Moin!
Ach so.Rechenbeispiel.T4 1,9D,zulässiges Gesamtgewicht 4500 Kg,will einen T4 MV auf Abschlepplatte nach hause holen.Darf er-oder darf er nicht?
NEIN!Das zulässige gesamtgewicht von 4500 Kg wird nicht überschritten,aber,die Anhängelast ist nur 1350 Kg.Anhänger 950-Bus 1590-Anhängelast überschritten-zulässiges Gesamtgewicht geht,fahren darfst Du so aber trotzdem nicht.
Gegenrechnung:Otto wiegt 1896 Kg,zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug 2565 Kg,Rest bis 4500 ist 1935 Kg,anhängen darf ich sie trotzdem nicht,da ich nur 1335 Kg ziehn darf.
Soweit erstmal alles verstanden?
Nö
Was meinst du mit Anhängelast? Sind das nicht die o.g. 2000kg? Mit 950+1590 wäre man drüber, ist klar... aber wo kommen deine 1350kg her?
Deine Gegerechnung: 2565+1935=4500... mit 2000kg laut o.a. Ziffer Q.1 ginge das doch? Wiederum: woher kommen die 1350kg?
Schlusswort: Ich habe nur A+B. BE wäre für mich leider leider das Maximum, was ich in diesem Leben bekommen könnte. Daran habe ich zwei Jahre zu knabbern gehabt. Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und meine Pläne ein bisschen umgestrickt. Vielleicht möchte ich aber trotzdem noch BE machen, daher interessiert mich das.
Ciao
Wolle
P..S.: @ Erikk: die alten 3er dürfen bis 7,5t fahren, wie schon geschrieben. Das entspricht jetzt C1. Konkret sogar C1E, der bis 12t Zuggewicht gehen dürfte. Abgesehen davon dürfte niemandem, der BE (als höchste Klasse) hat auch nur im Traum irgendwas von 12t Zuggewicht einfallen. 12t - 3,5t (Fahrzeug maximal!) sind immernoch 8,5t Anhänger an einem 3,5t Fahrzeug! Der Anhänger drückt das Zugfahrzeug weg, wenn nicht in den ersten drei Kurven, dann in einer der nächsten drei. Ich dachte mit BE dürfte der Anhänger maximal 1,5x zGG vom Zugfahrzeug schwer sein, d.h. 3,5t Zugfahrzeug+5250kg Anhänger. Auch das dürfte schon ungemütlich werden...
P.S.P.S.: Gerade gefunden:
ZitatAlles anzeigenSiehe §42 StVZO:
Die gezogene Anhängelast darf bei [...]
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2*, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
[...]
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
*PKW's nach Nummer 2 sind amtlich anerkannt Geländewagen, die dürfen das 1,5-fache ziehen.
Also sogar noch weniger, wenn kein Geländewagen. Gilt bei einem Anhänger eigentlich immer zGG = Achslast + Stützlast?