer-Ausführung damit nicht vergleichbar ist, dürfte recht uninteressant sein, da sich wohl die wenigsten eine Caravelle, nen Multivan oder gleich nen California zum Motorradtransport kaufen werden.


    Viele Grüße


    KARL




    >>Zuladung ist überhaupt kein Problem, je nach Ausführung dürftest Du sogar 5 einalden ;)
    >Ui, vertu dich da bitte nicht ...
    >in meinem Caravelle 111 kW liegt das Leergewicht (ohne Fahrer, mit fast leerem Tank) bei 2100 kg, das ursprüngliche zulässige Gesamtgewicht war mit 2620 kg eingetragen. Das macht grade mal 520 kg Nutzlast. Allerdings müssen für den Motorradtransport ja die hinteren Sitze ausgebaut werden (was wiegt die Sitzbank, was die Einzelsitze? - ich schätze mal grob 100 kg), so daß du mit 2 Motorrädern und den zugehörigen 2 Personen und deren Ausrüstung dann schon an der oberen Grenze der Belastbarkeit liegst.
    >Meine Erfahrung ist, daß diese 450 kg auf der Hinterachse sich deutlich auf die Fahrdynamik auswirken, auch wenn sie ordentlich verzurrt sind ... also bitte nicht zu wild fahren.
    >Die von dir angesprochenen 5 Mopeds können dann nur deutlich kleineren Kalibers sein ;)
    >Gruß
    >MiKo

    Hallo Rolli,


    ich hatte in meinem Kasten (kurzer Radstand) schon des Öfteren mal ein KRAD transportiert, bei zwei darf der Lenker aber nicht mehr sonderlich breit sein (Chopper).
    Zuladung ist überhaupt kein Problem, je nach Ausführung dürftest Du sogar 5 einalden ;)


    Du solltest aber auf jeden Fall stabile Befestigungen für die Spanngurte nachrüsten, bei mir war nichts gescheites vorhanden.


    Viele Grüße


    KARL



    >Hallo!
    >Bin auf der suche nach einem T4.Kann mir jemand sagen ob ich 2 Motorräder rein
    >bekomme 1200ccm 220kg? Müssen Ösen am Bodenblech angebracht werden?
    >Vielen Dank für alle Antworten
    >Mfg Rolli

    Hallo,
    kann den Link bei www.dieselschrauber.de leider nicht finden.


    >>>Diagnosegeräte gibts ab und an mal bei ebay, ansonsten - siehe Link.
    >>>Gruß
    >>>Mat.
    >>... oder aber zum selberlöten bei www.dieselschrauber.de . Hat mich alles zusammen 70 Schleifen gekostet (+ ca. 30 Minuten Arbeit) und es funktioniert hervorragend, auch wenn ich nur die eingeschränkte Sharewareversion von VAG-Com verwende.
    >>Gruß,
    >>Doom
    >...oder aber 5 Euro (+ 3Std Arbeit) wenn man eine Anleitung bei Dieselschrauber runterläd und komplett selber bastelt. Funktioniert prima, ist aber nicht ganz so elegant!
    >Ciao Phil

    Hallo,


    ich möchte meinem 2,4lD AAB in Kürze das "volle-Zahnriemen-Programm" gönnen. Ist es notwendig/ratsam dann die ESP einzustellen ? Evtl. auf etwas früher wg. PÖL? Wie kompliziert ist die Einstellung, kann das eine durchschnittliche freie Werkstatt, oder muss ich besser dem Freundlichen den Auftrag geben ?
    Kennt jemand die genauen Einstellwerte der ESP ? (+/-Toleranz, Erfahrungswerte?)


    Vielen Dank & Gruß


    KARL



    P.S.: Wann wird eigentlich die Sperrung des (auch) von mir genutzten GMX-IP-Adressenbereich (80.139.4.xxx usw.) wieder aufgehoben ? Ist etwas aufwändig ne IDSN-Verbindung trotz DSL-Router zum posten aufbauen zu müssen..... :(

    >Hallo T4-ler


    >darf ich auf einem Doppelachser Anhänger 3 Sommerreifen und einen Winterreifen fahren ??


    Ja


    >erlischt bei einem Unfall die Betriebserlaubnis??


    Nein



    Gruß



    KARL




    P.S.: "Mischbereifung" ist verboten. Mischbereifung ist jedoch nicht das, was die allermeisten meinen, sondern bedeutet das Verwenden Reifen unterschiedlicher Bauart (Diagonal und Radial-Bereifung) alle heutigen PKW-Reifen sind Radial-Reifen, Sommer- wie Winterreifen, Diagonalreifen erkennt man z.B. an der Größenbezeichnung wie 5.60-14)

    Hallo,


    heute wars mal wieder soweit. Wenn ich den Wagen mit der Zentralveriegelung öffne, kommt der Knopf zum entriegeln der Schiebetür hoch. Wenn man dann die Tür öffnen möchte merkt man keinen Gegendruck im Türgriff. Der Griff müsste irgendwo einrasten damit der Mechanismus funktioniert. Der Effekt trat schon letztes Jahr bei großer Kälte auf. Heute morgen waren es noch 2 Grad und die Tür ging nicht mehr auf.
    Kann mir jemand den Mechanismus erklären und mir eine Lösung mitteilen was ich wie und wo schmieren muß oder ist es ein mechanisches Problem (Abnutzung)?


    Gruß Karl