Hallo liebe forumleser!
Ich habe mir einen t4 mit langem Radstand zugelegt.-erstzulassung 14.08.1997-
55kw--2370ccm--typ 70XO2A--
habe dann den t4 als womo umgebaut, da ich die erforderliche stehhöhe von 1,70 m nicht erreiche werde ich wie ein pkw besteuert. läuft in der vers. als womo. ---soweit so gut---
nun habe ich aber gesehen das der tüv mir meine euro III norm genommen hat mit der womozulassung.
nun stehen in dem fahrzeugschein folgende daten:
zu punkt 14 --S-ARM E2, G:92/97/EWG-- neu
alte eintragung zu punkt 14
--93/59/III, GKL:G1-- alt
zu 14.1
--0421-- neu
--0651-- alt
warum verliere ich meine gelbe plakette ???
der man vom tüv sagte das sei so; punkt und aus.
warum und wieso war nicht ersichtlich und eine klärung war nicht möglich.-leider.
das zulässige gesamtgewicht des fzg. ist geblieben --2700kg--
lediglich das leergewicht ist von 1756kg auf 1880kg gestiegen.
und in meinem neuen schein steht bei punkt 22 wie in dem mit lkw zulassung
--fz erfüllt rl 94/12/eg III--
--ist das nicht ein wiederspruch zu punkt 14??--
somit erhalte ich doch die gelbe euro III plakette und werde mit 15,44€ pro 100ccm besteuert wie pkw da ich ein unechtes womo habe - stehhöhe unter 1,70m.-
oder bin ich zu blöd ?!?
bitte um rat
danke im vorraus
mfg basti