>>>Zum leidigen Thema Auflastung: Auch Forumsmitglieder die mir als Fachleute erscheinen, z.B. Willy Terlinden (sorry, das Beispiel nicht persönlich nehmen) schreiben immer wieder man müsse nur die zulässigen Achslasten zusammenzählen, kommt man über 2,8 Tonnen wäre die Auflastung kein Problem.
>>>Nun liegen jedoch dem TÜV Listen vor mit zu verbauenden Teilen.
>>>Bei meinem Allstar aus 1998 habe ich eine Achslast vorne 1510 kg, das ist
das von VW freigegebene Maximum. Hinten habe ich bisher nur 1230, also habe ich
Federn ersteigert, die bisher für 1300 kg zugelassen waren.
>>>Aber TÜV: Fehlanzeige.
>>>Die Teile aus der VW Liste müssen verbaut sein.
>>>Und danach muß die Hinterachse 1450 kg tragen, in der Summe also nicht über 2,8 Tonnen, sondern sogar über 3,0 Tonnen.
>>>Seid also bitte ein bißchen vorsichtiger mit vorschnellen Angaben zu Achslasten. VW und TÜv sehen das wohl etwas enger als wir logisch denkende Normalverbraucher.
>>>MfG
>>>Paul
>>habe ich falsch gerechnet ???? 1510 + 1450 = 2960, nich wahr??
>
>Hast ja recht, da ist aus dem 9er bei 1490 kg ein 5er geworden, ist gleich nach Absenden aufgefallen aber zum Ändern war´s zu spät.
>Sorry
>Paul
hallo
wenn du natürlich ein federsatz von vw einbaust must du denn richtlinien von vw auch folgeleisten ,wenn von einem tuner aber das fahrwerk ist siehts ganz anders aus alles klar die haben nämlich ein eigenes gutachten für ihre fahrwerke
bei fragen 0173 915 3105
mfg uwe