>Hallo WilliM,
>mein California ist ein " PKW geschlossen "
>Da es eine Gewichtsbesteuerung ist ist der Fahrzeugtyp egal.
>Auch diese Sache mit" da muss Kombinationsfahrzeug stehen "ist nicht richtig,
>und wird in den Unterlagen von VW auch gar nicht aufgeführt.
>Nur das Gewicht zählt sonst nichts.
>ciao
>Martin
hallo willi + martin
die geschichte ist nicht so einfach wie man das hier geschrieben hat von martin.
1. kombinationskraftwagen ist eine auflage vom finanzamt und muß 3 kriterien erfüllen : 1. kfz muß über 2.8 t zGG haben
2. kfz muß eine heckklappe oder flügeltüren besitzen
3. kfz muß eine umklappbare oder leicht ausbaubare rücksitzbank
besitzen
wenn diese punkte errfüllt sind bekommst man eine zulassung zur gewichtsbesteuerung im rahmen des kombinationskraftwagens weil das kfz ja als PKW noch weiterlaufen soll, das sollte drinstehen um mit dem finanzamt keinen akt zu haben, es sind natürlich nicht alle so genau auf den ämtern der eine so der andere so das ist dann wieder auslegungssache aber wenn du das kombinations-kfz drin hast gibts keine probleme beim beamten
2. auflastung bedeutet erhöhen des zGG, wie das gemacht wird weiß der hersteller in diesem falle VW und der hat mit der zulassung als kombinatins-kfz überhaupt nichts am hut bei IHM wird nur der punkt 1.1 erläutert sonst nichts und wegen dem gibts bei VW auch keine aussagen zum kombinations-kfz
eine ausnahme ist das WOMO weil es nicht als PKW läuft sondern als SONDER-KFZ somit entfällt die eintragung KOMBINATIONSKRAFTWAGEN
ich hoffe euch ein bisschen licht ins dunkle gebracht zu haben
wenn ihr noch fragen habt könnt mich unter 0173 915 3105 erreichen
bis demnächst UWE