und ohne TÜV erlischt die Zulassung deines FAhrzeuges.
BEi sitzen ist das ab Anfang der 90er Jahre ganz streng.
Bei meiner aten Dicken (12/1991) hatte man da noch etwas mehr Freiheiten.
Ab ca 1992 dürfen nur noch Sitze mit den Crash Tests mit diesem FAhrzeugtyp durchgeführt (und bestanden) wurden montiert sein.
Das ist auch gut so.
Schliesslich sitzen da Menschen drauf und die sollen UNnälle möglichst unbeschadet überstehen können.
Alle Sitze die im LAufe der Produktionszeit für die Befstigungsarten des Fahrzeuges geprüft und vom Werk verbaut wurden sind alozulässig, wenn sie genau so befestigt werden wie im Original.
Es gibt auch Fremdsitze (wie z.B. Recaro) die aber nur mit den jeweils für das entsprechende Fahzeug speziell hergestellten und geprüften Zwischenkonsolen verbaut werden dürfen.
Ich habe bei mir solch einen Recarositz (Ergomed DS) und rechts eine Drehkonsole wie sie Jack oben im zweiten Bild zeigt.
Bei den Drehkonsolen gibt es aber baujahrsabhängige Unterschiede bezüglich der Befestigung des eigentlichen Sitzes.
Die Bodenbefestigungen der Sitze sind zwar über die ganzen 23 Jahre T4 Produktion gleich geblieben, aber die Sitzschienen auf der Unterkonsole haben ab 1996 einen geringfügig anderen Abstand, so dass die neueren Sitze nicht so ohne weiteres auf die alten Konsolen passen.