Zitat
Achso,jetzt versteh ich! Du meinst die beiden Schiebefenster damit!!!
Ja oder Aufstellfenster je nach dem was ab Werk geliefert wurde.
Also nicht ausbauen und zuschweissen, sondern die Lüftung unmöglich machen.
Besonders Aufstellfenster sind da ärgerlich, da die laut STVZO ausschliesslich beim Womo zulässig sind. Ab Werk gibts aber jede Menge Calis, die trotz Aufstellfenster als PKW zugelassen sind.....
Di Vögel vom Finanzamt sind in letzter Zeit echt sensibel wenn man Steuern sparen will.
Es gibt aber schon nen Haufen weiterer Nachteile für den LKW zwischen 2,8 und 3,5 to.
Weniger interessante wie z.B. diverse Parkverbote (merkt meistens keiner, aber die Knöllchentanten in den grösseren Städten sind inzwischen mit ihrem Knöllchenschreiber online und bekommen die Zulassungsart sowie die damit verbundenen Knöllchenhöhen über die Kennzeichenabfrage gleich online eingespielt) oder Durchfahrtsverbote sind wohl vernachlässigbar.
Interessanter sind da schon die unterschiedlichen Bussgelder speziell im eh schon teureren EU Ausland. Geschwindigkeitsübertretungen mit einem LKW werden in einigen EU Ländern mit ziemlichem Aufpreis bearbeitet. Da gibt es keine Gewichtsgrenze (wie z.B. >3,5to). Da zählt die Zulassungsart.
Wir mussten in AT vor ein paar Wochen den FZ Schein an der Mautstation vorzeigen, da der freundliche Herr zum einen Zulassungsart und zum anderen das Gewicht prüfen wollte. Private Mautabzocker machen eigene Regeln. Der wollte für Fahrzeuge > 3 to die höchste Mautstufe aufrufen. Das Aufstelldach war für ihn natürlich nur bei Womos vorhanden. Dummerweise läuft unser T5 weils für uns deutlich günstiger ist als PKW und hat 2,89 To zul. ges. Gew. Aber spätestens hier hätte er beim LKW auch den Höchstsatz (18 statt 10 EUR für 5 KM Privatstrasse) aufgerufen.
Du solltest Deine Versicherung direkt befragen und nicht nur in die Rabattabelle schauen: Die meisten übernehmen den Schadensfreiheitsrabatt bei Umstieg auf LKW nicht. Die beginnen neu mit 100%. Einen "Rabattretter" wie beim Womo gibt es meist auch nicht. Der niedrigste Satz beim LKW ist 40%. Die vielen Jahr in denen Du den Schadensfreiheitsrabatt auf z.B. 30% runtergearbeitet hast entfallen komplett und wenn Du wieder einen PKW anmeldest kann es je nach Versicherung sein, dass sie auch den wieder bei 100% beginnen lässt.
Das musst Du aber wie gesagt abfragen.