Beiträge von Nico

    Also der Zeiger war deutlich am unteren Rand des roten Bereichs und es hat noch nichts geblinkt... bin mir nicht sicher ob das Lämpchen kaput ist ?!?



    Zapfseule
    [quote]reingegangen und dann mit etwas spielen gingsauf 64 Liter. Ich kann mir
    nicht vorstellen, wo da 80 Liter hinpassen sollen... ?


    Gibt es denn nicht eine Standardgrösse?

    Vielen Dank,


    ...schau ich mir heute abend mal an...ob der Tank Beulen hat...
    sonst nehm ich mir mal nen Ersatzkanister mit und fahre bis das auto stehenbleibt...


    Saludos desde Barcelona, Nico


    Zitat

    [quote]Wie kann ich denn prüfen ob die Be-/Entlüftung verstopft ist?


    Das hörst Du beim Öffnen des Tankdeckels.
    Bei leerem Tank zischt das ordentlich.


    Allerdings muss das nicht mehr aktuell sein.
    Das kann ja auch beim Vorbesitzer gewesen sein.


    Dann musst Du halt mal den Tank von unten anschaun.

    Wie kann ich denn prüfen ob die Be-/Entlüftung verstopft ist?


    Zitat


    Zapfseule
    [quote]reingegangen und dann mit etwas spielen gingsauf 64 Liter. Ich kann mir
    nicht vorstellen, wo da 80 Liter hinpassen sollen... ?


    Gibt es denn nicht eine Standardgrösse?


    Doch.


    Aber hast Du schon mal nachgeschaut, ob Dein Tank evtl. eingedrückt /
    verformt ist? Das passiert schonmal, wenn die Be- und Entlüftung verstopft
    ist.


    Dann pumpt die Benzinpumpe den Sprit raus und der Tank zieht sich
    zusammen.

    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Leider weiss ich jetzt auch nicht viel mehr... Also ich bin gefahren bis die Tankanzeige deutlich unter dem roten Bereich war... habe dann vollgetankt und dann sind "nur" 60 Liter bis zum "schnapp" der Zapfseule reingegangen und dann mit etwas spielen gingsauf 64 Liter. Ich kann mir nicht vorstellen, wo da 80 Liter hinpassen sollen... ?


    Gibt es denn nicht eine Standardgrösse?

    Vielen Dank für eure Auskunft...

    Zitat


    Falsch!
    [quote]Eberspächer verankert das in seinen Technischen Vorschriften.
    Also nicht gemacht = Zulassung verloren = Fahrzeug ABE in Gefahr.
    Kann man da im Link nachlesen.(Der geht zwar nicht aber auf der Zielseite
    oben Links bei Standheizung klicken.)
    Die alten Heizungen haben mit der ersten Inbetriebnahme angefangen zu
    "altern". Keiner kann von außen sagen, wie stark. Verbrennungsrückstände
    nagen am Material. Wenn bei einer Luftheizung Abgase aus der Brennkammer
    in den Warmluftstrom gelangen sind die Insaßen mal eben schnell erstickt.
    ;)
    Das entfallen der 10 Jahresregel betrifft faktisch nur neuere und anders
    konstruierte (Material) Heizungen.


    Spätestens beim TÜV sitzt du dann auf, wenn sie abgelaufen ist.


    MfG Thomas

    Hallo liebe VW-Bus'ler,


    habe enien T4 Bj '91, 2,5l Benziner (Dehler Maxivan). Der Auspuff ist marode und muss vermutlich incl. Kat ausgetauscht werden. Desweiteren ist die Standheizung über ihr Verfallsdatum hinaus, eine Eberspächer B2L...nun diese muss dann wohl auch instandgesetzt werden.


    Kann mir jemand denn einen ungefähren Preisrahmen nennen,... auf was ich mich einstellen muss...?


    Vielen Dank,


    Nico

    Es gibt 172€ in der Kategorie "andere Fahrzeuge", zu denen u.a. auch LKW zählen.
    Da der einfache Finanzbeamte i.d.R. diese Kategorie nicht kennt, bekommt man gesagt, man müsse die Fenster verblechen und eine Trennwand einziehen. Mein WOMO hat keins von beiden (!) und wird jetzt dennoch als "LKW" mit 172€ besteuert, weil es lt. Gesetz kein echtes Womo (wg. Stehhöhe), aber wegen der geringen Bestuhlung auch kein PKW ist.


    Gruß, Nico

    Es gibt 172€ in der Kategorie "andere Fahrzeuge", zu denen u.a. auch LKW zählen.
    Da der einfache Finanzbeamte i.d.R. diese Kategorie nicht kennt, bekommt man gesagt, man müsse die Fenster verblechen und eine Trennwand einziehen. Mein WOMO hat keins von beiden (!) und wird jetzt dennoch als "LKW" mit 172€ besteuert, weil es lt. Gesetz kein echtes Womo (wg. Stehhöhe), aber wegen der geringen Bestuhlung auch kein PKW ist.


    Gruß, Nico

    Der Tipp von Dieter (13.Juli) bei "proallrad" zu schauen hat sich gelohnt:
    Mein T4 (WOMO über 2,8t) wurde zunächst als PKW eingestuft, was aber laut KfzStGesetz falsch ist, der er nur 2 Sitze in Führerhaus hat.
    Habe meinen Bus fotgrafiert, die Paragraphen und ein Beispiel von proallrad ans FA geschickt - sie haben es anerkannt, es bleibt bei 172e Steuern, obwohl noch 8 Sitze eingetragen sind! Alle T4, bei denen weniger als die Hälfte der Bodenfläche zur Personenbeförderung dient sind keine PKW.


    Also nochmal vielen Dank an Dieter!!!

    Der Tipp von Dieter (13.Juli) bei "proallrad" zu schauen hat sich gelohnt:
    Mein T4 (WOMO über 2,8t) wurde zunächst als PKW eingestuft, was aber laut KfzStGesetz falsch ist, der er nur 2 Sitze in Führerhaus hat.
    Habe meinen Bus fotgrafiert, die Paragraphen und ein Beispiel von proallrad ans FA geschickt - sie haben es anerkannt, es bleibt bei 172e Steuern, obwohl noch 8 Sitze eingetragen sind! Alle T4, bei denen weniger als die Hälfte der Bodenfläche zur Personenbeförderung dient sind keine PKW.


    Also nochmal vielen Dank an Dieter!!!

    Hallo,


    die unfreundliche vom Finanzamt kennt nur Wohnmobil, PKW und LKW. Laut ihrer Aussage gibt es die Kategorie "andere Fahrzeuge" , die ähnlich LKW nach Gewicht besteuert werden, garnicht. Da mein Womo T4 nur 2 Sitze hat, kann es kein PKW sein. Wo gibt es einen Gesetzes-Text o.ä. in dem die Kategorie "anderes Fzg" auftaucht?


    Gruß, Nico

    Hallo,


    die unfreundliche vom Finanzamt kennt nur Wohnmobil, PKW und LKW. Laut ihrer Aussage gibt es die Kategorie "andere Fahrzeuge" , die ähnlich LKW nach Gewicht besteuert werden, garnicht. Da mein Womo T4 nur 2 Sitze hat, kann es kein PKW sein. Wo gibt es einen Gesetzes-Text o.ä. in dem die Kategorie "anderes Fzg" auftaucht?


    Gruß, Nico

    >
    >Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“
    >Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.
    >Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.
    >Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.
    >
    >Text ist oben auf der Seite unter----

    >
    >Das Schlupfloch „Gewichtsbesteuerung als anderes KFZ“
    >Die Eigentümer von unechten Wohnmobilen, die hinten keine Sitzplätze benötigen, haben noch eine weitere Möglichkeit, weiterhin als „anderes Fahrzeug“ nach Gewicht besteuert zu werden. Die Besteuerung von Fahrzeugen hat unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung (PKW, LKW, Wohnmobil, Zugmaschine etc.), jedoch aber unter Anwendung des KraftStG und unter Feststellung der objektiven Beschaffenheit stattzufinden. Danach sind Fahrzeuge, die keine „echten“ Wohnmobile im Sinne des Steuergesetztes sind und bei denen nicht mindestens die Hälfte der Grundfläche der Personenbeförderung dient, keine PKW. Nicht-PKW sind steuerrechtlich „andere Fahrzeuge“ und werden wie LKW weiterhin nach Gewicht besteuert.
    >Verschiedene Eigentümer von Geländewagen mit Ausbauten auf der Ladefläche haben auf diesem Weg die Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung erreicht. Natürlich ist dieser Weg für jeden Kastenwagen oder Van anwendbar, wenn hinten keine Sitzplätze eingetragen sind. Generell klappt das wohl in Rheinland-Pfalz und verschiedentlich in Bayern. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen verweigern sich hier.
    >Es kann ein guter Weg sein, auch hier das Fahrzeug beim Finanzamt vorzuführen und per Einspruch auf Gewichtsbesteuerung zu bestehen. Wird dieser Einspruch abgelehnt, muss aber geklagt werden. Alle Informationen dazu gibt es unter http://www.proallrad.com.
    >
    >Text ist oben auf der Seite unter----

    Hallo zusammen,
    ich habe einen T4 Transporter, als Wohnmobil ausgebaut, im Schein steht S-KFZ Wohnmobil über 2,8t. Habe jetzt auch den Steuerbescheid bekommen und soll als PKW besteuert werden.
    Nun meine Frage: Ist mein Bus(mit insgesamt 3 Sitzen) ein PKW oder doch als "anderes Fahrzeug " einzustufen? Ein Wohnmobil ist der Bus nicht mehr, weil er keine Stehhöhe von 1,70 m aufweist.
    Gruß, Nico

    Hallo zusammen,
    ich habe einen T4 Transporter, als Wohnmobil ausgebaut, im Schein steht S-KFZ Wohnmobil über 2,8t. Habe jetzt auch den Steuerbescheid bekommen und soll als PKW besteuert werden.
    Nun meine Frage: Ist mein Bus(mit insgesamt 3 Sitzen) ein PKW oder doch als "anderes Fahrzeug " einzustufen? Ein Wohnmobil ist der Bus nicht mehr, weil er keine Stehhöhe von 1,70 m aufweist.
    Gruß, Nico

    Bin letzte Woche bei knapp 30 Grad ne weitere Strecke über die AB gefahren.
    Immer wenn ich mal ne längere Zeit "schneller" gefahren bin, konnte ich das Kupplungspedal ca. bis zur Hälfte durchtreten bevor überhaupt etwas passiert ist.


    Bin ich langsamer gafahren wars wieder weg und sie hat ganz normal reagiert.
    Auf dem Rückweg am Montag (bei kühlen und nassem Wetter) war alles ganz normal.


    Kann das irgendwie mit dem Öldruck und ggf. Lufteinschlüssen zu tun haben?
    Habt ihr hier Erfahrungen oder tipps?


    Danke & Grüsse
    Nico