ZitatAlles anzeigenMoin!
Du brauchst einen Kaufvertrag (Zoll)
Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung KBA
Du brauchst ein Datenblatt (z.B Tüv Süd)
Du brauchst ein Blanko Brief (Zulassungsstelle)
Vielleicht mußt du noch einiges an der Beleuchtung umrüsten.
Typenschild?
Wiegekarte
Reifen?
MFG Harry :cool:
P.S: Welches Auto aus welchen Land?
@ Harry: Danke für die Info. Aber wann hast Du zuletzt eine §21 Abnahme gemacht?
1. TÜV: Ist es ein Fahrzeug aus Spanischer Produktion, BJ 2005. Daher reicht das Technische Datenblatt, nicht vom TÜV, sondern vom Hersteller. Jenes habe ich ja schon, siehe Eingangsstatement. Erleichternd für die Abnahme, wenn ein ähnliches Fahrzeug bereits zugelassen worden ist und der Abnehmende auf diese Daten Zugang hat. 100 KFZ sind in D bereits zugelassen und ein 200-Seiten Gutachten liegt beim TÜV Passau vor.
Daher habe ich mir einen TÜV Leiter des Vertrauens empfehlen lassen und mit diesem Kontakt aufgenommen. Der erzählte mir nichts von EU-§13FGV sondern macht jetzt brav seine Vorrecherche. Und wenn er das Fahrzeug dann hat geht's auch schnell.
2. Zulassung: Den Brief stellt die Zulassungstelle aus. Und die KBA Anfrage wird schon seit mehr als 2 Jahren "online" bei der Zulassung gemacht.
Ein wenig Ärger habe ich nur mit dem italienischen Verkäufer, ein Händler. Kaufvertrag ohne Stempel und Unterschrift durchgefaxt. Preis höher als ausgemacht usw. Südländer - aber lässt sich alles klären. Schaumermal.