Hi !
Der Preis mag ja gerechtfertigt sein, aber 1160€ wäre mir das 6-Gang Getriebe nicht wert.
Ob erlaubt oder nicht, wer nicht fragt bekommt keine Antworten.
Die älteren unter uns erinnern sich vllt. noch, dass es eine beliebte Tuningmethode bei Mofas und Mokicks war, eines der Kettenräder gegen eines mit einer anderen Anzahl von Zähnen zu tauschen.
Die Polizisten haben dann gerne mal nachgezählt.
Durch eine Änderung der Übersetzung ändert sich die Höchstgeschwindigkeit, das muss eingtragen werden.
Wenn man einen Fahrzeugschein eines anderen T4 hat, der den gleichen Motor und das gleiche Getriebe hat, kein Problem.
Kopie des FZ-Scheines sollte reichen.
Ansonsten: Einzelbetriebsabnahme -> teuer.
Sollte sich die Endgeschwindigkeit erhöhen, muss die Bremsanlage angepasst werden, falls das Spenderfahrzeug eine stärker ausgelegte Anlage hat. Evtl. sind Dämpfer und Federn auch noch dabei.
Bei der normalen HU wird aber sowas nicht überprüft und wenn man guten Gewissens sagen kann, dass sich die Änderung der Höchstgeschwindigkeit in Grenzen hält sollte man das dem Prüfer nicht auf die Nase binden.
Bei den fetten T4 wird die Höchstgeschwindigkeit auch eher durch den Luftwiderstand begrenzt und nicht durch das Erreichen der Abriegeldrehzahl.
Natürlich erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz, aber wann wird schon mal nach dem Getriebe geschaut?
Ausser der Unfallhergang lässt eine Manipulation vermuten und das KFZ wird beschlagnahmt und zerlegt.
Gruß, Ralf