hEJ IHR;
NORMALERWEISE SOLLTE EIN BLICK IN DIE FAHRZEUGPAPIERE (SCHEIN7 ZULASSUNG TEIL II) reichen.
Da steht sowohl die Höchstgeschwindigkeit als auch die mögliche Anhängelast inklusive der Bedingungen dazu drin.
Ich habe ca. 600000 km einen 1X, also den 4 Zylindermotor ohne Turbo mit satten 60 PS gefahren.
Den mindestens 200000 km mit nem 1500 kg Wohnanhänger dran.
Im Fahrzeugschein war die Höchstgeschwindigkeit mit 115 km/h angegeben und die zulässige Anhängelast waren waren eben diese 1500 kg mit der Beschränkung: maximale Steigung 10 %.
Ich bin mal auf ne sehr lange Strasse im Bayrischen Wald geraten die 15% Steigung hatte und ich hatte keine Wendemöglichkeit.
Ich bin die ganzen Kilometer im ersten Gang sicher da hoch gekommen.
Anhalten hätte ich lieber nicht wollen..... und die Schlange hinter mir war sehr lang.
Also: nachsehen, nachdenken, entscheiden.