Hallo,
also ich habe meinen erst Mitte 2006 wegen Umzug ummelden müssen. Da kam vom Finanzamt die gleiche Besteuerung wie immer. Ca. 170,- EUR. Wie wollen die da was nachfordern. Ich habe sie ja nicht gezwungen.
Das mit dem Womo gilt ist nur für die Versicherung. Da wollte das FA nie was wissen von.
Ausserdem können die ja nicht ein als Womo zugelassenes Fz. einfach umgruppieren. Wer nach alter Art diese Zulassung hat, kann doch nicht plötzlich ohne Prüfung einfach PKW sein.
Liege ich da jetzt voll falsch und mich trifft irgendwann der Schlag?
[quote]Moin,
für deinen AAB wird das Finanzamt für 2006 Geld nachfordern in Höhe von
einigen hundert Euro, abhängig von der Schlüsselnummer. Können wohl bis
1500,- sein.
Außerdem wird der Steuersatz ab Anfang 2007 neu festgesetzt, d.h. nochmals
Kohle weg.
Für den Multivan gibt es keine WoMo-Zulassung mehr, jedenfalls nicht mit
Auswirkung auf die Steuer. Dafür muss das FZ ein Hoch- oder Aufstelldach
haben, Stichwort Stehhöhe an Kocher und Spüle.
Der 2.5er TDI kostet wohl so um die 400,- p.a. an Steuer.